695 Views | 24.10.2011 | 15:22 Uhr
geschrieben von Peter Pursche

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Kleve)

Nachberechnung 380 Euro

Bestell-/Kundennummer: V 799111

Am 21.09.2011 habe ich einen Hin- und Rückflug nach Dresden zu einem Messebesuch am 27.09.2011 gebucht.

Vor dem Rückflug teilte man mir beim Einchecken mit, dass ich nicht auf der Passagierliste stehen würde. Am AIR-Berlin-Schalter wurde mir dann erklärt, dass mein Rückflug für den 27.09.2012 gebucht worden sei. Dies sei so und ich müsste umbuchen, um den Flug am 27.09.2011 noch nutzen zu können.

Durch diese Umbuchung fielen zusätzliche Kosten von 380 Euro an, die ich mit Kreditkarte bezahlen musste. Aus meiner Buchungsbestätigung geht aber hervor, dass ich beide Flüge für den 27.09.2011 gebucht habe. Dies habe ich airberlin mitgeteilt und um Rückerstattung gebeten.

Von airberlin habe ich außer höflichen Bearbeitungsbeteuerungen und einem Verweis an das Buchungsportal keine Antwort mehr per E-Mail bekommen.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Rückerstattung von 380,00 Euro


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Kommentare und Trackbacks (5)


24.10.2011 | 16:16
von Andy | Regelverstoß melden
Haben Sie nicht die Buchungsbestätigung am Schalter vorgelegt?
Da hätte man es gleich sehen können, dass es ein Fehler von AB ist.

25.10.2011 | 14:13
von Peter Pursche | Regelverstoß melden
Was am Schalter der Computer zeigt, ist für die Mitarbeiter entscheidend. Ich hatte die Bestätigung von airberlin. Sie enthielt aber nur das Datum ohne Jahresangabe. Die Bestätigung des Buchungsportals fairliners hatte ich nicht dabei. Auf der steht die Jahreszahl.

04.11.2011 | 09:35
von Peter Pursche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.11.2011 | 18:16
von Peter Pursche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt hat airberlin sich bei mir hinsichtlich einer Rückzahlung nicht gemeldet.


29.11.2011 | 19:30
von Peter Pursche noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 24.10. habe ich airberlin ein Einschreiben geschickt und um Rückerstattung bzw. Klärung bis zum 8.11. gebeten. Heute, am 29.11. habe ich ein Schreiben von airberlin erhalten. Zitat: Anhand der uns vorliegenden Unterlagen können wir entnehmen, dass Sie über ein Buchungsportal (fairliners.com) die Buchung vorgenommen haben. Die Buchung wurde durch das Buchungsportal in unser System generiert. Eine Modifikation der Buchung wurde von unserer Seite nicht vorgenommen. Hinsichtlich einer Klärung des Sachverhaltes wenden Sie sich bitte an das Buchungsportal."
Eine Antwort nach über einem Monat! Jetzt wird der Schwarze Peter dem Buchungsportal fairliners.com zugeschoben. Auf die Buchungsbestätigung, die die Buchung für den 27.9.2011 bestätigt, wird nicht eingegangen.




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