Durch SWEG Südwestdeutsche Verkehrs endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1504 Views | 11.02.2009 | 23:06 Uhr
geschrieben von Herr H.

SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft (Offenburg)

Mögliche Fahrscheinkontrolle durch nicht-authorisierte Personen

Ich bin ca. vor einer Woche mit dem Zug von Freudenstadt (Abfahrt 16:43) nach Alpirsbach (Ankunft 16.59) gefahren.

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Vor der Abfahrt kam der S-Bahnfahrer herein und grüßt eine 16 Jährige und ließ das Mädchen in den Führerstand mitfahren, was natürlich nach meiner Erfahrung nicht erlaubt ist, abgesehen davon, dass Betriebsfremde Personen ohne (schriftlichen) Erlaubnis des jeweiligen verantwortlichen nichts im Führerstand zu suchen haben. Auch Fahrgäste dürfen nicht den Führerstand betreten, es sei denn man hat Fragen (oder auch Anregungen) für den Zugfahrer z.B. ob der Zug am gewünschten Zielbahnhof oder Ort anhält.

Aber das passiert jährlich bis zu ca. 10mal pro Jahr, dass die S-Bahnfahrer der OSB (Abkürzung: Ortenau S-Bahn) ihre Kinder oder auch andere Unbefugte in den Führerstand mitfahren lassen. Ob sie für So was die Erlaubnis des verantwortlichen Leiters haben, kann ich nicht nachvollziehen und Wenn man den S-Bahnfahrer fragt, ob diese Person für diese Führerstandmitfahrt berechtigt ist, wird man einfach weg verwiesen und das ist eine Sauerei und eine Unverschämtheit, denn als Fahrgast hat man irgendwie eine unsicheres Gefühl bei dieser Sache. Aber so langsam ist es mir zu 40 % Egal das die S-Bahnfahrer unbefugte mit in den Führerstand mitfahren lassen, vorausgesetzt die beauftragen sie nicht dazu zu kontrollieren oder sonst irgendwas zu machen, was sie nicht dürfen.

SCHLAGWORTE

Der Grund ist hierbei, dass ich selber zugeben und gestehen muss, dass ich selber einmal unbefugt im Führerstand eines Ortnau S-Bahnzuges mitgefahren bin und habe aber dann dafür selber Ärger von einen anderen S-Bahnfahrer bekommen.

Es geht darum, dass manche S-Bahnfahrer einfach Leute dazu beauftragen, die Fahrscheine zu kontrollieren obwohl die im Führerstand mitfahrenden Personen keine (zu mindestens nicht immer) Mitarbeiter von OSB sind. Zumindestens gibts es Gerüchte darüber, wo ich selber nicht glauben, aber mir vorstellen kann, das es solche Vorfälle schon gegeben hat. Ich selber bin noch nicht von so einer Situation betroffen.

Denn es darf nicht jede Person und schon gar nicht Angehörige von Mitarbeiter eines Verkehrsbetriebes die Fahrscheine kontrollieren.

Denn auf manchen Monatskarten oder sonstige Zeitkarten sind personenbezogene Daten wie Adressen oder auch Geburtsdatum, die nach Bundesdatenschutzgesetz geschützt sind und außerdem ist es unangenehm, wenn man damit einen Wildfremden auf der Monatskarte (oder auch Abo-Karten etc.) gedruckten Adresse vorzeigen muss. Das ist so ähnlich als wenn man in einem Supermarkt von der Kassiererin aufgefordert wird eine Taschenkontrolle durchführen zu lassen.

Auf Anfrage bei  der  Ortenau S-Bahn hieß es, das der S-Bahnfahrer das Hausrecht hat, was auch stimmt, aber das Hausrecht  ist durch Rechte, Urteile und Gesetze jedoch eingeschränkt, in diesem Fall ist dieses Hausrecht kein Freibrief, dass man  jeden X-Beliebigen beauftragen kann, die Fahrscheine zu kontrollieren.

Aber das hätte am diesem Tag  sowas mir auch passieren können, dass diese im Führerstand-Mitfahrende Schülerin unabhängig ob von S-Bahnfahrer beauftragt oder nicht die Fahrscheine  kontrolliert hätte. Aber Gott sei Dank was dies nicht der Fall!

Sie hatte glücklicherweise nicht kontrolliert und wenn schon hätte ich selbst nicht auf Argumente eingelassen, dass sie von S-Bahnfahrer beauftragt wurde. Wenn schon haben Kontrolleure einen Dienstausweis, die sie dann vorzeigen müssen wenn sie sagen "Guten Tag! Die Fahrscheine bitte!!!“.

Es dürfen nach meiner Erfahrung und auf Nachfrage bei  der OSB nur folgende Personen die Fahrscheine kontrollieren:

  1. Der S-Bahnfahrer selbst
  2. Zur Fahrscheinkontrolle autorisierte Mitarbeiter der OSB
  3. Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen die solchen Service anbieten
Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft: Aufträge nur diej. mit Nachweis zur Fahrkartenontrollbefugnis u. S-Bahnfahrer sollen auf Anfrage Auskunft geben, ob Personen für Führerstandmitfahrt berechtigt sind.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


05.03.2009 | 21:29
von Herr H.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.11.2010 | 21:25
von S. Heinzelmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich weiß mich selber zu wehren und werde auch die anderen Fahrgästeh die ich kenneh warnen, dass unbefugte Fahrkartenkontrollen stattfinden könnten, obwohl ich selber nicht betroffen war, aber schon wo anders eine derartige Erfahrung gemacht habe.


21.06.2012 | 20:46
von S. Heinzelmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Ortenau S-Bahn möchte wohl nicht auf meine Beschwerde reagieren.




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