Durch WEMAG gelöste Beschwerde. | 85 Views | 29.10.2023 | 18:50 Uhr
geschrieben von Edgar Horatschek

WEMAG AG (Schwerin)

Schlussrechnung und Guthabenauszahlung fehlt, nach Kündigung.

Bestell-/Kundennummer: 0001-3578259-1183115

Im Herbst 2022 gab meine Gasheizung den Geist auf, zu alt, keine Ersatzteile lieferbar.

SCHLAGWORTE

Darum heizte ich den ganzen Winter mit kleinen Elektroöfen. Im März 2023 entschied ich mich zur Umrüstung auf Wärmepumpe.

Also kündigte ich meinen Vertrag mit der WEMAG per Mail. Es kam auch bald eine Eingangsbestätigung, sie schrieben, dass eine Zusammenlegung/Ausbau eines Zähler wird durch meinen zuständigen Netzbetreiber bearbeitet würde. Der bestehende Vertrag würde dann mit Rückmeldung eines Ausbauprotokolls automatisch rückwirkend beendet.

Ich glaubte, die WEMAG würde sich um alles Weitere kümmern. Aber es geschah nichts, es wurde nur lustig weiter abgebucht. Schließlich wurde der Gaszähler abgelesen. Normalerweise kommt dann im Mai die Gasrechnung, doch diesmal tat sich nichts.

Bis ich per Mail anfragte, warum der Zähler nicht ausgebaut wird. Sie schrieben, dass die Beauftragung zum Ausbau des Zählers durch mich erfolgt. Ich solle mich zur Absprache des Ablaufes mit ihrem Netzbetreiber in Verbindung setzen.

Aha, dort angerufen, der Zählerausbau erfolgte am 07.07.2023. Dann erst wurde die Kündigung zum 07.07.2023 bestätigt und die Abbuchungen wurden eingestellt.

Seitdem bekomme ich nur noch die automatische Eingangsbestätigung auf meine Anfragen, wann den endlich die Schlussrechnung kommt und die zu viel gezahlten Abschläge zurückerstattet werden: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter würde sich um mein Anliegen kümmern. Da zurzeit sehr viele Anfragen vorliegen, bitten sie jedoch bei einer mittleren Antwortfrist von etwa 10 Werktagen um etwas Geduld, ferner in dieser Zeit von Nachfragen per E-Mail oder Telefon abzusehen.

Seit der letzten Mail sind 16 Tage vergangen.

Eigentlich dachte ich daran, von der WEMAG den Strom für die Wärmepumpe zu beziehen. Nach dieser Erfahrung bleibe ich lieber bei meinem alten Anbieter.

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Meine Forderung an WEMAG AG: Erstellung einer Schlussrechnung und Überweisung der zuviel gezahlten Abschläge.


Firma hat geantwortet nach 18 Tage nach 18 Tage
17.11.2023 | 13:50
Firmen-Antwort von: WEMAG AG
Abteilung: Vertrieb

Sehr geehrter Herr Horatschek,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Es tut uns leid, dass nicht bereits in unserer Korrospondenz im März 2023 deutlich wurde, dass die Beauftragung durch Sie stattfinden muss.

Nach der Mitteilung durch Sie und den Netzbetreiber am 07.07. bzgl. des Zählerausbaus, haben wir Ihren Vertrag umgehend beendet und Ihnen am 10.07. eine Kündigungsbestätigung gesendet. Es ist richtig, dass eine Abrechnung in der Regel dann schneller stattfindet.

Die Abrechnungen haben in diesem Jahr ungewöhnlich viel Zeit in Anspruch genommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen! Wesentliche Prozesse wurden aufgrund der Preisbremsengesetze angepasst und wir konnten den Rückstand bei der Rechnungslegung bisher gut aufholen.

Ihre Schlussrechnung wurde nun am 09.11.2023 erstellt, sodass Ihr Guthaben in Kürze bei Ihnen ist.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass Sie zukünftig bessere Erfahrungen mit uns machen können.

Freundliche Grüße,
Ihre WEMAG

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.11.2023 | 15:02
von Edgar Horatschek | Regelverstoß melden
Der Text der Beschwerde wurde durch reclabox verändert. Die vielen Fehler im Text stammen nicht von mir.

06.11.2023 | 11:50
von Edgar Horatschek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 01.11.2023 habe ich die erste Mahnung an die WEMAG geschickt, per Einschreiben und als PDF - Anhang per Mail. Bis jetzt keinerlei Reaktion.


21.11.2023 | 11:19
von Edgar Horatschek gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem die WEMAG meine erste Mahnung erhielt, ging es plötzlich ganz schnell. Das Preispremsengesetz spielt in meinem Fall keine Rolle, weil ich schon kein Gas mehr verbrauchte, als es noch billig war.
Sie brauchten nur die zu viel gezahlten Abschläge zurück überweisen.
Denke mal sie zahlen, kurz bevor man einen Anwalt einschaltet, weil dann wird es teuer, Anwaltskosten, Verzugszinsen, ev. Gerichtskosten.
Habe noch nicht geprüft, ob die Rechnung stimmt, mache ich wenn es die Zeit zuläßt.




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