KRONEN Hotel (Bad Liebenzell)
Einlösung des Gutscheins verweigert
Bestell-/Kundennummer: Animod-Gutschein-No. GA-681280737446
Als Gutscheininhaber bin ich zur Inanspruchnahme des in dem Gutschein verbrieften Rechts, einer Übernachtungsleistung einschließlich HP, im Hotel berechtigt.
Bislang erfolgte keine Einlösung des Gutscheins. Ausweislich des Gutscheins ist das Hotel mein Vertragspartner und damit zur ordnungsgemäßen Vertragsleistung verpflichtet.
Der Hotelbesitzer ist der vertraglich geschuldeten Erfüllungsleistung - der Einlösung des Gutscheins - nicht nachgekommen, ist gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Ersatz des mir entstandenen Schadens verpflichtet.
Die Einlösung eines gültigen Animodgutscheins für DZ mit 2 Übernachtungen wurde vom Hotelbesitzer trotz mehrfacher Anforderung verweigert.
Die Einschaltung des Reisevermittlers Animod hat auch keine Lösung gebracht.
Der Hotelbesitzer war sehr unfreundlich und hat die meisten E-Mails ignoriert.
Bis jetzt wurde der Schaden in der Höhe des Gutscheinpreises, mithin 120,00 Euro nicht erstattet.
Wenn Sie einen Gutschein von Animod haben, müssen Sie auch bei Animod als Reisevermittler die entsprechenden Leistungen buchen. Animod ist dann verantwortlich dafür, die zugesagten Leistungen zu erbringen.
Oder auch kurz gesagt, da Sie ja hier Gesetzestexte zitieren: Animod ist Ihr Vertragspartner, nicht das Kronen Hotel.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst