Von ESWE Verkehrs beantwortete Beschwerde. | 408 Views | 15.08.2018 | 15:14 Uhr
geschrieben von Elli Elli

ESWE Verkehrs GmbH (Wiesbaden)

Ich kam nicht aus dem Bus raus

Am 22.06.2018 habe ich eine Kurzstrecke vom Platz der Deutschen Einheit bis Loreleiring gekauft. Ich kam am Loreleiring Ring nicht rechtzeitig aus dem Bus raus.

SCHLAGWORTE

Ich habe Arthrose in beiden Knien und an beiden Hüftgelenken Verschleiß.

Ich steige ein und aus am Loreleiring Ring und wohne auch dort.

Meine Fahrkarte war auch gültig bis zum Loreleiring. Ein Fahrkarten Kontrolleur betrat den Bus, er hatte gesehen, dass ich Schwierigkeiten beim Aussteigen hatte, ich wollte raus, da fuhr der Bus auch schon weiter.

Er stieg vorne in den Bus ein und kam Schnurstracks auf mich zu, ich dachte noch er wird mich unterstützt, die lächerliche nächste Haltestelle 200 m von der vorigen entfernt, auszusteigen aber nein, er hat mir ein Bußgeld verpasst.

Mich würde es interessieren, ob die Kontrolleure Prozente von jedem Bußgeld bekommen.

Nächster Fall: Letters Jahr ist eine Frau in den Bus eingestiegen, hatte ihre Sammelkarte in der Hand, sah, dass sie im falschen Bus eingestiegen war drehte sich sofort um und wollte raus, da stand der Kontrolleur hinter ihr und ließ sie mit gespreizten Armen nicht wieder raus. Seine Aussage war: "Das gildet nicht mehr". Wie kann das sein? Ich dachte, ich bin im falschen Film! Er hat sie noch nicht mal entwerten lassen. Viele sind eingeschritten und wollten diese Dame mit auf ihre Fahrkarte nehmen, das hat er nicht akzeptiert. Ich bin auch eingeschritten und habe nicht lockergelassen. Ich hatte an dem Tag ausersehen, in Gedanken, eine Tageskarte gezogen anstatt einer einfachen Fahrt. In der Hektik warf ich meine Fahrkarte in die Einkaufstüte und mit gutem Gewissen war ich immer noch auf Verteidigungsspur aber dann kamen noch drei Kontrolleure und umzingelten mich, sie wollten meinen Fahrausweis sehen. In der Hektik fand ich ihn nicht, es war mir entfallen, dass ich es in die Tüte geschmissen habe, also suchte ich es in der Handtasche dabei fiel mein Portmonee aus der Tasche, meine Karten alle auf dem Boden ein. Von denen hob meinen Perso und fing an zu tippen. Diese Situation schüchterte, die anderen Fahrgäste ein, ich fand meine Fahrkarte als ich sie vorzeigte hieß es, schon zu spät, ich solle das im Kundenzentrum klären. Die Andere Frau wollte sich mit mir Treffen, um das bei der ESWE zu klären, aber sie kam nicht und meine Schilderung und die Fahrkarte wurden nicht akzeptiert.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich habe einen Widerspruch nach dem Anderen eingereicht, aber es hat nichts genützt.

Ich warte auch noch auf eine Rückerstattung von der ESWE wegen Sammelkarten, die ich bezahlt habe, aber nur ein Teil aus dem Automaten raus kam, es ist schon einen Moment her und es wird immer noch nach geprüft.

Ich bin mein ganzes Leben Bus gefahren und das was letzter Zeit passiert übertrifft alles. Ich bin nie Schwarz gefahren. Mir nichts zu Schulden kommen lassen.

Noch einige Fragen.

Dürfen Kontrolleure im Alleingang kontrollieren?

Müssen sie nicht mindestens zu zweit sein?

Bekommen sie Prozente?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ESWE Verkehrs GmbH: 120,00 Euro und 2 Sammelkarten.


Firma hat geantwortet nach 28 Tage nach 28 Tage
12.09.2018 | 08:39
Firmen-Antwort von: ESWE Verkehrs GmbH
Abteilung: Marketing

Es tut uns Leid, dass Sie zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet wurden und sich im Zuge dessen ungerecht behandelt fühlen. Allerdings ist unseren MitarbeiterInnen kein Fehler vorzuwerfen.

Wir als Verbundverkehrsunternehmen müssen uns an den Vorgaben des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) orientieren - gemeinsame Beförderungsbedingungen, sowie Tarfibestimmungen - denn nur so ist die Gleichbehandlung aller Fahrgäste gegeben. Wir können Vorsatz oder Versehen nicht unterscheiden; dafür bitten wir um Verständnis.

Für unsere Fahrgäste gelten die Bestimmungen des RMV ebenfalls. Es heißt: Die Fahrgäste erkennen mit dem Betreten der Fahrzeuge oder dem Benutzen der Betriebseinrichtungen die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV und gegebenenfalls sonstige besondere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als für sich rechtsverbindlich an; sie werden Bestandteil des Beförderungsvertrages.

In Ihrem Fall ist es so, dass Ihr "Kurzstreckenticket" offenbar mit der Weiterfahrt nach der Haltestelle Loreleiring verfallen ist. Demnach war ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu erheben. Wir bitten um Verständnis.

Weiter machten Sie uns auf eine Situation im vergangenen Jahr aufmerksam. Auch an diesem Tag wurde Ihnen ein Zahlungsbeleg ausgestellt. Hier ist unseren MitarbeiterInnen ebenfalls nichts vorzuwerfen. Sie schreiben, dass Sie seinerzeit Ihren Fahrschein achtlos in eine Ihrer Tüten geworfen haben und ihn deshalb dem Fahrausweisprüfer nicht vorzeigen konnten. Ihnen wurde unserer Information nach ausreichend Zeit gelassen, in Ihrer Tasche zu suchen. Hier ist unseren MitarbeiterInnen deshalb ebenfalls nichts vorzuwerfen und die Forderung war ebenso berechtigt, denn die Regelungen des RMV besagen eindeutig:

Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann. Der Fahrgast hat die Fahrkarte bis nach Beendigung der Fahrt sorgfältig aufzubewahren und sie dem Betriebspersonal auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen und auszuhändigen. Hierzu ist dem Fahrgast eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang erwähnten Sie eine ebenfalls im Bus anwesende Dame. Auch hier haben unsere MitarbeiterInnen gemäß den RMV-Bedingungen gehandelt.

Die Fahrt gilt mit dem Betreten des Fahrzeuges als angetreten.

Demnach hätte die Dame - auch wenn Sie offenbar im falschen Bus war - Ihren Sammelfahrschein entwerten müssen. Da dieser zum Umsteigen berechtigt, stellt dies kein "Problem" dar.

Die Beförderungsbedingungen sowie die Tarifbestimmungen des RMV sind für jedermann einsehbar:

https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/regeln/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/

Es tut uns Leid, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Gleichzeitig müssen wir jedoch um Verständnis bitten. Im Rahmen der Regelungen des RMV haben die Fahrausweisprüfer korrekt gehandelt und Sie die Bedingungen anerkannt.

Zu Ihren zusätzlichen Fragen:

Dürfen Kontrolleure im Alleingang kontrollieren? Müssen sie nicht mindestens zu zweit sein?
- Unsere Fahrausweisprüfer sind immer mindestens zu zweit in einem Fahrzeug. Sie müssen jedoch nicht zu zweit den Fahrschein eines Fahrgast überprüfen.

Bekommen sie Prozente?
- Nein unsere MitarbeiterInnen erhalten keine Prozente / Boni, sofern Sie eine bestimmte Anzahl an Personen aufgrund ungültiger Fahrscheine o. ä. notiert haben.

Zuletzt sprachen Sie eine Erstattung von Sammelfahrscheinen an. Da Sie hier anonym schreiben, ist es uns nicht möglich bei der entsprechenden Stelle nachzufragen. Gerne können Sie sich hierzu auf einem unserer zur Verfügung stehenden Kanäle melden (Facebook, Mail, Kontaktformular, .).

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


16.08.2018 | 01:40
von Ja Auch | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

07.09.2018 | 00:16
von Elli Elli noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sture Geld kassiererei, ist egal ob man im Recht ist. Sogar ein Wiederspruch wird nicht zur Kenntnis genommen. Ich habe recherchiert, es werden immer die identischen Schreiben rausgehauen. Aber die Mahnung ist schon eine Woche früher da. Hat man gerade die Antwort auf sein Schreiben bekommt, kommt auch schon Zeitgleich der Inkasso Forderung. Als Fahrgast ist man immer im Unrecht.


26.09.2018 | 08:18
von Elli Elli noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!