E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Wegfall EEG-Umlage in 2023 nicht weiter gegeben
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 402 600 957
Bei der Abrechnung meines Stromvertrages (01.01.2022 bis 30.06.2023) wurde der Wegfall der EEG-Umlage in 2022 berücksichtigt, aber bei der Schlussabrechnung in 2023 wieder auf den Arbeitspreis aufgeschlagen.
Ein Beschwerdeschreiben an den E.ON-Kundenservice wurde nicht beantwortet!
26.09.2023 | 13:09
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Wilfired, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben uns Ihren Vertrag gern direkt angesehen. Bei Ihrem Vertrag haben Sie sich für ein Produkt mit Preisgarantie entschieden. Das hatte den Vorteil, dass wir Ihnen während der Laufzeit konstante Konditionen bieten konnten. Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen – die EEG-Umlage ist dabei „nur“ eine Komponente. Diese Komponenten haben sich - auch in der Vergangenheit – häufig auch in unterschiedliche Richtungen bewegt. Für alle Haushalte bieten wir grundsätzlich Preise an, in denen sämtliche Kostenbestandteile bereits enthalten sind. Die Preise haben wir dabei unter Berücksichtigung von zahlreichen Prämissen und Prognosen kalkuliert. Dabei haben Änderungen der einzelnen Bestandteile (zum Beispiel bei der EEG-Umlage) insgesamt nicht zwangsläufig eine Senkung der finalen Gesamtpreise zur Folge, da Senkungen durch steigende Kostenbestandteile an anderer Stelle kompensiert werden können. Selbstverständlich sollten aber all unsere Kunden (auch bei einer im Vertrag enthaltenen Preisgarantie wie in Ihrem Fall) von der Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung profitieren, so dass wir den Arbeitspreis im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 gern reduziert haben. Bei Verträgen wie Ihrem, deren Laufzeiten über den Jahreswechsel 2022/23 reichen, galten dann aber ab dem 1. Januar 2023 wieder die ursprünglich bei Vertragsbeginn vereinbarten Festpreise, so dass wir die Arbeitspreise in unserer Rechnung korrekt abgebildet haben. Es freut uns, wenn wir so unterstützen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag. Viele Grüße Ihre E.ON Energie Deutschland
Wegen dem geringen Streitwert von ca 40€ ist eine juristische Weiterverfolgung für mich zu lapidar