164 Views | 31.10.2020 | 12:39 Uhr
geschrieben von Olga Gaptullina

FlixBus (München)

FlixBus weigert sich, das Geld zu erstatten

Bestell-/Kundennummer: Meine Buchung #1085947506 / Neue Buchung #1085981098

Ich habe meine Buchung 1085947506 am selben Tag storniert (16.09.2020).

SCHLAGWORTE

Jetzt bekomme ich einen Gutschein (neue Buchung #1085981098), den ich nicht brauche und sicher in den nächsten zwölf Monaten nicht verwenden kann/werde!

FlixBus wurde höflich mehrmals telefonisch und schriftlich (FlixBus Kontaktformular + E-Mails) darum gebeten, mir den Betrag zurückzuerstatten. Per Telefon wurde mir mitgeteilt, dass, wenn ich selber meine Buchung online storniere, es nicht möglich wird, mein Geld für das Ticket zurück zu bekommen. Die Dame am Telefon meinte, ich sollte erst Flixbus per E-Mail kontaktieren, nur dann könnte der Betrag mir zurück überwiesen werden.

Woher soll ich das alles wissen! Und wie soll ich meine Buchung per E-Mail stornieren, wenn Flixbus frühestens 5 Tage später antwortet und die abgesagte Reise findet schon in 2 Tage statt?

Auf meine mehrfachen schriftlichen Anfragen habe ich seit über einem Monat nur eine Antwort erhalten: "Leider ist gemäß unseren Geschäftsbedingungen die Barzahlung eines Guthabens auf einem Gutschein ausgeschlossen, so dass eine Rückerstattung des Cashbacks nicht möglich ist. " Alle meine anderen E-Mails werden wohl ignoriert.

Laut FlixBus kann man eine Fahrt nur gegen einen Gutschein stornieren. Wenn etwas in den AGB's steht, dann heißt das noch lange nicht das es rechtens ist. Nach der EU-Verordnung Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte in Bussen) kommt man zum Ergebnis: Bei Annullierung der Busfahrt hat der Kunde Anspruch auf Fahrpreiserstattung. Einen Gutschein muss man nicht akzeptieren. Es reicht schon, dass FlixBus bereits eine Stornierungsgebühr abgezogen hat.

Ich verstehe nicht, warum ein solides Unternehmen wie Flixbus dann hier doch darauf beharrt, dass der Kunde den Gutschein akzeptieren soll, obwohl die Rechtslage ziemlich klar ist. Das ist nicht gerade professionell!

Sofern FlixBus weiterhin auf einem Gutschein besteht und diese Beschwerde keinen Erfolg haben wird, werde ich rechtliche Schritte vornehmen und meinen Anwalt einschalten.

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Meine Forderung an FlixBus: Erstattung des Gesamtbetrages in Höhe von 59,98 EUR.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


31.10.2020 | 20:24
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
181/2011 bezieht sich auf die Rechte u. a. wenn der Anbieter die Reise annulliert, nicht der Verbraucher.
Das können Sie durch einfache Kontaktaufnahme beim EBA (ja, das Eisenbahnbundesamt ist auch für Busse zuständig) heraus finden. Unwahrscheinlich, dass ihre Rechtsschutz Sie in diesem Fall unterstützt.

07.11.2020 | 15:05
von Olga Gaptullina noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.11.2020 | 16:12
von Gerh. Rum | Regelverstoß melden
Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht, bei Interesse siehe unter
https://de.reclabox.com/beschwerde/217364-flixbus-muenchen-busfernreise-annulliert-ohne-ein-angebot-einer-wahlmoeglichkeit

Eventuell eine Hilfestellung für Geschädigte!



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