627 Views | 10.03.2011 | 12:38 Uhr
geschrieben von Juergen Fahrnow

freeXpress Holding GmbH (Aurich)

Lieferung einer gebrochenen CD-ROM

Bestell-/Kundennummer: Bestellung Nr. # 4000000020

Die folgende Beschwerde habe ich mehrmals gesendet:

Sie müssen mir bei fehlerhafter Lieferung den vollen Kaufpreis/Rechnungsbetrag erstatten. Die Software wurde im gebrochenen Zustand (nach fünf Wochen Wartezeit) bei mir angeliefert.

Mit dem Datenträger kann niemand etwas anfangen, da mehrere Risse durch die CD-ROM gingen. Eine RMA Nummer ist nicht zu kriegen, da die (kostenpflichtige) Servicenummer nie erreichbar ist - immer nur die Warteschlange!

Da eine fehlerhafte Lieferung vorliegt, habe ich einen Anspruch auf die vollständige Erstattung der RG-Betrages und meiner Portokosten, da es sich um keine Reklamation handelt, sondern um eine Schrottlieferung, die keinen Gebrauchswert hatte.

Die Firma weigert sich mir die berechneten Portokosten von EUR 6,90 und meine Auslagen für die Rücksendung zu erstatten, mit der Antwort: Sie haben einen Widerruf vorgenommen und keinen Austausch. Bei einem Austausch würden wir die Kosten erstatten.

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Meine Forderung an freeXpress Holding GmbH: BERECHNETES PORTO VON 6.90 und AUSLAGEN RÜCKSENDUNG 1.45


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


12.03.2011 | 16:35
von ReclaBoxler-1022785 | Regelverstoß melden
Bei fehlerhafter Lieferung hat eine Nachbesserung zu erfolgen, bei Widerruf ist die Rechtsfolge anders, da hat das Unternehmen, zumindest teilweise, recht.

19.03.2011 | 00:30
von Juergen Fahrnow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die FreeeXpress/Zavita Firma meldet sich auf Support emails meistens gar nicht, oder erst nach Tagen mit fadenscheinigen Antworten wie:
Lieber Kunde, bei einem Widerspruch dürfen Sie die Ihnen auferlegten Versandkosten tragen. (Trotz defekter Lieferung). Bei einem Umtausch hätten wir sie erstattet.


03.04.2011 | 02:16
von Juergen Fahrnow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


24.04.2011 | 04:31
von Juergen Fahrnow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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