Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 3529 Views | 09.05.2011 | 12:42 Uhr
geschrieben von Homer Simpson

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Bitte um Erstellung einer Abschlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 3624609

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


der o. g. Vertrag zur Lieferung von GAS wurde fristgerecht zum 31.01.2011 gekündigt. Grund der Kündigung war der Versorgerwechsel zu HitEnergie. Von HitEnergie erhielt ich am 09.11.2010 die Bestätigung der erfolgreichen Kündigung per Mail. Da ich diesem Kontaktformular keine Anhänge beifügen kann, kopiere ich den Inhalt der Mail im Anschluss an dieses Schreiben.

Leider habe ich bis heute noch keine Abschlussrechnung für die Zeit vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 von Ihnen erhalten und möchte Sie hiermit bitten, mir diese auszustellen.

MfG
Markus Jung

Inhalt der Mail von HitEnergie:

Sehr geehrter Herr Jung,

soeben haben wir die Kündigungsbestätigung zum 31.01.2011 von Ihrem bisherigen Gasversorger erhalten. Um den voraussichtlichen Lieferbeginn am 01.02.2011 einzuhalten, benötigen wir nur noch die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers. Sobald diese bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen den tatsächlichen Lieferbeginn mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass wir für den ordnungsgemäßen Abschluss des Wechselprozesses auf die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers angewiesen sind. Verspätete Rückmeldungen des Netzbetreibers können zu Verzögerungen im Wechselprozess führen.

Mein Bestellstatus?

Ihren aktuellen Bestellstatus können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter "Mein HitGas" einsehen. Gehen Sie dazu einfach auf unserer Homepage in den Menüpunkt "Mein HitGas" oder klicken Sie auf folgenden Link: https://www.hitenergie.de/nc/mein-hitgas/mein-vertragsstatus-gas.html.

Zum Einloggen benötigen Sie Ihre Online-Zugangsdaten, die Sie in Ihrer Vertragsbestätigungs-E-Mail finden. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, klicken Sie auf der Kunden-Login-Seite: https://www.hitenergie.de/nc/mein-hitgas/meine-gasdaten.html auf "Passwort vergessen". Ihr neues Kennwort sowie Ihr aktueller Benutzername werden nach erfolgreicher Identifizierung an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Bei Fragen hilft Ihnen unser Service Center unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 20 30 507 gern weiter.

Wie werden die Abschlagsbeträge berechnet?
Alle Informationen zur Berechnung der Abschlagszahlungen können Sie jederzeit auf unserer Homepage unter www.hitenergie.de/service-center/abschlag.html einsehen.

Mit freundlichen Grüßen,

HitGas
eine Marke der ExtraEnergie GmbH

Europadamm 2-6
41460 Neuss
AG Neuss, HRB 15799
GF: Dr. Barnim Jeschke
Fon: 0800-20 30 507
Fax: 01805-70 80 40*
servicegas spider monkey hitenergie.de
www.hitenergie.de

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstellung einer Abschlussrechnung


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Kommentare und Trackbacks (12)


09.05.2011 | 16:27
von ReclaBoxler-4022128 | Regelverstoß melden
1) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

5) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu dem die Schlussrechnung erstellt und der Guthabenbetrag spätestens erstattet werden soll.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

09.05.2011 | 23:39
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson Hallo,

erst einmal vielen Dank für das überlassene Procedere. Bin gerade dabei, dies abzuarbeiten und nun ergibt sich folgende Frage: An wen sende ich denn aktuell die letztmalige Aufforderung zur Erstellung einer Abschlussrechnung, bzw. gegen wen beantrage ich den Erlass eines Mahnbescheides?

Die erste Korrespondenz kam von:
TelDaFax MARKETING GmbH
Mottmannstr. 8
53842 Troisdorf

Die ganzen Zahlungskorrespondenzen kamen von:
TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf

Und in den Korrespondenzen von TelDaFax SERVICES GmbH heißt es, Sie hätten die Forderungen übernommen von:
TelDaFax ENERGIE GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf

Tja, wer die Wahl hat, hat die Qual!


10.05.2011 | 00:12
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson Wenn mir TelDaFax aus Vorauszahlungen oder Sonderabschlägen also Geld schuldet und ich ein Mahnbescheid beantrage, bin ich dann als Antragsteller der Kreditgeber (auch Zessionar) und der Anspruch beruht auf Verbraucherdarlehensvertrag (§§491 ff BGB)?

Danke vorab!


10.05.2011 | 08:58
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson So, habe mich mal online am Mahnbescheid gemacht. Ist der so in Ordnung (siehe Bilder).

Danke!
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 4 Bilder
1 reclabox beschwerde de 67893 teaser 2 reclabox beschwerde de 67893 teaser 3 reclabox beschwerde de 67893 teaser 4 reclabox beschwerde de 67893 teaser


10.05.2011 | 18:06
von ReclaBoxler-7371287 | Regelverstoß melden
Ich bin mir nicht sicher, welche Teldafax GmbH im Mahnantrag korrekterweise aufgeführt werden muss - bei den Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW ist es z. B. die TDF Services GmbH.

Nehmen Sie vorsichtshalber - wenn hier in der Reclabox die Antwort auch nicht zu finden ist - Kontakt mit dem für den Firmensitz von TelDaFax - nämlich Troisdorf - zuständigen Amtsgericht Siegburg bzw. dem für Troisdorf und Teldafax zuständigen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Siegburg auf.

Die Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 333, -334, -337, -327, oder / und die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 127, sollten weiterhelfen können.

www.ag-siegburg.nrw.de/aufgaben/abteilungen/zwangsvollstreckung/index.php

10.05.2011 | 18:22
von ReclaBoxler-7371287 | Regelverstoß melden
ENTSCHULDIGUNG:

In dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW ist die

Teldafax ENERGY GmbH

angegeben - da kann man ja schon einmal durcheinander kommen. Welche GmbH nun der korrekte Adressat ist, weiß ich aber trotzdem nicht und ich würde daher beim Amtsgericht Siegburg und / oder der Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Siegburg nachfragen.

10.05.2011 | 20:56
von Bild De | Regelverstoß melden
Bild kämpft für Sie!

www.bild.de/news/bild-kaempft/strom/stromlieferant-hat-lieferprobleme-17731668.bild.html

14.05.2011 | 00:13
von Markus Jung | Regelverstoß melden
Hallo liebe Redaktion,

ich habe inzwischen die Abschlussrechnung erhalten!

MFG
Markus Jung

16.05.2011 | 18:29
von Homer Simpson gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson Habe am mit Erstellungsdatum 06.05.11 die Rechnung in der letzten Woche zugestellt bekommen.

Allerdings:
Sowohl in der Gas- als auch in der Stromrechnung wird ein Guthaben in Höhe von ca. 200,- EUR ausgewiesen. Bin gespannt, ob da nicht bald die nächste Beschwerde von mir eingestellt wird!


17.05.2011 | 07:48
von ReclaBoxler-1961287 | Regelverstoß melden
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

15.06.2011 | 19:35
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

21.11.2011 | 17:20
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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