Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 372 Views | 14.02.2017 | 20:03 Uhr
geschrieben von Winfried Dress

Deutsche Post AG (Bonn)

Verweigerung der Paket-Herausgabe

Vor Kurzem ist meine Lebenspartnerin verstorben. Nun wird mir als Erben die Herausgabe der Post (Päckchen, Pakete etc.) verweigert. Diese will die Postannahmestelle in Arzberg an die Absender einfach zurück schicken obwohl diese Sachen bestellt worden sind und auch erwartet werden.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Herausgabe der Post


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


21.02.2017 | 20:20
von Winfried Dress noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Niemand hat sich um mein Anliegen gekümmert, es wurde kein Ergebnis erzielt. Nur ein übersclauer Berliner wollte mich belehren, aber die AGB´s der Post sind uninteressant, die kann ja jeder machen wie er will. Ich bin Erbe und habe zudem die Postvollmacht auch ÜBER DEN TODE HINAUS. Also wo hat die Post ihr Problem. Notfalls werde ich das Gericht einschalten.


08.03.2017 | 01:02
von Winfried Dress endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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