1582 Views | 08.06.2010 | 20:44 Uhr
geschrieben von Rainer Lang
Ich habe am 17. März einen Retro Roller für 966,04 Euro per Vorkasse bestellt.
Nach vielen Ausflüchten (Seepiraten, Flugasche, somalische Piraten etc.) und vielen Anrufen (nie Antworten auf Emails) hat mich der Geschäftsführer beim letzten Anruf mit Beleidigungen überhäuft und aufgelegt.
Jetzt habe ich Strafanzeige gestellt und per Anwalt ein Strafverfahren eingeleitet. Wer sich im Internet schlau macht (Google), sieht noch hunderte Geschädigte. Diese Firma gibt es mit mehreren Internetadressen.
www.luxusroller.de
www.feinespeisen.de
www.perlencenter.de
www.topduschen.de
Also, Vorsicht! Diese Masche läuft seit Jahren und wurde leider noch nicht bestraft. Leider laufen die Mühlen der Justiz in diesen Fällen viel zu langsam und der Konsument ist der Bestrafte.
Meine Forderung an Ralazy AG:
Meine 966, 04 Euro zurück
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Den Roller kenne ich ja schon. Bin mit der Marke vertraut. War der Billigstbieter und ich habe einfach nicht nachgedacht. Jetzt bin ich klüger und werde so was sicher nie mehr machen. Weiß zufällig jemand, wie das mit den Mahnkosten ausschaut? Ohne Rechtsschutzversicherung zahlt man die selber, oder?
Sofort eine kostenlose Anzeige bei jeder Polizeidienststelle machen. Es läuft bereits eine Sammelklage mit über 60 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft München 1.
(An retrokind. Sicher gibt es auch bei uns Sammelklagen! Bitte erkundige dich bei Christian Zagler, KHK, Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 7, Kommissariat 75, Tel. : (089) 6216-4703)
Jede Anzeige wird an die Staatsanwaltschaft München weitergeleitet.
ZITAT: Das bei der Staatsanwaltschaft München I anhängige Sammelverfahren ist derzeit dort in Bearbeitung. Da Ihre Anzeige mit ca. 60 weiteren Strafanzeigen aus ganz Deutschland zusammengefaßt wurde, ist der Abschluß Ihres Verfahrens noch nicht feststehend.
Über den Ausgang des Verfahrens erhalten Sie gesondert Nachricht.
Falls Sie gegen die Verantwortlichen der Fa. RALAZY Schadensersatzforderungen geltend machen möchten, wäre dies auf dem zivilrechtlichen Wege zu bewirken. Im Zuge des Strafverfahrens bleiben die finanziellen Forderungsansprüche der Geschädigten nicht berücksichtigt.
Also wie gesagt, diese Firma gibt es jetzt seit über zwei Jahren. Es gibt sie immer noch. Es werden immer noch Leute Tag für Tag geschädigt. Es werden immer noch Roller etc. AUF LAGERND beschrieben, obwohl NICHTS mehr da ist. Die einzige Chance ist, sofort zum Anwalt (wenn rechtsschutzversichert) und ein Mahnverfahren einleiten. Wenn keine Rechtschutzversicherung, geht´s auch ohne Anwalt. Einfach eine Mahnklage beim zuständigen Bezirksgericht einleiten. Nach 30 Tagen erhält man einen Bescheid und eine Kontopfändung wird durchgeführt. So erhält man SÄMTLICHE Kosten zurück. Die Gerichtskosten muss der Angeklagte auch bezahlen. Solle Ralazy AG Einspruch erheben, wird´s teuerer, um die 500 Euro muss man vorstrecken. Am Ende dauert´s länger, es gibt ein ordentliches Gerichtsverfahren, aber am Schluss kann man nur gewinnen und wiederum SÄMLICHE KOSTEN liegen beim Unterlegenen und das kann nur Ralazy AG sein!
Wenn schon der Rechtsstaat Deutschland versagt und viel zu zögerlich gegen diese Firma vorgeht, hilft nur Eigeninitiative!
Sollte wer fragen haben, bin jederzeit für Anworten zu haben.
lg
Rainer
Hallo Herr Lang
Handelt es bei diesem Microspot um den Schweizer Internet Shop (gehört zweitgrößten Lebensmittel Konzern der Schweiz Coop), würde mich nicht wundern, wenn´s der ist.
Ich habe eine Waschmaschine bestellt und gleich über Internet-Banking bezahlt. Warte nun seit drei Wochen, keine Antwort auf meine Mails. Bitte, bestätigen Sie mir diesen Laden!
Gruss Richard Schubiger