564 Views | 24.08.2020 | 14:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5198831
Mir wurde heute im Edeka Markt Zipser in Schriesheim der Einkauf im Markt von einer extrem unfreundlichen Mitarbeiterin trotz Tragens eines behelfsmäßigen Mund/Nase Schutzes (über Mund und Nase gespanntes T-Shirt) verweigert.
Ein T-Shirt hat als behelfsmäßiger Mund/Nase Schutz exakt die gleichen Wirkungen wie eine selbst gehäkelte Stoffmaske. Es schützt einen selbst überhaupt nicht.
Es schützt andere weder umfänglich noch nachweislich vor einer Infizierung mit dem Covid19 Virus.
In der Apotheke nebenan durfte ich dann ohne Mundschutz eine Maske erwerben.
Was soll der ganze Unsinn?
Ich werde zukünftig nicht mehr in EDEKA Märkten einkaufen gehen.
Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG:
Mitarbeiterschulungen für extrem unfreundliches Personal
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Dennoch kann Edeka natürlich selbst entscheiden, wen sie als Kunde haben wollen und wen nicht.
Mit deiner Aussage hat du teilweise Recht, aber jedoch darf Edeka hat zwar in ihren Märkte das Hausrecht, aber sie dürfen nicht nach Gusto, wen sie als Kunden haben wollen oder nicht Supermärkte sind keine Diskotheken und auch keine Clubs, wonach die Besitzer frei entscheiden dürfen, wer rein darf oder wer nicht.
Im diesem Fall gilt: Supermärkte haben nur ein eingeschränktes Hausrecht und für einen Hausverbot, Rauswurf oder für eine Zutrittsverweigerung muss ein sachlicher Grund vorliegen. Denn der Supermarktinhaber hat sein Markt für allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Dazu gibt es einige Urteile dazu.