214 Views | 30.04.2011 | 17:09 Uhr
geschrieben von Jan Welte

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Guthaben wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 4162862 Rechnungsnummer 1232011172759

Am 03.02.2011 erhielt ich von TelDaFax SERVICES GmbH einen Brief mit einer Gutschrift über 25,00 EUR bzw. einem Rechnungsbetrag von -25,00 EUR (aus einer Kundenwerbung) mit dem Hinweis, dass dieser auf mein Konto überwiesen wird. Seitdem ist nichts passiert. Ich beschwerte mich daher schriftlich per Fax am 06.04.2011 und setzte eine Frist von zwei Wochen. Bis jetzt kam immer noch keine Reaktion seitens TelDaFax.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Zahlung der Gutschrift über 25,00 EUR


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Kommentare und Trackbacks (8)


30.04.2011 | 17:31
von Phillip Dürer | Regelverstoß melden
Unbestätigten Presseberichten zufolge verhängt TelDaFax seit Eröffnung des Ermittlungsverfahrens der Bonner Staatsanwaltschaft/Aktenzeichen 410 Js 511/10 nur noch Strafzahlungen für Kundenwerbungen und keine Gutschriften!

30.04.2011 | 17:51
von ReclaBoxler-3816412 | Regelverstoß melden
 spider monkey alle;
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/teldafax-kann-nicht-zahlen/4117436.html

30.04.2011 | 18:00
von Wihelm Oetker | Regelverstoß melden
25 € Gutschrift bei Werbung eines neuen TelDaFax-Kunden - nach Rückfrage beim BMJ wird Frau Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trotz zahlloser Anfragen keine neue Gesetzesinitiative in dieser Sache vorlegen.

"Recht ist, was der Freiheit dient."

www.bmj.de/DE/Ministerin/_node.html;jsessionid=20F4A2D04E3399F16D1F1B4B3E15B5EA.1_cid155

03.05.2011 | 14:40
von ReclaBoxler-6712287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" lesen:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

03.05.2011 | 15:12
von ReclaBoxler-6712287 | Regelverstoß melden
1) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

und:

2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

3) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

4) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

5) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"

www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html

05.05.2011 | 08:14
von ReclaBoxler-1619028 | Regelverstoß melden
www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.wirtschaft.nachrichten&id=815869

www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12076710/485072/Kunden-von-Teldafax-jetzt-bei-Eon-Edis-ENERGIE.html

26.05.2011 | 17:34
von ReclaBoxler-4015128 | Regelverstoß melden
Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348

Meines Wissens kann man, wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, "gegenrechnen" und bei der Bank den lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

13.06.2011 | 14:15
von Jan Welte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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