Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 190 Views | 13.01.2019 | 16:29 Uhr
geschrieben von Lothar Saße

primastrom GmbH (Berlin)

Unhaltbare Mahn- und Rücklastschriften zu Telefonvertrag

Bestell-/Kundennummer: 8980840613

Der auf falscher Basis (Angebliche Preiserhöhung Vodafone) abgeschlossene Vertrag konnte laut primastrom nicht per SEPA Lastschrifteinzug belastet werden. Erst nach 2. erfolglosem Buchungsversuch durch primastrom wurde schriftlich über den Sachverhalt und dessen Konsequenzen per Post informiert. Erste nicht ausführbare Buchung am 12.11.2018-> 1. Mahnung erstellt am 27.12.2018. 2x 6,00€ Rücklastschrift und Mahngebühren werden fällig.

SCHLAGWORTE

Fakt ist, dass die von primastrom genutzten Kontodaten nicht den Vertragsdaten lt. schriftlichem Vertrag entsprechen. Die dort angegebene Kontonummer ist korrekt und lag primastrom bereits seit einem Jahr vor!

Mein Anruf bei zuständigem Service Team (030 707160000) stieß vermeintlich auf Verständnis. Dort stellte ich die korrekte Bankverbindung klar und verwies auf die von primastrom fehlerhaft verwendete Kontonummer. Per Telefonmittschnitt gab ich mein Einverständnis zur Buchung der fällige Beträge (ohne unzutreffende Rücklastschrift und Mahngebühr) von der nochmals bestätigten, korrekten Kontonummer.

Aktuell nun: "letzte Mahnung" Dort wird nun letztmalig angemahnt, dass die fälschlich falsche (oder absichtlich falsche?) von primastrom genutzte Bankverbindung nicht per Lastschrifteinzug belastet werden kann.

Wann hört man das endlich auf! Ich habe den Eindruck, dass hier mit Rücklastschrift-/Mahngebühr usw. der "günstige" Tarif auf dem Kundenrücken aufgebessert werden soll.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Storno unzutreffender Mahn- und Rücklastschriftgebühren durch primastrom


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.01.2019 | 11:06
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Saße,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Wir teilen Ihnen mit, dass wir die Daten zur Bankverbindung Ihrem Auftragsformular entnommen haben und korrekt in unsere Datenbank eingepflegt haben.

Vorsorglich wurde die Einzugsermächtigung wegen Rücklastschriften Ihrer Bank von uns ausgesetzt, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Dahingehend bitten wir Sie, die offenen Rechnungsbeträge umgehend zu überweisen.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich primastrom bereit, Ihnen eine Gutschrift in Höhe der bereits angefallenen Mahn- und Rücklastschriftgebühren einzurichten. Die Gutschrift wurde auf Ihrem Kundenkonto eingerichtet und wird Ihnen dann mit der folgenden Rechnung gutgeschrieben.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom - Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.01.2019 | 18:45
von Lothar Saße noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo primastrom Team,

dass meine eigentliche, an Ihren Kundendienst gesendete Reklamation / Beschwerde Mail noch nicht beantwortet wurde, ist Ihnen bislang nicht aufgefallen?
Ich! habe Ihnen den Lastschrifteinzug am 13.01. mit dieser Reklamation/Beschwerde untersagt!
Die Rechnungsposten (ohne Rücklastschrift + Mahngebühren) wurden von mir bereits überwiesen bevor Sie die Antwort bei Reclabox verfassten.
Die von Ihnen vertraglich zugesicherten 30€ Gutschrift bei Rufnummernmitnahme sind noch immer offen. Lesen Sie Ihren Vertrag! 1. Mahnung hierfür mit Mail vom 13.01.2019!
Bei Nichteinhaltung des Vertragsinhalts durch Primastrom wird mein Rechtsbeistand den Vertrag mit den ihnen sicher bekannten rechtlichen Hinweisen kündigen.

Mit freundlichen Grüßen, L.Saße


23.01.2019 | 21:46
von Lothar Saße noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Siehe Kommentar L. Sasse 17.01.2019


07.03.2019 | 19:48
von Lothar Saße gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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