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336 Views | 19.01.2020 | 16:13 Uhr
geschrieben von Dirk Hartmann 3
Am 10.01.20 macht das Möbelhaus Werbung über hohe Prozente auf alle Möbel, nirgendwo steht, dass Musterring ausgeschlossen ist. Auf telefonische Anfrage werde ich vertröstet doch ins Möbelhaus zu kommen. Dort teilt mir lächelnd ein älterer Verkäufer mit, dass diese Rabatte nicht gelten und ein Rabatt maximal 12 Prozent sein kann, wenn überhaupt. Diese Praxis des Lockens von Kunden ist Wettbewerbsnachteil auch für Mitbewerber und wird von mir bei der Verbraucherzentrale angezeigt. Möbelhäuser werden immer mehr wie korrupte Autohändlern, dies muss unterbunden werden, dieser Mitarbeiter bei Zurbrüggen gehört eine Abmahnung.
Meine Forderung an Zurbrüggen Wohnzentrum GmbH:
Keine
Firmen-Antwort ausstehend seit
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