1541 Views | 04.08.2010 | 14:29 Uhr
geschrieben von Sabine Wehner

Bastelpoint.com (Meuselwitz)

Bastelpoint.com - Vorladung bei der Polizei!

Letzte Woche habe ich eine Vorladung von der Polizei erhalten - Anzeige wegen sonstigem Betrug! Ich wusste nicht, was das bedeuten sollte, und habe bei der Polizei nachgefragt. Frau W. aus Meuselwitz, Inhaberin von bastelpoint.com, habe Anzeige wegen einer unbezahlten Rg. aus 2008 gestellt. Ich bin entsetzt!

SCHLAGWORTE

Erst habe ich die Ware in 2008 ewig nicht erhalten, nach fünf Wochen kam dann ein Paket mit einem Inhalt, den ich bis dahin schon anderweitig besorgt hatte (habe den Kauf zwar storniert, aber nie eine Antwort bekommen). Daher schickte ich das Paket zurück. Mein Geld habe ich dann aber nicht wiedergesehen, Anfragen per Telefon & Mail blieben ebenso unbeantwortet.

Nach ein paar Monaten entdeckte ich die Anbieterin bei eBay. Ich habe einfach den Warenwert (fast) in ihrem eBay-Shop eingesetzt, die Sachlage in der Kaufmitteilung geschildert und um kostenfreie Lieferung gebeten. Prompt kam die Lieferung innerhalb weniger Tage! Ohne Rg. natürlich. Die kam dann ein halbes Jahr später in Form einer Mahnung(!).

Auch meine darauf folgenden Anfragen diesbezüglich wurden nicht beantwortet. Jetzt, 1 1/2 Jahre später habe ich eine Anzeige von der Frau im Briefkasten. Wenn es noch mehr Personen dieser Art gibt, wundert mich die Überlastung deutscher Gerichte gar nicht mehr. Die Frau schuldet mir eigentlich noch Geld, da ich nicht den gesamten Rückerstattungswert bei Einkauf zwei einsetzte, und nun zeigt mich diese an. Verkehrte Welt!

Suche daher Personen, die ähnliches mit bastelpoint.com erlebt haben und gemeinsam auf dem Rechtsweg gegen die Frau vorgehen möchten.

SW

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Bastelpoint.com: Fallenlassen der Anzeige/Rückerstattung meines Geldes inklusive Zinsen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


04.08.2010 | 17:31
von ReclaBoxler-1117711 | Regelverstoß melden
Ich hoffe für Sie, dass Sie alles schriftlich belegen können. Dann dürfte das Ganze auch vor der Polizei kein Problem sein. Außerdem können Sie den Beamten dort mal diese Seite und die dazu gehörenden Beschwerden gegen den Bastelpoint zeigen. Dann dürfte selbst ohne Unterlagen einiges einfacher werden.

04.08.2010 | 18:00
von ReclaBoxler-8496751 | Regelverstoß melden
Also, ich sag mal, Selbstjustiz ist in Deutschland immer noch verboten und nichts anderes ist das, was Sie getan haben. Sie hätten damals das tun sollen, was diese Dame, jetzt leider mit Recht, mit Ihnen tut.
Da werden Sie nicht ungeschoren davon kommen.

04.08.2010 | 20:17
von Erika Kroll | Regelverstoß melden
Hier sind zwei Seiten ersichtlich mit Beschwerden von Nicht-Lieferungenvon Bastelpoint.com! Ob tatsächlich Selbstjustiz vorliegt, sollte man Anwälten überlassen.

Aber hier ist es offensichtlich, dass Bastelpoint.com eine unübliche neue Masche aufzieht. Mahnungen und dann Forderungen über den Rechstweg sind üblich. Offenbar hat Bastelpoint dafür nicht notwendige Mittel, um so vorzugehen!

Drucken Sie die 30 Meldungen über Bastelpoint.com mehrfach aus. Einmal mit zum Anwalt, das andere zur Polizei! Die müssen zwar reagieren wegen der Anzeige, können das aber nach bekannt werden der möglichen Unseriösität des Unternehmen gemäßigt mit Ihnen umgehen!

Im google gibt es etliches Verwertbare an Info zu Identität der Firmen-Inhaberin und Struktur Ihres Unternehmens. Und auch Beschwerden, die hier nicht aufgeführt sind.

04.08.2010 | 22:36
von Simon_II | Regelverstoß melden
Auch ich sehe hier eine Form der Selbstjustiz. So etwas kann - in einem Strafverfahren - sehr unangenehm und teuer werden. Ich vermute auch, dass dieses Weib eine unseriöse Unternehmerin ist oder hemmungslos deorganisiert/überlastet. Dein Problem ist: Du hast Dich wohl nicht richtig an Formerfordernisse gehalten, sprich Widerspruchsfristen eingehalten, hast das ausstehende Geld eingemahnt usw. Du hast es aus Unkenntnis (stimmt´s?) verpennt, während sie in diesen Dingen wohl auf Zack ist. Du fühlst Dich im Recht, aber sie hat Recht! Ich weiss, dass das nicht gerecht ist! Was ich aber nicht verstehe: da muss noch irgendwas vorgefallen sein. Die Polizei treibt kein Geld ein, das geschieht über die Mittel des Mahnwesens. Lass Dir nichts anhängen! Suche Mitgeschädigte und bringt das dann zur Anzeige. Sollte sie Dich vor Gericht bringen und der Richter erfährt hier so was in Richtung Selbstjustiz, dann ist für Dich der Ofen schnell aus, da verstehen die keinen Spaß, da geht es um ihren Berufsstand!

05.08.2010 | 18:59
von ReclaBoxler-6224933 | Regelverstoß melden
Wenn Verrechnung mit dem bislang nicht erstatteten Geld per Mail gewünscht wird und der Shop daraufhin ohne Rechnung liefert (bei eBay ist normal Vorkasse üblich), würde ich auch davon ausgehen, dass die Sache damit einvernehmlich erledigt ist. Mit Selbstjustiz hat das gar nichts zu tun.

Ich denke eher, der Laden hat eine Schuhkartonbuchhaltung und irgendjemand hat da ein halbes Jahr später den nicht abgelegten Vorgang rausgefischt.

11.08.2010 | 16:20
von Sabine Wehner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


11.08.2010 | 16:43
von Sabine K. | Regelverstoß melden
Danke  spider monkey ReclaBoxler-6224933, denn mit Selbstjustiz hat das rein gar nichts zu tun. Übrigens hat das die Polizei ebenso gesehen ;-).

Gruss

10.11.2010 | 20:03
von Anke Topytipy | Regelverstoß melden
Hi, mir ist etwas ähnliches mit Bastelpoint passiert.

Ich weiß auch nicht mehr weiter. Mittlerweile kriege ich die Zahlungsaufforderungen von Inkasso für die Ware, die ich gar nicht bestellt habe.

LG Tanja



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!