Von The Phone House Telecom beantwortete Beschwerde. | 2321 Views | 03.05.2011 | 15:45 Uhr
geschrieben von Tobias Neubauer

The Phone House Telecom GmbH (Münster)

Motorola DEFY - Display zersplittert

Bestell-/Kundennummer: Kundennr.: 2301867 Rechnungsnr.: 7080138

Das Telefon fiel mir beim Aussteigen aus dem Auto aus der Hosentasche. Das Handy schlug auf den Boden auf und das Display zersplitterte. Von The Phonehouse wird das Defy als sehr robust beworben, es sei "bereit für alles, was das Leben bringt…"

Im Speziellen beziehe ich mich hier auf die Spots "Autodach" und "Test Azubi" (zu finden unter: www.phonehouse-blog.de/motorola-defy/), in welchen das DEFY ähnlichen Widrigkeiten ausgesetzt war. Diese übersteht es ohne sichtbaren Schaden zu nehmen.

The Phonehouse weigert sich den Schaden als Garantiefall zu sehen. Das verstehe ich im Grunde. Doch wirbt das Unternehmen explizit mit der Widerstandsfähigkeit des Telefons.

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Meine Forderung an The Phone House Telecom GmbH: Erstattung der Reparaturkosten


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
20.06.2011 | 11:44
Firmen-Antwort von: The Phone House Telecom GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Neubauer,

Ihre Verärgerung ist verständlich. Aus den von Ihnen verlinkten Clips können Sie erkennen, dass das Motorola Defy tatsächlich ein sehr robustes Smartphone ist.

Allerdings werden die Garantiebedingungen für das Motorola Defy nicht von The Phone House Telecom bestimmt und wir sind daran gebunden, ob der Hersteller einen Schaden als Garantie reguliert.

Unsere Erfahrung ist, dass Motorola im Regelfall bei Sturzschäden am Defy sehr kulant entscheidet. Wenn Sie uns Ihre Kundendaten an die E-Mail-Adresse kundenservice spider monkey phonehouse. desenden, schicken wir Ihnen gerne einen kostenlosen Retourenschein für eine erneute Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen aus Münster

i. A. R. Wartenhorst
Kundenservice
The Phone House Telecom

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.05.2011 | 08:28
von Meister Propper
Dieser Kommentar wurde entfernt.

24.05.2011 | 17:49
von Tobias Neubauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch ein Beschwerdebrief, der per Einschreiben verschickt (Rückschein längstens erhalten), wurde noch nicht beantwortet.




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