Von Tocishop beantwortete Beschwerde. | 335 Views | 21.08.2012 | 20:03 Uhr
geschrieben von Erik Bott

Tocishop (Dinslaken)

Receiver gekauft, Garantie verweigert!

Bestell-/Kundennummer: 985247

Der Satellitenreceiver funktionierte zu Beginn mit einigen akzeptablen Mucken, nach 9 Monaten jedoch kam es zu einem permanenten Reboot, so dass das Gerät nicht mehr nutzbar ist.

Eine entsprechende Nachfrage bei Toci (Blaß-Lemmen) ergab folgende Rückmeldung:

"Ihre Mängelanzeige können wir leider nicht als gesetzliche Mängelhaftung anerkennen, da der Defekt nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf aufgetreten ist. Leider bietet der Hersteller für dieses Produkt auch keine freiwillige Garantie an. "

Absoluter Blödsinn! Die deutsche gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, der kann sich kein Händler und kein Hersteller entziehen.

Nie wieder werde ich dort etwas kaufen.

Zum Glück war der Kaufbetrag nicht sehr hoch.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Tocishop: Reparatur/Austausch/Erstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.08.2012 | 20:25
Firmen-Antwort von: Tocishop
Abteilung: Inhaber

Hallo, es gibt einen Unterschied zwischen der freiwilligen Garantie eines Herstellers und der gesetzlich festgelegten Sachmangel Haftung der Händler.

Grundsätzlich muss der Händler ein mangelfreie Ware liefern. Die Ware muss am Tag der Lieferung frei von Mängel sein. Tritt danach ein Mangel auf, so muss der Käufer den Beweis erbringen, dass der Mangel am Tag der Lieferung bestand.

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf gibt es zum Vorteil des Käufers die sogenannte Beweislastumkehr. Auf Deutsch: Es wird zu Gunsten des Kunden angenommen, dass der Mangel am Tag der Lieferung bestand. Die Beweislast liegt in diesm Fall beim Händler.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


21.08.2012 | 21:06
von ReclaBoxler-4709751 | Regelverstoß melden
Dann lies mal hier:

de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast

Nach 6 Monaten mußt "Du" nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

22.08.2012 | 01:21
von ReclaBoxler-3305106 | Regelverstoß melden
Hallo,
vorhergehend wurde ja schon per Link auf die Problematik
hingewiesen. Sie sollten also NICHT von Betrug reden, KANN
Ärger geben.

Und Sie VERWECHSELN die Begrifflichkeit Garantie und
Gewährleistung. Der HÄNDLER gibt eine GEWÄHRLEISTUNG, und der HERSTELLER eine FREIWILLIGE Garantie (auch von den Bedingungen
her). Aber schauen Sie sich mal GENAUER die
Gewährleistungsbedingungen des HÄNDLERS an. Das mit der (gesetzlich
MÖGLICHEN) Beweislastumkehr muss natürlich vermerkt sein.

22.08.2012 | 09:37
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre aber wird immer wieder grundsätzlich falsch verstanden.

Es ist bloss eine verjährungsfrist. innerhalb 2 Jahren können beim Händler Mängel reklamiert werden die bereits bei Übergabe bestanden.

Nach 6 Monaten liegt allerdings nun die Beweislast bei ihnen.
Sie müssen beweisen das das reboot Problem seid zeitpunkt des kaufs bestanden hat.

Da sie selbst sagen das das problem nach 9 Monaten aufgtreten ist wäre die beweisführung schon relativ früh gescheitert.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!