Deutsche Post AG (Bonn)
Post ignoriert Verweigerung der Zusendung von "Einkauk Aktuell"
Bestell-/Kundennummer: Anliegennummer Deutsche Post AG: 2018/02-1814619
Die Deutsche Post AG ignoriert zum wiederholten Mal meine Aufforderung, mir die Werbesendung "EinkaufAktuell" nicht mehr zuzusenden. Ich fordere eine rechsverbindliche Unterlassungserklärung von der Deutschen Post AG.
Am 19.11.2017 habe ich gegenüber der Deutschen Post AG schriftlich der Zustellung von "EinkaufAktuell" widersprochen. Ich bezog mich dabei auf das Urteil des Amtsgerichtes Lüneburg vom 01.06.2011 (AZ 9 C 17/11).
Im Antwortschreiben vom 22.11.2017 teilte mir die Deutschen Post AG, dass sie diesem Verlangen aus organisatorischen Gründen allenfalls dann nachkommen können, wenn ich auf meinem Briefkasten einen deutlichen Hinweis auf meine Werbeverweigerung anbringen würde. Außerdem handele es sich bei dem Urteil des Landgerichts Lüneburg "um eine Einzelfallentscheidung, dem die herrschende Meinung in der Rechtsprechung gegenübersteht."
Daraufhin habe ich unverzüglich den hier als Anhang beigefügten Aufkleber auf meinem Briefkasten unübersehbar angebracht.
Am 10.02.2018 hat mir die Deutsche Post AG erneut "EinkaufAktuell" zugestellt. Am gleichen Tag habe ich die Deutsche Post schriftlich mit Fristsetzung 24.02.2018 aufgefordert, mir rechtsverbindlich zu erklären, dass sie für alle Zukunft die Zustellung von "EinkaufAktuell" unterlassen wird.
Am 12.02.2018 hat mir die Deutsche Post den Eingang meiner Mitteilung bestätigt und dafür die Anliegennummer 2018/02-1814619 mitgeteilt. Eine Antwort in der Sache erfolgte bis heute nicht.
Am 21.07.2018 wurde mir Einkauf Aktuell erneut unerlaubt zugestellt ( (Aufschrift: 51379
Leverkusen 3, 51379-09, Paket 17 von 31, W6, 51381-14 Inhalt: 40 Ex. Vers. 0660).
Ich fordere die Deutsche Post AG nach diesem zweiten Wiederholungsfall der unerlaubten Zustellung von Einkauf Aktuell letztmalig - mit Frist 06.08.2018 - auf, rechtsverbindlich zu erklären, dass sie für alle Zukunft die Zustellung von "EinkaufAktuell" unterlassen wird.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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