Durch Monopoel endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 100 Views | 22.06.2023 | 11:00 Uhr
geschrieben von Michael Krauß

Monopoel GmbH (Frankenthal)

Keine Reaktion auf Reklamation

Bestell-/Kundennummer: Auftragsbestätigung: 55667 / Kundennummer: 18156

Angebliche Universallösung funktioniert nicht, keine Reaktion auf Produktmangel-Reklamation.

Produkt wird als angebliche Universallösung verkauft, ist praktisch jedoch nicht verwendbar.

Reklamation wegen Produktmangel wird trotz wiederholter Aufforderung nicht bearbeitet, keinerlei Reaktion des Unternehmens bezüglich Rücktritt vom Kauf.

Bin bislang auf den Kosten sitzen geblieben.

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Meine Forderung an Monopoel GmbH: 100 % des Kaufpreises.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.06.2023 | 12:05
Firmen-Antwort von: Monopoel GmbH
Abteilung: GF

Der Kunde ist mechanisch etwas "ungeschickt" und nicht fähig, ein Wischergummi einzusetzen. Jetzt muss er die 1.49 euro/st. verschmerzen, das kann weh tun ;-)

Wir haben dem Kunden mehrfach geschrieben, dabei auch Tipps gegeben, wie man ein Wischergummi einsetzt, das hat leider nicht gefruchtet.

Er hätte es binnen den 2-wöchigen Rückgabefrist gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben können - das hat er jedoch versäumt.

Nachdem er mehrfach damit gedroht hat, im Netz schlechte Bewertungen abzugeben, wenn er dern Artikel nicht nach Ablauf der Rückgabefrist zurückgeben kann, war endgültig Schluß. Solche Zeitgenossen dürfen nicht auf Kulanz hoffen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.06.2023 | 17:11
von Michael Krauß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.07.2023 | 20:00
von Michael Krauß endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Monopoel GmbH hat Nachrichten vom 19.05., 26.05., 02.06. und 07.06.2023 ignoriert. Monopoel GmbH, vertreten durch Hr. Brandt, hat zuvor erwartet, dass der Kunde die Nachbesserung durch Hin- und Herbiegen selbst vornimmt weil das Produkt die versprochene Eigenschaft "Universal" = "überall verwendbar" nicht erfüllt bzw. zu groß ist. Dieser Mangel wurde umgehend nach Feststellung mitgeteilt und Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt. Ab da gab es von der Firma nur den Hinweis auf die angeblich verpasste Widerrufsrecht-Frist, die Kunden beim Online-Kauf ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tage die Rückgabe der Ware ermöglicht. Diese ist im vorliegenden Fall jedoch nicht relevant. Da die zugesagte Eigenschaft "Universal" nicht erfüllt ist liegt ein Mangel vor, verbunden mit dem Recht binnen 6 Monaten vom Kaufvertrag zurückzutreten, hier liegt ein konkreter Grund vor. Erst nachdem drei entsprechende Anfragen zum Rücktritt vom Kaufvertrag von Monopoel GmbH nicht beantwortet wurden, ein Zeichen für mangelndes Entgegenkommen von Monopoel GmbH, wurde mit der vierten Nachricht eine Online-Rezension in Aussicht gestellt. Auch nach insgesamt einem Monat gab es keine Reaktion der Monopoel GmbH, die nun offenbar versucht den Vorgang im Nachhinein herunterzuspielen und damit vom eigenen Fehlverhalten abzulenken. Auch der von Monopoel GmbH hier angegebene Preis stimmt nicht, der bzw. der Gesamtbestellwert war deutlich höher.




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