Durch KRONEN Hotel endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 235 Views | 09.01.2020 | 13:33 Uhr
geschrieben von Abdulhamid Kashgari

KRONEN Hotel (Bad Liebenzell)

Einlösung des Gutscheins verweigert

Bestell-/Kundennummer: Animod-Gutschein-No. GA-681280737446

Als Gutscheininhaber bin ich zur Inanspruchnahme des in dem Gutschein verbrieften Rechts, einer Übernachtungsleistung einschließlich HP, im Hotel berechtigt.

Bislang erfolgte keine Einlösung des Gutscheins. Ausweislich des Gutscheins ist das Hotel mein Vertragspartner und damit zur ordnungsgemäßen Vertragsleistung verpflichtet.

Der Hotelbesitzer ist der vertraglich geschuldeten Erfüllungsleistung - der Einlösung des Gutscheins - nicht nachgekommen, ist gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Ersatz des mir entstandenen Schadens verpflichtet.

Die Einlösung eines gültigen Animodgutscheins für DZ mit 2 Übernachtungen wurde vom Hotelbesitzer trotz mehrfacher Anforderung verweigert.

Die Einschaltung des Reisevermittlers Animod hat auch keine Lösung gebracht.

Der Hotelbesitzer war sehr unfreundlich und hat die meisten E-Mails ignoriert.

Bis jetzt wurde der Schaden in der Höhe des Gutscheinpreises, mithin 120,00 Euro nicht erstattet.

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Meine Forderung an KRONEN Hotel: Erstattung von 90% des Gutscheinpreises


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Kommentare und Trackbacks (4)


09.01.2020 | 15:54
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Warum soll Ihnen das "Kronen Hotel" einen Gutschein von "Animod" erstatten?

Wenn Sie einen Gutschein von Animod haben, müssen Sie auch bei Animod als Reisevermittler die entsprechenden Leistungen buchen. Animod ist dann verantwortlich dafür, die zugesagten Leistungen zu erbringen.

Oder auch kurz gesagt, da Sie ja hier Gesetzestexte zitieren: Animod ist Ihr Vertragspartner, nicht das Kronen Hotel.

16.01.2020 | 17:49
von Abdulhamid Kashgari noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Hotel hat noch nicht reagiert.


30.01.2020 | 23:46
von Abdulhamid Kashgari noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich noch nicht gemeldet.


23.02.2020 | 19:04
von Abdulhamid Kashgari endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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