Startseite > Medien > Fachverlage > FID Verlag > gelöste Beschwerde-Nr.: 246341
Durch FID Verlag gelöste Beschwerde. | 121 Views | 21.11.2023 | 15:34 Uhr
geschrieben von Christian Garhammer

FID Verlag GmbH (Bonn)

Angebliches Abo Krypto X

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 85-747732-06

Hiermit widerrufe und widerspreche Ihre/r o. a. Rechnung vom 20.11.2023 und Ihrer

Da kein rechtswirksamer Vertrag mit Ihrem Verlag geschlossen wurde, werde ich auch keinerlei Forderung (auch in Form einer Teilzahlungsvereinbarung) begleichen. Auf Ihrer Webseite wird mehrmals die Broschüre „Krypto-X“ als kostenfrei beworben.

Rechtliche Begründung:

Hiermit verweise ich auf das rechtskräftig ergangene Urteil des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (AZ 164 C 23695/06). Darin aberkennt das Gericht den Zahlungsanspruch eines Website-Betreibers, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss.

Aufforderung:

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass es sich um einen Fehler handelt und die o. a. Rechnung sowie alle zukünftigen Forderungen aus diesem „Abo“ storniert werden und auch meine Daten umgehend gelöscht werden.

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Meine Forderung an FID Verlag GmbH: Stornierung der Rechnung und Löschung der Kundendaten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.11.2023 | 10:40
Firmen-Antwort von: FID Verlag GmbH
Abteilung: Kundenzufriedenheit

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben den weiteren Bezug der Ausgaben gestoppt und den Rechnungsbetrag storniert. Eine Werbesperre wurde hinterlegt und Ihre Daten für weitere Bestellungen gesperrt. Ihre Bestellung haben wir geprüft und weisen Ihre Vorwürfe zurück. Wir weisen auf die Kosten und Ihr Widerrufsrecht hin. Der Wochenpreis in Höhe von 19,20 EUR wird im Bestellformular ausgewiesen. Unserem Kundenservice liegt kein Widerruf und auch keine Reklamation Ihrerseits vor. Wir hoffen, dass Sie mit unserer Bearbeitung zufrieden sind und senden Ihnen freundliche Grüße aus Bonn,

Steven Hudson.

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.11.2023 | 12:04
von Christian Garhammer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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