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1127 Views | 29.01.2017 | 23:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7909538
Hallo,
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das Fertiggericht "Chinesische Nudeln" (Inhalt laut Etikettierung 1.000gr) hat weniger Inhalt drin als angegeben -nämlich ganze 64gr weniger. Da die Schale ein Eigengewicht von circa 50gr hat, müsste die Küchenwaage ein Brutto-Gewicht von 1.050gr anzeigen, damit der Inhalt 1.000gr stimmt. Das ist hier nicht der Fall und grenzt schon an Abzocke, da 64gr eine nicht unerhebliche Differenz zum angegebenen Gewicht darstellt. MHD ist 27.01.2017.
Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG:
Qualitätskontrolle
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Meine Küchenwaage zeigt, wenn die Batterie schwach ist, bis zu 100g auf ein Kilo weniger an.
Prozente der Abweichung sind immer so eine Sache -denn wenn schon ein Produkt mit der Verpackung ganze 14gr. weniger wiegt als der angegebene Netto-Inhalt dann muß ich mich als Verbraucher nicht um Normen oder Verordnungen kümmern, sondern stelle lediglich fest dass weniger als angegeben drin ist. Die Schale habe ich nochmals, abgewaschen und ohne jegliche Lebensmittelreste abgewogen und es wurden mir 43gr. angezeigt. Das gleiche Produkt letzte Woche nochmal gekauft und auf der Küchenwaage wurden mir nun korrekterweise 1.050gr angezeigt. Es geht also, aber wir Verbraucher müßen Unregelmäßigkeiten öffentlich machen, damit wir die Hersteller eben sensibilisieren und die Message senden: Wir wiegen mit! ; )
ReclaBoxler-2520003
Geeicht heißt ja nichts anderes, als dass man Referenzwerte hat. Und da gibt es durchaus vieles aus dem Alltag (z. B. die Geldmünzen) was man als Referenz herbei ziehen könnte. So beträgt die Abweichung bei den von mir gemessenen Münzen +/- 0,3gr auf meiner Küchenwaage. Also ändert sich insofern nichts, dass ca. 50gr weniger in der Verpackung waren.; )
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst