KFZ Service Welter (Alfter Witterschlick)
HU-Plakette wurde unberechtigt nicht zugeteilt
TÜV-Rheinland-Prüfung ergab HU: Plakette zugeteilt.
Ich habe mein Kfz bei der oben benannten Firma zur HU/ASU-Untersuchung am 10.01.2024 überlassen.
Das Fahrzeug wies folgende Mängel laut seiner Untersuchung auf:
5.3.3a: Achse/Achsaufhängung, Querlenker 1. Achse rechts Gummilagerung partiell mit Rissbildung (EM). Der beauftragte GTÜ mbH Sachverständige hat die Prüfplakette nicht erteilt. Der Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel betrug 300,52 EUR.
Aus diesem Grund habe ich eine erneute Prüfung durchführen lassen. Diesmal vom TÜV Rheinland.
Das Ergebnis war: Ohne Mängel, HU Plakette: Zugeteilt.
Wie kann das sein? Die technischen Standards zur Feststellung von Mängeln am Kfz sind überall gleich.
Prüfer haben je nach festgestelltem Mangel einen gewissen Ermessensspielraum, wie sie den Mangel werten und bewerten.
Und andererseits kann es natürlich sein, dass der zweite Prüfer, der die Plakette erteilte, den Mangel schlicht und ergreifend übersehen hat.