Durch DER TOP DOG HUNDESHOP gelöste Beschwerde. | 632 Views | 03.07.2012 | 11:13 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6473991

DER TOP DOG HUNDESHOP (Essen)

Ware bezahlt - nur Teillieferung erhalten

Ich reihe mich in die Reihe meiner Vorredner ein.

SCHLAGWORTE

Im Februar habe ich für meinen Hund zwei Artikel von Hurtta (Regenmantel sowie Hurtta Pro Fleece) bestellt. Der Warenwert betrug über € 185,- (es handelte sich um ein Angebot) und ich wurde informiert, dass die Artikel umgehend nach Zahlungseingang verschickt würden.

Am nächsten Tag habe ich die Kopie der Überweisung verschickt und die Info erhalten, dass die Artikel verschickt werden. Einige Tage später erhielt ich einen der bestellten Artikel (Hurtta Pro Fleece) und auf dem Lieferschein wurde vermerkt, dass die bestellte Regenjacke später geliefert würde, da derzeit Lieferschwierigkeiten vorliegen. War zwar irritiert, dass ein beworbener und zuvor zugesagter Artikel nicht lieferbar ist, aber habe nichts weiter unternommen.

Nach zwei Wochen rief ich dann unter der angegebenen Kontaktnummer an, um nach dem aktuellen Stand zu fragen. Leider habe ich niemanden erreicht. Nach einigen erfolglosen Anrufen habe ich den Anbieter angeschrieben und um Stellungnahme sowie um Lieferung des noch ausstehenden Artikels gebeten. Ferner habe ich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Vertragsbruch handelt, da der bereits bezahlte Artikel nicht geliefert wurde. Wieder kam keine Antwort.

Erneut habe ich eine E-Mail geschickt und um sofortige Überweisung des anteiligen Betrages für den von mir bezahlten aber noch nicht gelieferten Artikel gebeten und darauf hingewiesen, dass ich nach erneutem Verstreichen der von mir gesetzten Frist einen Anwalt beauftragen werde. Es kam bisher keine Antwort. Mittlerweile habe ich einen Anwalt eingeschaltet.

Unglaublich, dass so ein Händler noch immer sein "Unwesen" treiben kann!

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Meine Forderung an DER TOP DOG HUNDESHOP: Erstattung des gezahlten Betrages für nicht gelieferten Artikel oder Lieferung des noch ausstehenden Artikels


Firma hat geantwortet nach 4 Monate nach 4 Monate
20.10.2012 | 12:14
Firmen-Antwort von: DER TOP DOG HUNDESHOP
Abteilung: null

Sehr geehrte Kundin,

wir bedauern das wir einen Artikel nicht liefern konnten.

Die Erstattung für den fehlenden Artikel ist bereits erfolgt, bitte prüfen Sie das und informieren Sie uns falls dem nicht so ist.

Vielen Dank

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Kommentare und Trackbacks (6)


06.07.2012 | 17:48
von ReclaBoxler-3024029 | Regelverstoß melden
Vor meiner Bestellung habe ich den allwissenden Goockle befragt, aber zu dem damaligen Zeitpunkt keine Negativmeldung gefunden (vielleicht auch nicht akribisch genug gesucht). Auch jetzt werden dort auf der ersten Seite positive Bewertungen angezeigt.
Und so klein war der Preis nicht, dass man misstrauisch hätte werden können. Denn: Geiz ist nicht immer geil!

13.07.2012 | 22:22
von ReclaBoxler-6473991 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher leider keine Rückmeldung des Anbieters Topdog Hundeshop erhalten.


21.07.2012 | 19:34
von ReclaBoxler-6473991 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat mir nun mitgeteilt, dass sich die Lieferung des Artikels wg. Lieferschwierigkeiten um fast 1 Monat verzögert. Der Artikel ist lt. Homepage jedoch verfügbar. Bestellt wurde der Artikel am 7. Februar (!) 2012. Ich habe nochmals, wie bereits zuvor, den Anbieter informiert, dass ich eine Rückerstattung des Kaufpreises fordere und keine Interesse mehr an dem Artikel und weiterer Wartezeit habe. Bisher liegt noch keine Antwort oder Zahlungseingang vor.


05.08.2012 | 14:01
von ReclaBoxler-6473991 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz erneuter Nachricht an den Händler bisher noch keine Lösung in Sicht. Scheinbar ist "Hinhaltetaktik" seitens Verkäufer ein Mittel zur "Kundenbindung" (leider im negativen Sinn).


02.09.2012 | 22:35
von ReclaBoxler-6473991 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vom Lieferant per Mail zugesagter Liefertermin erneut nicht eingehalten. Unterbrochenes Verfahren durch Rechtsbeistand wieder aufgenommen.


29.10.2012 | 21:16
von ReclaBoxler-6473991 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich eine Anzeige wg. Betrugs und Unterschlagung erstattet habe und nach Einleitung eines Mahnverfahrens wurde der Restbetrag überwiesen. Beide Verfahren wurden zwischenzeitlich eingestellt.




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