Tocishop (Dinslaken)
Receiver gekauft, Garantie verweigert!
Bestell-/Kundennummer: 985247
Der Satellitenreceiver funktionierte zu Beginn mit einigen akzeptablen Mucken, nach 9 Monaten jedoch kam es zu einem permanenten Reboot, so dass das Gerät nicht mehr nutzbar ist.
Eine entsprechende Nachfrage bei Toci (Blaß-Lemmen) ergab folgende Rückmeldung:
"Ihre Mängelanzeige können wir leider nicht als gesetzliche Mängelhaftung anerkennen, da der Defekt nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf aufgetreten ist. Leider bietet der Hersteller für dieses Produkt auch keine freiwillige Garantie an. "
Absoluter Blödsinn! Die deutsche gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, der kann sich kein Händler und kein Hersteller entziehen.
Nie wieder werde ich dort etwas kaufen.
Zum Glück war der Kaufbetrag nicht sehr hoch.
29.08.2012 | 20:25
Abteilung: Inhaber
Hallo, es gibt einen Unterschied zwischen der freiwilligen Garantie eines Herstellers und der gesetzlich festgelegten Sachmangel Haftung der Händler.
Grundsätzlich muss der Händler ein mangelfreie Ware liefern. Die Ware muss am Tag der Lieferung frei von Mängel sein. Tritt danach ein Mangel auf, so muss der Käufer den Beweis erbringen, dass der Mangel am Tag der Lieferung bestand.
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf gibt es zum Vorteil des Käufers die sogenannte Beweislastumkehr. Auf Deutsch: Es wird zu Gunsten des Kunden angenommen, dass der Mangel am Tag der Lieferung bestand. Die Beweislast liegt in diesm Fall beim Händler.
de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast
Nach 6 Monaten mußt "Du" nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
vorhergehend wurde ja schon per Link auf die Problematik
hingewiesen. Sie sollten also NICHT von Betrug reden, KANN
Ärger geben.
Und Sie VERWECHSELN die Begrifflichkeit Garantie und
Gewährleistung. Der HÄNDLER gibt eine GEWÄHRLEISTUNG, und der HERSTELLER eine FREIWILLIGE Garantie (auch von den Bedingungen
her). Aber schauen Sie sich mal GENAUER die
Gewährleistungsbedingungen des HÄNDLERS an. Das mit der (gesetzlich
MÖGLICHEN) Beweislastumkehr muss natürlich vermerkt sein.
Es ist bloss eine verjährungsfrist. innerhalb 2 Jahren können beim Händler Mängel reklamiert werden die bereits bei Übergabe bestanden.
Nach 6 Monaten liegt allerdings nun die Beweislast bei ihnen.
Sie müssen beweisen das das reboot Problem seid zeitpunkt des kaufs bestanden hat.
Da sie selbst sagen das das problem nach 9 Monaten aufgtreten ist wäre die beweisführung schon relativ früh gescheitert.