TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Teldafax zahlt Guthaben nicht aus!
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 3391953
Im August 2010 wurde von meiner Frau und mir ein Umzug von Dortmund nach Arnsberg bei Teldafax angemeldet. Auf diese Ummeldung meldete man sich nur, weil die neue Adresse angeblich nicht eindeutig wäre. Die Hotline fragte ein paar Infos ab und sagte dann, sie kümmere sich um alles.
Im Dezember wird eine Endabrechnung für die alte Adresse erstellt, aus der hervor geht, dass wir ca. 200 EUR Guthaben haben. Darauf hin habe ich mich mehrfach bei Teldafax gemeldet und versucht nachzufragen, warum für unsere neue Adresse keine Stromabschläge abgebucht werden. Seitens Teldafax keine Reaktionen.
Auf Grund dessen haben wir uns bei der RWE am Ort in die Grundversorgung nehmen lassen, mit der Folge, dass wir für sechs Monate die Abschläge auf einen Schlag zahlen mussten. Weiterhin von Teldafax keine Reaktionen und bei der Hotline niemand erreichbar.
Am 01.04.2011 erreicht uns ein Brief von Teldafax, dass man nun nach acht Monaten an unserem Umzugsantrag mit Hochdruck arbeite.
Auf Grund dieses Schreibens habe ich mehrfach wieder mit Teldafax telefoniert, mit dem Hinweis uns umgehend unser Guthaben auszuzahlen zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 70 Euro, die ich an Hotlinegebühren und Auslagen für die Anmeldung und Zahlung an die RWE hatte. Doch auch hier warte ich seit sechs Wochen auf eine Auszahlung. Die Hotline sagt seit sechs Wochen, das Geld ist in der Zahlungsanweisung, jedoch ohne meine extra Aufwendungen.
Das macht mich als EX-Kunden stink sauer. Was gibt es hier noch für Möglichkeiten, an mein Geld zu kommen? Muss ich hier mit einem Inkasso-Unternehmen oder mit einem Anwalt anrücken?
www.bild.de/news/bild-kaempft/strom/stromlieferant-hat-lieferprobleme-17731668.bild.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bei-teldafax-werden-boecke-zu-gaertnern/4156742.html
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
5) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu dem die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. spätestens erstattet werden soll.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484
www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html
Zitat:
„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.
Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?
Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)
In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):
Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt
Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom
ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)
Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php