135 Views | 17.01.2024 | 15:34 Uhr
geschrieben von Rafia Erdogan

NIKE Retail B.V.

Bestellung nie erhalten, laut DPD an mich zugestellt worden

Bestell-/Kundennummer: C01305946984

Seit Ende November wird der Fall von Nike abgelehnt.

Ich habe am 16. November 2023 eine Bestellung bei Nike im Wert von 379,93 EUR getätigt. Zustellungsdatum laut DPD war der 18. November 2023. Laut DPD wurden die zwei Pakete am genannten Datum angeblich an mich zugestellt.

SCHLAGWORTE

Meine Nachbarin hat das Paket jedoch am genannten Datum im Treppenhaus auffinden können, hatte es jedoch zu eilig und wollte diese am Abend zu sich bringen, damit diese nicht abhandenkommen.

Am Abend waren die zwei Pakete nicht mehr im Treppenhaus.

Ich war für mehrere Tage nicht daheim und lebe alleine. Keiner hat Zutritt zu meiner Wohnung gehabt, sodass auch niemand mein Paket in Empfang nehmen konnte. Jedenfalls habe ich den Kundenservice bei Nike mehrmals in zwei Wochenabständen angerufen, als auch mit Ihnen geschrieben.

Da ich den Kauf über Klarna abgewickelt habe, und Nike die Rückerstattung als auch Neulieferung abgelehnt hat, hatte ich die Hoffnung, dass Klarna durch den angepriesenen Käuferschutz den Fall erledigen kann.

Klarna hat am 16.01.24 den Fall zurückgewiesen, sodass ich nun die vollständigen Kosten tragen muss. Heute, am 17.01.2024, habe ich den Kundendienst (Nike) nochmals angerufen, um den Vorfall klären zu können. Der Kundendienst hat mich abgewiesen und behauptet, ich soll den Schaden bei der DPD melden. DPD wurde anschließend ebenfalls telefonisch kontaktiert.

Die DPD weist wieder auf Nike hin, da sie die Nachforschung für die beiden Pakete in die Wege leiten müssen und ich als Empfängerin dies nicht tun kann.

Daraufhin nochmals schriftlich zu Nike Kontakt aufgenommen, welche den Fall als geschlossen vermerkt haben und nichts mehr tun können. Pure Empörung. Nicht mal zu einer Nachforschung in der Lage zu sein, obwohl bei einem Verbrauchsgüterkauf bis zum Gefahrenübergang der Händler die Verantwortung über die Lieferung trägt. Übrigens wurde keine Abstellgenehmigung erteilt.

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Meine Forderung an NIKE Retail B.V.: 379,93 EUR


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Kommentare und Trackbacks (2)


17.01.2024 | 16:14
von Rafia Erdogan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.01.2024 | 13:25
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Rechtlich ist hier die Lage einfach. Wenn sie dem Versender oder DPD eine Abstellgenehmigung erteilt haben, haften sie selbst für den Paketverlust.

Haben sie weder dem Versender noch DPD eine Abstellgenehmigung erteilt, muss der Versender die korrekte Zustellung nachweisen. Da er von DPD keinen solchen Nachweis erhalten wird, da sie den Empfang der Sendung ja nicht selbst quittieren konnten, kann die korrekte Zustellung somit nicht nachgewiesen werden. Der Versender haftet für den Verlust.

Ausgehend von ihrer Schilderung haben sie schon deutlich mehr getan, als sie hätten tun müssen, um die Situation aufzuklären. Sie sollten den Rechnungsbetrag also selbstverständlich nicht an Klarna überweisen. Sollten sie bereits an Klarna gezahlt haben, fordern sie mit einer angemessenen aber kurzen Frist die Rückerstattung des Geldes. Erfolgt diese nicht, so sollten sie prüfen, ob sie die Zahlung selbst rückgängig machen können. Das ist immer dann möglich, wenn sie nicht per Banküberweisung gezahlt haben. Zahlungen mit Kreditkarten oder Lastschriften können von ihnen selbst rückgängig gemacht werden. Nutzen sie in diesem Fall die Möglichkeit.



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