673 Views | 20.12.2008 | 15:53 Uhr
geschrieben von Bettina Busch

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Unverschämte Willkür trotz rechtzeitiger Kündigung

Ich habe wegen überteuerter Rechnungen und wegen Nichteinhaltung des Vertrages von O2-Homezone (funktionierte nicht nach Umzug, dadurch wurde ich telefonisch oft nicht erreicht) fristgerecht, d. h. mit Frist von einem Jahr, gekündigt!!!!!

SCHLAGWORTE

Dadurch, dass die Homezone nicht funktionierte, war ich oft nicht erreichbar und habe zu Handytarifen anstatt zu Festnetzpreisen telefoniert!!!!!

Ich habe das Wort "außerordentlich" in der Kündigung verwendet, was auf die Nichteinhaltung des Vertrags von O2, bezogen auf die Homezone, zu verstehen war. O2 hat sich so auf dieses Wort versteift und deshalb abgelehnt. So eine Verarschung.

Trotz der langen Kündigungsfrist von einem Jahr!!!!!! lehnte O2 die Kündigung ab. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert, da ich davon ausging, dass die Kündigung klappt. Als nach Ablauf der Frist eine weitere Rechnung bei mir einging, habe ich nach dem Grund gefragt. Die Antwort war, dass ich das Wort "außerordentlich" benutzt hätte, was sich, wie oben beschrieben, auf die Nichteinhaltung des Vertrags bezog (nicht auf die Kündigungsfrist).

Dann hat mein Gesprächspartner noch frech behauptet, ich hätte ein Schreiben erhalten, in dem stand, dass die Kündigung so nicht akzeptiert werde und warum ich denn nicht nachgefragt hätte.

Ich habe nie ein Schreiben erhalten.

Nach erneuter Kündigung kam, obwohl ich extra schriftlich darum gebeten hatte, wieder keine Kündigungbestätigung, worauf ich in den Vertragspartnershop ging und ich durch eine Tarifumstellung wieder 50 Euro zahlen muss, um dann bis Ende Februar endlich aus dem Vertrag komme.

Das ist so eine Unverschämtheit und Frechheit, für ein Jahr hat mir O2 ca. 20,- € für nichts und wieder nichts aus der Tasche gezogen.

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Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Selbstverständlich guter Umgang mit zahlenden Kunden und Wiedergutmachung der überhöhten Zahlungen bzw. der Rechnungen nach Ablauf der Kündigungsfrist. Das wäre das Mindeste.


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Kommentare und Trackbacks (2)


20.12.2008 | 17:02
von Resit Onuralp | Regelverstoß melden
Diese Handyverträge kann man ohne Rechtsbeistand kaum noch unterschreiben geschweige denn kündigen. Langfristig wird das für die Telco Unternehmen zum Bumerang werden, weil sich wegen hier beschriebener und ähnlicher Vorkommnisse niemand mehr vertraglich binden wird. Es ist schon schade, wie ehemals relativ kundenfreundliche Unternehmen immer mehr in eine Grauzone abdriften, wo man Sie nie vermutet hätte.

31.08.2009 | 09:00
von Timo Beil | Regelverstoß melden
Dir ist schon klar, dass Du hier selbst widersprichst? Du sagst, Du hättest nie eine Information seitens O2 erhalten, schreibst aber ein paar Zeilen vorher: "Trotz der langen Kündigungsfrist von einem Jahr! lehnte O2 die Kündigung ab. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert, da ich davon ausging, dass die Kündigung klappt."

In Ordnung. Wenn O2 die Kündigung ablehnte, Dich aber nicht informierte, aus welchem Hut hast Du diese Erkenntnis dann gezaubert?

Die Ablehnung einer Kündigung bedeutet, dass diese abgelehnt ist. Ohne wenn und aber. Und nicht, dass dann halt zu einen anderen Zeitpunkt gekündigt wird.

Ab und an soll ein wenig gesunder Menschenverstand ja helfen...



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