Von DPD Dynamic Parcel Distribution beantwortete Beschwerde. | 328 Views | 21.03.2017 | 17:17 Uhr
geschrieben von S. Kutter

DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)

Durch DPD verursachten Schaden werden nicht ersetzt!

Bestell-/Kundennummer: Paketnummer: 01675049 5091 44

Durch DPD verursachten Schaden werden nicht ersetzt!

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Ich habe ebenfalls ein Problem mit DPD, die den Schaden nicht regulieren wollen. DPD verursachte einen Schaden und will keine Haftung übernehmen!

Es geht um einen Paketschaden. Paketnummer: 01675049 5091 44 .
Paketinhalt: Wandspiegel (79 x 69 cm) im Rahmen.
Extra dick doppeltverpackt, extra noch in dicke Blässchenfolie verpackt und außen dick mit Warnband "Vorsicht GLAS" beklebt.

DPD hat einen Spiegel (Wert 70 EUR) durch unsachgemäßen Transport beschädigt. Das Paket kam äußerlich ohne Beschädigung an.
Nach dem Erhalten des Paketes, habe ich per e-mail den Schaden mit Bildern gemeldet. Also habe ich sofort das Kontaktformular ausgefüllt.
Als ich das Antwortschreiben erhalten habe, bin ich fast aus allen Wolken gefallen. Darin ist gestanden, dass DPD den Schaden nicht übernehmen wird, da das Paket ordnungsgemäß abgegeben worden ist und kein Schaden festgestellt wurde, auch auf dem Weg das Paket nicht beschädigt worden ist. Routinemäßig wurde dann darauf hingewiesen, das der Empfänger ja den korrekten Empfang bestätigt hat, also kann deshalb DPD keine Schuld haben.

Ausreden über Ausreden, dreiste Standardbriefe und keinerlei Kundenfreundlichkeit zeichnen dieses Unternehmen aus.
Versandversicherung heißt bei DPD Gewinnmaximierung!
Ich kann nur raten, bei Zustellung per DPD besonders vorsichtig zu sein und nicht zu unterschreiben, bevor nicht wirklich die Unversehrtheit des Pakets festgestellt ist. Also ab sofort nicht mehr Pakete mit DPD versenden!

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Meine Forderung an DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG: 75,39 eur


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.03.2017 | 08:10
Firmen-Antwort von: DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG
Abteilung: Social Media

Sehr geehrter Herr Kutter,

es tut uns Leid, dass Ihr Paket beschädigt ist. Ich habe mir den Verlauf nochmals genauer anschauen. Wie ich sehen kann, haben Sie den Paketschein über einen Versandvermittler gekauft. Bitte wenden Sie sich für die Reklamation des Schadens direkt an diesen.

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns per Mail unter socialmedia spider monkey dpd.de wenden.

Für weiter Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,

Ihr DPD Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


22.03.2017 | 13:43
von S. Kutter | Regelverstoß melden
Alles klar, ich sende Ihnen nochmal meine Reklamation.
MfG

23.03.2017 | 11:42
von S. Kutter
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

23.03.2017 | 11:54
von S. Kutter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort von Social Media  spider monkey DPD:
" Nach Rücksprache mit den Kollegen, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diese Paketnummer nicht in Ihrem Kundenkonto 2435349 vermerkt ist. Nach nochmaliger Prüfung mussten wir feststellen, dass hier der Versandvermittler Easy Lox unser Auftragsgeber ist. Somit müssen wir Sie hier nochmals direkt an diesen verweisen. Der entstandene Schaden wurde von unserer Seite endgültig gegenüber Easy Lox abgelehnt da es sich hierbei um einen verdeckten Schaden handelt.

Ein verdeckter Schaden liegt immer dann vor, wenn bei Ablieferung des Packstückes kein äußerlich erkennbarer Schaden vorliegt, z. B. weil aufgrund der äußerlichen Unversehrtheit der Verpackung keinerlei Veranlassung seitens des Empfängers besteht, den Inhalt sofort zu kontrollieren und der Empfänger dann ohne Vorbehalte reine Quittung erteilt. Der vorliegende Schaden wurde angeblich erst beim Auspacken der Ware entdeckt.

Leider müssen wir Ihnen auch mitteilen, dass separat aufgeklebte Informationen, wie "Vorsicht Glas" können auf Grund der Beförderung durch unsere automatisierte Beförderungsanlagen nicht beachtet werden.

Aus diesen Grund möchten wir Sie diesbezüglich an Ihren Versandvermittler verweisen, da wir hier zum Ergebnis gekommen sind, dass von unserer Seite, auf Grund der oben beschriebenen Situation keine Eintrittspflicht besteht.

Wir können verstehen, dass Sie darüber nicht erfreut sind, jedoch ist dies die reguläre Vorgehensweise, Reklamationen durch den Vertragsvermittler, unserem und Ihrem Vertragspartner, einleiten zu lassen. "


02.04.2017 | 13:40
von S. Kutter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.04.2017 | 13:52
von S. Kutter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie zu erwarten war dreiste Standardbriefe und keinerlei Kundenfreundlichkeit zeichnen dieses Unternehmen aus.


07.05.2017 | 14:36
von S. Kutter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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