primastrom GmbH (Berlin)
Kündigung des Vertrages
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 830866
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.01.2017 verfasste ich eine Beschwerde zur Telefon Umstellung bei meiner Mutter von Vodafone hin zu primastrom.
Am 26.01.2017 wurde der Vertrag von Seiten primastrom aus Kulanzgründen gekündigt.
Am 27.01.2017 habe ich mich für die schnelle Erledigung bedankt, dass war wohl zu schnell.
Danach haben wir bei Vodafone dem Portierungstermin (von primastrom) widersprochen.
Jetzt haben wir wieder einen Portierungstermin.
Meine Mutter hat mich nachträglich (auf Aufforderung von primastrom) per Einschreiben bevollmächtigt und legitimiert in Ihrem Auftrag zu handeln.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihrer Kulanzregelung (Kündigung) nun endlich auch Taten folgen lassen würden. MfG Michael Koppe
23.03.2017 | 14:00
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Koppe,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten uns zunächst für die Verzögerungen in den Abläufen entschuldigen. In den nächsten Tagen werden wir Ihrer Vollmachtgeberin eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen.
Hinsichtlich der Portierung teilen wir Ihnen mit, dass wir unseren Unterlagen kein Schreiben entnehmen konnten, aus dem sich ergeben würde, dass wir Ihrer Vollmachtgeberin aktuell einen Portierungstermin mitgeteilt haben.
Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass eine Rückportierung der Rufnummer erst nach erfolgter Antragstellung des zukünftigen Anbieters Ihrer Vollmachtgeberin durchgeführt werden kann.
Wir sind zuversichtlich, dass die Angelegenheit bald abschließend geklärt werden kann. Nach wie vor wünschen wir Ihnen und Ihrer Mutter alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team
Ein Portierungsauftrag liegt in schriftlicher Form vor.
Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung ist noch nicht erfolgt. Wen diese Bestätigung vorliegt und beim jetzigen Anbieter (Vodafone) die Portierung, hin zu Primastrom, vom Tisch ist, dann ist die Beschwerde gelöst. Mit freundlichen Grüssen, M. Koppe
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst