701 Views | 20.10.2011 | 10:42 Uhr
geschrieben von Guido Ammann

SWK STADTWERKE KREFELD AG (Krefeld)

Höherer Strompreis durch falsche Rundung

Bestell-/Kundennummer: 20557231

Ich hatte mit SWK-direkt einen Stromlieferungsvertrag mit einem Arbeitspreis von 18,51 ct/kWh abgeschlossen. In der Abrechnung wird der Rechnungsbetrag, wie üblich über Nettopreise ermittelt.

Dabei setzte SWK-direkt allerdings nicht den sich bei 19% MwSt. rechnerisch ergebenden Preis von 15,5546, sondern 15,5558 ct/kWh an, was mit Mehrwertsteuer einen Buttoarbeitspreis von 18,5114 ct/kWh ergibt.

Da der Rundungsfehler nicht nur, wie bei kaufmännischer Rundung üblich, die letzte verwendete Nachkommastelle betrifft, ist hier von einer absichtlichen Mogelei auszugehen. Für den einzelnen Kunden geht es um sehr wenig Geld, aber ich finde das Vorgehen dennoch unerhört.

Von insgesamt drei Fehlern bei der Abrechnung wurde einer (falscher Anfangszählerstand) erst nach dreimaliger Reklamation korrigiert, zu der falschen Rundung wurde nicht einmal Stellung bezogen.

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Meine Forderung an SWK STADTWERKE KREFELD AG: Kaufmännisch korrekte Rundung, fundierte Abarbeitung von Reklamationen.


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Kommentare und Trackbacks (5)


27.10.2011 | 17:42
von Guido Ammann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.10.2011 | 17:45
von Guido Ammann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
SWK reagiert nicht.

Die Tage erhielt ich von swk jedoch ein newsletter. Auszug:
Unser Kundenservice wurde zertifiziert

Der Kundenservice der SWK ENERGIE ist TÜV-zertifiziert
Die SWK hat als eines der ersten deutschen Stadtwerke das TÜV-Zertifikat für Kundenservice und -zufriedenheit erhalten.

Zu den Prüfkriterien gehörten u.a.
- Kompetente Antworten auf Fragen und Reklamationen
- Qualifizierte und prozessorientierte Mitarbeiter
- Erreichbarkeit der Service-Mitarbeiter
- Internetpräsenz
„Die Krefelder wollten kein Zertifikat als Feigenblatt, sondern echtes Feedback. Nach diesem Vorbild sollten alle Stadtwerke den Stellenwert des Kundenservice erkennen. Eine Zertifizierung ist vor allem für diejenigen geeignet, die wie die SWK langfristig etwas verbessern wollen“, lobt TÜV-Auditor Emil Salzeder.

Das passt irgendwie nicht zu meiner Erfahrung, dass erst mehrere Reklamationen nötig waren, bis überhaupt eine Reaktion erfolgte. Auf den hier reklamierten Rundungsfehler wurde nicht, auf die Preiserhöhung trotz Ausübung der Sonderkündigung nicht nachvollziehbar begründet eingegangen.


21.11.2011 | 16:31
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

26.11.2011 | 12:15
von Guido Ammann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit wurde der Schlichtungsstelle Energie vorgelegt und befindet sich dort in der Prüfung.


24.11.2012 | 23:20
von Guido Ammann | Regelverstoß melden
Nach Tätigwerden der Schlichtungsstelle, was allerdings seht lange dauerte, hat SWK einen nicht genau nachvollziehbaren Betrag ohne jeden Kommentar oder Schriftwechsel erstattet. Die Angelegenheit ist damit zu meiner Zufriedenheit gklärt.



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