564 Views | 24.08.2020 | 14:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5198831

EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Hamburg)

Zutritt zum Markt trotz Mund/Nase Schutzes verweigert

Mir wurde heute im Edeka Markt Zipser in Schriesheim der Einkauf im Markt von einer extrem unfreundlichen Mitarbeiterin trotz Tragens eines behelfsmäßigen Mund/Nase Schutzes (über Mund und Nase gespanntes T-Shirt) verweigert.

Ein T-Shirt hat als behelfsmäßiger Mund/Nase Schutz exakt die gleichen Wirkungen wie eine selbst gehäkelte Stoffmaske. Es schützt einen selbst überhaupt nicht.

Es schützt andere weder umfänglich noch nachweislich vor einer Infizierung mit dem Covid19 Virus.

In der Apotheke nebenan durfte ich dann ohne Mundschutz eine Maske erwerben.

Was soll der ganze Unsinn?

Ich werde zukünftig nicht mehr in EDEKA Märkten einkaufen gehen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG: Mitarbeiterschulungen für extrem unfreundliches Personal


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


24.08.2020 | 17:13
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Kein Bundesland erlaubt in seinem Infektionsschutzgesetz eine solche Vorgehensweise mit einem T-Shirt. Die Mitarbeiter bei Edeka haben also alles richtig gemacht.

24.08.2020 | 21:52
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wie genau eine zulässig beschaffene Maske auszusehen hat, ist keiner der einschlägigen Verordnungen geregelt. Ein um den Kopf gewickeltes T-Sirt, was Mund und Nase bedeckt, ist also keineswegs ausgeschlossen.

Dennoch kann Edeka natürlich selbst entscheiden, wen sie als Kunde haben wollen und wen nicht.

15.11.2020 | 12:31
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabox-Benutzer,

Mit deiner Aussage hat du teilweise Recht, aber jedoch darf Edeka hat zwar in ihren Märkte das Hausrecht, aber sie dürfen nicht nach Gusto, wen sie als Kunden haben wollen oder nicht Supermärkte sind keine Diskotheken und auch keine Clubs, wonach die Besitzer frei entscheiden dürfen, wer rein darf oder wer nicht.

Im diesem Fall gilt: Supermärkte haben nur ein eingeschränktes Hausrecht und für einen Hausverbot, Rauswurf oder für eine Zutrittsverweigerung muss ein sachlicher Grund vorliegen. Denn der Supermarktinhaber hat sein Markt für allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Dazu gibt es einige Urteile dazu.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!