1494 Views | 10.03.2008 | 22:01 Uhr
geschrieben von Margot Sager

mobilcom-debitel GmbH (Erfurt)

Handysperrung

Ich hatte bei der Fa. Mobilcom 2 Handyverträge laufen. Nach einem Umzug und bedingt dadurch einem Bankenwechsel, hatte ich leider vergessen, der Mobilcom meine neue Bankverbindung mitzuteilen. In 3 Schreiben hatte ich meine neue Adresse mitgeteilt.

SCHLAGWORTE

Leider gingen 5 Monate ins Land, bis die Daten geändert waren. Nun erhielt ich eine Mahnung (an die alte Adresse), was ich ja nicht wusste und deswegen nicht reagierte. Dann kam eine Mail, dass der Rechnungsbetrag nicht abgebucht werden konnte.

Sowie ich nach der Arbeit heimkam, suchte ich die Vertragsnummern raus und nächsten morgen schickte ich sofort ein Fax los, dass ich bezahlte, aber gar keine Summe weiß, denn ich hatte ja keine Rechnungen und Mahnungen erhalten. Nachmittags wurden beide Handys gesperrt. Mobilcom kassierte 60,-- EURO zum entsperren.

Ich machte den Vorschlag, dass ich die Hälfte bezahle da ich einen Fehler gemacht hatte, Mobilcom die andere Hälfte, da sie ja auch einen fehler gemacht hatten. Keine Reaktion. Nach einigen Briefen, die unbeantwortet blieben, beschloss ich die Karten nicht mehr zu nutzen. Ich bezahlte die Grundgebühr für den gesamten Vertragszeitraum im voraus und damit war die Sache für mich erledigt.

Nicht für Mobilcom. Die schickten jeden Monat Mahnungen und dann auch Inkassobüro. Aber eine Klage reichten sie nicht ein. Dafür machten Sie mir einen Schufaeintrag für Gebühren, welche ich beglichen hatte. Dieser Eintrag bleibt nun 3 Jahre stehen.

Ich hatte einen Anwalt eingeschaltet, dieser hoffte, daß Mobilcom mit uns vor Gericht ginge. Aber nach einem Mahnbescheid hörte ich nichts mehr. Was kann ich tun, um den Eintrag wegzubekommen?

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Kommentare und Trackbacks (5)


11.03.2008 | 16:15
von Günther Deckert | Regelverstoß melden

das paßt gut zu Mogelcom



12.03.2008 | 22:16
von Rainer Landl | Regelverstoß melden

Unberechtigte Negativmerkmale aufgrund bestrittener Forderungen dürfen
von der Schufa nicht gespeichert und an Mitgliedsunternehmen
weitergegeben werden. In solchen Fällen kann der Betroffene unter
Fristsetzung die Löschung der Eintragung verlangen.
(Vgl. hierzu auch LG Düsseldorf AZ 12 O 392/01 v. 13.09.2001)

Sie sollten sich an die Schufa wenden, auf das Urteil verweisen und sofortige Löschung verlangen. Die Schufa wird dem höchstwahrscheinlich auch nachkommen. Falls nicht, können Sie sich auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden oder gegen die Schufa klagen.



14.03.2008 | 01:04
von Martin Brahm | Regelverstoß melden

Hier ein interessanter Bericht aus Spiegel Online bzgl. unrechtmäßig kassierter Gebühren (siehe oben 60 Euro für das Entsperren!):

Gericht erklärt Gebühr bei Germanwings für unzulässig

Ärger um das Kleingedruckte: Billigflieger Germanwings hat im Streit um Bearbeitungsgebühren eine Niederlage vor Gericht erlitten. Demnach kassiert die Airline rechtswidrig 50 Euro für Rücklastschriften. Das Urteil könnte auch Folgen für Handyverträge haben.

Düsseldorf/Hamm - Die Billigfluglinie Germanwings darf Kunden für geplatzte Lastschriften nicht mehr pauschal 50 Euro Bearbeitungsgebühr aufbrummen. Nach einer Klage der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale kippte das Oberlandesgericht Hamm eine entsprechende Klausel, wie eine Sprecherin mitteilte.

Germanwings kündigte an, in Revision zu gehen. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer könnte das Urteil auch Auswirkungen auf andere Branchen haben.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Germanwings zwar ein Ersatz für tatsächlich entstandenen Schaden zustehe. Darin dürfe aber nur eingerechnet werden, was das Unternehmen etwa an Bankgebühren zu zahlen habe. Eigener Mehraufwand, etwa für Personal, dürfe nicht eingerechnet werden. Eine Regelung im Kleingedruckten, die unabhängig vom entstandenen Schaden eine Pauschale von 50 Euro pro Buchung vorsehe, sei unzulässig.

Im konkreten Fall war das Konto eines Kunden nicht gedeckt, als Germanwings 157,42 Euro für gebuchte Flüge per Lastschrift einziehen wollte. Weil die Bank das Geld daraufhin zurückbuchte, forderte Germanwings für die Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.

Germanwings will das Gerichtsurteil anfechten: Die Aussichten für eine erfolgreiche Revision bewerte das Unternehmen positiv, sagte Sprecher Heinz-Joachim Schöttes.

Gebühren-Ärger auch bei Handyverträgen

Verbraucherschützer blicken mit Spannung auf den Fall - auch bei Handyverträgen oder beim Möbelkauf gibt es immer wieder Ärger mit dem Kleingedruckten. Strafgebühren bei geplatzten Lastschriften seien auch in anderen Branchen weit verbreitet, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Um sich vor überflüssigen Kosten zu schützen, sollten Kunden für eine ausreichende Deckung ihres Kontos sorgen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Platze eine Abbuchung, müsse der Kunde für Mehrkosten aufkommen. Allerdings sollten diese nicht mehr als zehn Euro betragen.



10.09.2008 | 16:14
von Uwe Romanski | Regelverstoß melden
Ja, dieser Bericht trifft sich 100 %ig mit meinen negativen Mobilcom-Erfahrungen. Mobilcom: hat sie nicht mehr alle - das wäre wohl der treffendere Slogan. Unglaubliches Geschäftsgebaren geht einher mit vollkommener Ignoranz, per Einschreiben erledigter Post, Drohungen mit negativem SCHUFA-Eintrag; verbale leere Versprechungen an teuer bezahlten Hotlines - kurz und schlecht: Für ein derartiges Unternehmen gilt ein absolutes NO-GO.

10.09.2008 | 17:57
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
 spider monkey Uwe Romanski: dann sollten Sie idealerweise gleich eine separate Beschwerde aufschreiben, damit diese als Email zugestellt werden kann.



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