TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Vorauszahlung - keine Lieferung/ Rückerstattung/ Antwort
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 4206174
Am 9. November 2010 erhielt ich die Auftragsbestätigung zur Stromlieferung von TelDaFax mit der Aufforderung, 640 Euro bis zum 22.11.2010 voraus zu bezahlen, welche auch am 18.11.2010 abgebucht wurden Da wir auch mit Gas zu TeldaFax wechseln wollten, wurde am 26.10.2010 auch die Vorauszahlung für Gas (200,00) geleistet. Also, gesamt 840 Euro.
Laut Formular sollte die Stromlieferung ab 1.12.2010 erfolgen, da ich zu diesem Zeitpunkt den bisherigen Anbieter kündigte. Am 7. Dezember 2010 erhielt ich Post von TelDaFax, dass es bei den Wechselformalitäten zu einer Fehlermeldung gekommen ist, wir sollen die Hotline anrufen. Was ich auch einige Male versuchte und mehrmals kostenpflichtig in der Warteschleife hing.
Einmal erreichte ich einen Mitarbeiter, Herr D., Verbindung wurde nach einigen Sätzen unterbrochen. Also schrieb ich sofort (7. Dezember) eine E-Mail an TeldaFax, am 10. Dezember 2010 ein Fax - keine Reaktion. Am 13. Dezember, 22. Dezember und 3. Januar nochmals Faxe - diesmal an Geschäftsführer TelDaFax.
Am 7. Januar 2011 dann eine Mail, dass Teldafax den Stromvertrag mit dem Vorgänger kündigen wollte, aber mitgeteilt wurde, dass das Versorgungsende bereits vorhanden ist. Welch eine Überraschung, war ja auf dem Wechselformular auch so angegeben.
Also, am 11. Januar 2011 erneutes Fax an TeldaFax. Am 18. Januar 2011 eine Mail, dass man die Versorgung beim örtlichen Versorger neu beantragen würde. Eine Stornierung des Auftrages erfolgt erst, wenn TelDaFax es nicht geschafft hat, uns in einem Zeitraum von vier Monaten zu versorgen.
Erneute Faxe am 15. Februar 2011 und 6. April 2011 an Geschäftsführung/Vorstand mit Rückforderung und Bitte um Stellungnahme. Keine Reaktion.
Zwischenzeitlich habe ich den Sachverhalt auch an die Bundesnetzagentur weitergeleitet. Auf die Vorauszahlung fürs Gas (200,00 Euro) wurde seitens TelDaFax nie eingegangen.
www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax
GANZ WICHTIG:
Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Überweisung des Guthabens.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 1 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Artikel der Stiftung Warentest vom 06.04.2011:
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!
www.teldafax.de/index.php?id=154
Aber Vorsicht, bitte nicht totlachen!
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html