E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)
Ungerechtfertigter Bankeinzug - keine Erstattung bis jetzt
Vor zwei Jahren wollte ich zu "e wie einfach" wechseln. E wie einfach bestätigte mir den Wechsel und forderte eine Einzugsermächtigung für die monatliche Abschlagsbuchung.
Darauf wurde monatlich der Abschlag von meinem Konto abgebucht. E wie einfach hat nicht beachtet, dass ich in einem bindenden Vertragsverhältnis mit meinem ersten Gaslieferanten war, und damit der Vertrag mit E wie einfach und die Ummeldung des Gasanschlusses nicht wirksam wurde.
Stattdessen wurde mehr als 4000 Euro von meinem Konto abgebucht. Statt einer Zwischenabrechnung bekam ich von E wie einfach eine Mitteilung, dass eine Zwischenabrechnung nicht möglich sei, da keine Verbrauchsdaten vorlägen. "Sicherheitshalber" würde man deshalb mit den Abschlagsbuchungen fortfahren.
Inzwischen habe ich die Bankeinzüge gestoppt und E wie einfach in mehrmaligen Einschreiben zur Rückerstattung samt Zinsen aufgefordert (Briefe ohne Einschreiben bekam ich nicht beantwortet). Seit Wochen werde ich weiter vertröstet. Man bräuchte mehr Zeit zur Prüfung.
Auch ein Anschreiben an den Vorstandsvorsitzenden wurde mit einer Vertröstung beantwortet. Ich bat ihn zu prüfen, ob hier vieleicht gar ein Complianceverstoss vorliegt.
Bin ich Bittsteller, nur weil ich unrechtmäßig von meinem Konto eingezogene Gelder zurückhaben will? Ich werde wohl den Rechtsweg einschlagen müssen.
Die Abschläge, die e wie einfach abgehalten hat, liegen übrigens 50% über den Abschlägen meines Gaslieferanten. Die Ist-Abrechnung meines Gaslieferanten, die ich immer pünktlich bekomme, zeigt, dass zwischen seinem Abschlag und den Ist-Kosten keine nennenswerten Differenzen sind.
"E wie einfach" wurde für uns zum Albtraum. Statt Einsparungen nur Ärger und finanzielle Verluste.
30.07.2010 | 15:40
Abteilung: Presse/PR
Sehr geehrter Herr Lukas,
bitte geben Sie uns noch ein paar Tage Zeit, um den Fall vollständig zu prüfen. Wir setzten uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Per Anfrage an den alten Gaslieferanten wird dies geklärt. Nur bei positiver Antwort durfte E wie Einfach den Gasvertrag bestätigen und Abschlagzahlungen einbehalten.
Zahlungsverpfllichtungen für nicht erbrachte Lieferungen von E wie Einfach bestehen natürlich nicht. Die Abschläge wurden irrtümlich oder unberechtigt einbehalten und sind zu erstatten, inklusive hieraus resultierenden Folgeschäden (Zinsausfall).
Steckt da System hinter? Ich werde mal weiter nach Betroffenen suchen.
Seht Euch mal alleine dieses Forum an: www.ciao.de/e_wie_einfach_de__2658381
Hoffentlich lesen zumindest potentielle Kunden diesen Beitrag und ähnliche.
Mal sehen, wie lange es nun wieder dauert. An dieser Stelle aber schon mal herzlichen Dank an die ReclaBox, die Stimme der Verbraucher.
Auch wenn es nur ein schwacher Trost ist: Sie sind nicht der einzige, der auf eine Rückerstattung wartet. Lieber bei einem soliden Anbieter sein, der auf Briefe und Telefonate zeitnah reagiert, als bei einem Billiganbieter. Dabei dürfte wohl E wie einfach weder noch sein, ein simpler Preisvergleich zeigt, dass die Preise von E wie einfach nicht überzeugen können.
Gruss von einem Unzufriedenen
Ich habe die geleisteten Abschlagszahlungen zurückerstattet bekommen. Zinsausfälle wurden nicht erstattet. Da ich froh bin die Sache abschließen zu können sehe ich dies als "Lehrgeld" an.
Ich bin inzwischen zu den Pulheimer Stadtwerken gewechselt, die mir einen deutlich besseren Preis bieten und in der Kommunikation jederzeit erreichbar und (im Raume Pulheim) besuchbar sind.
Vielen Dank nochmals an das Team der ReclaBox.
Seien Sie glücklich so leicht von "E wie Einfach" wegzukommen. (Auch wenn Sie vertraglich nie "da" waren.)