Durch Löwenzahn Energie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 11307 Views | 21.09.2012 | 12:00 Uhr
geschrieben von Dorothea Meisser

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Löwenzahn/ Preiserhöhung um 95 % der KW-Einheiten

Zum 1.07.2012 habe ich den Stromanbieter gewechselt und den 2500 kW-Jahresverbrauchstarif von Löwenzahn, statt bisher Flexstrom, gewählt. Der Vertrag ist ein Ökostrom-Tarif!

SCHLAGWORTE

Auf einen von Löwenzahn angebotenen um 35 % höheren Tarif mit zwölfmonatiger Preisgarantie verzichtete ich, weil ich eine Erhöhung im normalen Rahmen - bis zu 15 % - in Kauf genommen hätte.

Aber:
Jetzt, elf Wochen nach Vertragsbeginn, erhielt ich vorgestern ein Anschreiben mit einem Standardtext zur (politischen) Entwicklung der Energiepreise bis zum Jahr 2020. Dort wird mit einem allgemeinen Rundumschlag die Erhöhung der Beschaffungskosten durch den zunehmenden Anteil aus alternativen Energiequellen (bis zu 30 % bis 2020) aufgrund des Atomausstiegsvertrages begründet.

Aufgrund dieser Prognose - es gibt auch andere - wurde mir eine saftige Preiserhöhung mitgeteilt, die sich ab 1.1.2013 wie folgt darstellt:

Strompreis bisher € 0,1322, neu € 0,2559, Steigerung um 93,57%

Grundgebühr bleibt bei € 7,99

Wohlgemerkt: es handelt sich bei meinem Vertrag um einen aktuellen Ökostrom-Tarif, es werden weiter Kunden mit diesem Tarif angeworben! Die vorgetragenen Argumente waren/ sind also bei der Kalkulation des Tarifs bereits bekannt.

Nach einer ersten Recherche habe ich im Netz gesehen, dass ich natürlich kein Einzelfall bin. Doch einfach nur vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, halte ich für ein zu schwaches Signal.

Hat jemand einen Tipp, wie oder wo man erfahren kann, wie sich die Preise an der Strombörse in Mitteldeutschland entwickelt hat, um die Preisentwicklung dieser Löwenzahn-Bezugsquelle nachvollziehen zu können?

Wer fühlt sich noch von Löwenzahn geschädigt und wäre bereit, sich gemeinsam mit mir gegen diese Preispolitik notfalls auch juristisch zu wehren?

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Rücknahme der Erhöhung bzw. nachweisbare Bezugsquellen


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Kommentare und Trackbacks (38)


23.09.2012 | 22:24
von Lesekundiger | Regelverstoß melden
Ein Blick in die AGBs von Löwenzahn hätte eigentlich genügt, um sich selbst Ihre Frage zu beantworten:

"10. Preisanpassung, Preisgarantie
10.1. Wenn Sie keine oder eine eingeschränkte Preisgarantie gebucht haben, kann Löwenzahn künftige Änderungen der Umsatzsteuer und der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Form einer Preisanpassung an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Senkung oder einem Wegfall der vorgenannten Steuern ist Löwenzahn ebenfalls zur entsprechenden Anpassung der Preise verpflichtet. Löwenzahn wird Sie über die angepassten Preise in geeigneter Weise informieren, z. B. mit der Jahresrechnung. S. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Umlage nach § 19 StromNEV, Konzessionsabgaben, gesetzlich veranlasste Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare- Energien-Gesetz sowie sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist von 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und Löwenzahn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung schriftlich ausüben können. "

Die "Begründung" der Preiserhöhung durch LZ ist lächerlich und natürlich unwirksam. Nach den eigenen AGBs sind Preiserhöhungen nur bei Erhöhungen der aufgezählten gesetzlichen Abgaben zulässig, und dann auch nur in genau diesem Umfang. Anstatt einer Sonderkpndigung, die zunächst mal in die teure Grundversorgung fürht und durch die Sie Ihre gezahlten Abschläge auch nicht wiedersehen, einfach WIDERSPRUCH gegen die Preiserhöhung wegen Unzulässigkeit einlegen; gleichzeitig Frist setzen für die Rücknahme der Erhöhung und ebenfalls gleichzeitig mit Einschalten der Schlichtungsstelle Energie sowie eines Rechtsanwalts drohen. Das sollte eigentlich genügen.

Überhöhte Abbuchungen natürlich sofort zurückbuchen lassen.

24.09.2012 | 09:02
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Löwenzahn Energie ist ein Unternehmen der Flexstrom-Gruppe. Sagt Ihnen das was? Lesen Sie doch mal die Beschwerden über Flexstrom in der Reclabox. Dann wissen Sie, wo Sie gelandet sind!
In Ihrem Fall: Sofort den Vertrag kündigen per Einschreiben mit Rückschein, und in dem Schreiben gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen!

24.09.2012 | 20:54
von KR KR | Regelverstoß melden
Hallohabe den gleichen Brief bekommen obwohl ich Preisgarantie mit bezahlt habe. Im Vertrag steht aber: "Ob mit oder ohne PG ist. "Ich finde das auch eine riesen große Sauerei

25.09.2012 | 03:26
von ReclaBoxler-8110297 | Regelverstoß melden
13 cent pro kwh kann ja nur kundenfang sein, klare abzocke

25.09.2012 | 18:43
von Der Zorro | Regelverstoß melden
Ich bin selbst Kunde bei der Löwenzahn AG und könnte eine nahezu gleiche Geschichte zu erzählen.
Meine Sichtweise folgende:
- Ein Arbeitspreis von ca. 13,-Ct pro kWh kann nicht kostendeckend sein
- Die Löwenzahn AG ist als ordentlicher Kaufmann eingetragen und daher für ihre Angebote voll verantwortlich, d. h. wenn die AG meint, dass ihr 13,-Ct reichen, dann ist das ihr Problem
- Eine Erhöhung des Arbeitspreises um fast 100% nur wenige Wochen nach Vertragsabschluss mit irgendeinem Gefasel über Probleme der Kernenergie zu begründen ist albern und von der Höhe her auf jeden Fall sittenwidrig.
- Ich mutmaße, dass die Löwenzahn-Chefs ihre "guten Erfahrungen", die sie bei der Flexstrom AG gesammelt haben, erneut umsetzen wollen. Der Name Flexstrom ist schließlich ziemlich verbrannt, also musste ein neuer Name her (Löwenzahn) und dann die gleiche Frechheit ein zweites Mal durchziehen. Es gibt immer noch genug "Dussel", die sich einschüchtern lassen und einfach zahlen, eine (nutzlose Preisgarantie) hinzubuchen, etc.
- Ich hatte über die Jahre mehrere Stromversorgungsverträge mit der Flexstrom AG und habe am Ende immer (natürlich nach einiger Schreiberei) eine korrekte Abrechnung bekommen. Natürlich jedesmal nur absolut kulant und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber egal, ich habe nie einen Cent dazugetan (wenn ich meine Zeit nicht rechne).
- Ich bin mir daher sicher, dass das auch diesmal so gehen wird, denn wie gesagt "Löwenzahn AG" ist ein Kaufmann, ich bin nur ein Privatmann (kein Kaufmann gemäß HGB) und Verträge sind einzuhalten!

Also nicht bange machen lassen!

Bei einer Klage bin ich auch gerne dabei!

Gruß
Zorro
Der mit dem Degen :-)) )

26.09.2012 | 17:20
von Frank | Regelverstoß melden
Ich bin heute auch aus allen Wolken gefallen. Trotz Preisgarantie fast 100% höhere Stromkosten und das ab 01.11.2012. Vattenfall wird mich wieder als Kunden bekommen. Ich kündige bei Raffzahnenergie.

27.09.2012 | 18:11
von Silvia | Regelverstoß melden
Ich war heute bei der Verbraucherzentrale, denn ich habe ab 01.11.2012
die Preiserhöhung, fast das Doppelte, bei einer eingeschränkten Preisgarantie. Diese ist aber nur möglich, wenn der Staat mehr Steuern verlangt und Abgaben, was aber nicht so hoch sein kann, wie sie mit der Preiserhöhung verlangen. Das ist Betrug, was die machen.
Mann müßte sich mal an den Medien wenden, damit die anderen gewarnt werden und sie sehen, daß man es nicht mit uns machen kann.
Es ist auch in Frage gestellt, ob man nach einen Jahr seinen Bonus bekommt. Das Schreiben der Preiserhöhung kam am 19.09.2012 und am 13.09.2012 wurde sie geschrieben und es stand nicht über ein Sonderkündigungsrecht, obwohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
steht, daß sie bei einer Preiserhöhung nochmal einen drauf aufmerksam machen, mit 14 Tagen Kündigungsfrist.

28.09.2012 | 12:16
von Dorothea Meisser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe die Löwenzahn GmbH
auch direkt angeschrieben, bislang aber nur eine Standard-Rückmail erhalten.
MfG
D. Meisser


02.10.2012 | 20:42
von Mathias Möwitz | Regelverstoß melden
Hier das Gleiche:

Arbeitspreis alt 0,1072 €/kWh neu 0,2499 €/kWh
Grundgebühr alt 7,99 € neu 4,99 €

Ich habe Löwenzahn angeschrieben mit der Forderung nach erfüllung des Vertrages, da dieser unverändert im Angebot ist.

07.10.2012 | 21:24
von Dorothea Meisser endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Stromversorger hat meine Ankündigung des Gebrauchs der Sonderkündigung sogleich zum Anlass genommen, mir den Vertrag zu kündigen. Ein anderes Angebot oder den Versuch, eine akzeptable Lösung für beide Seiten zu finden, hart nicht statt gefunden.
MfG
D. Meisser


10.10.2012 | 00:51
von Klaus Meinert | Regelverstoß melden
 spider monkey Lesekundiger:

"Anstatt einer Sonderkpndigung. und durch die Sie Ihre gezahlten Abschläge auch nicht wiedersehen"

Wie kommen Sie denn darauf? Löwenzahn erhält zum 31.10. den Zählerstand und dann eine Endabrechnung zu erstellen. Der Verbrauch bis dahin wird dann vom Jahresabschlag abgezogen und das Guthaben ausgezahlt. Ohne Gewähr - so hat es zumindest zu laufen.

 spider monkey Dorothe Meisser:

Wie haben Sie denn die Sonderkündigung "angekündigt"?

10.10.2012 | 03:20
von Andreas Ritz | Regelverstoß melden
Mich hat es in identischer Weise getroffen. Ich erachte das Vorgehen der Löwenzahn als unzulässig, jedenfalls als unbegründet. Ich werde daher der Preiserhöhung fortwährend widersprechen und warte ab, was passiert. Wenn jemand juristisch dagegen vorgehen will, könnte ich mir vorstellen, mich zu beteiligen. Ich meine jedoch, dass die Löwenzahn selbst aktiv werden muss. Einer Zahlungsklage sehe ich gelassen entgegen.

10.10.2012 | 23:43
von Mathias Möwitz | Regelverstoß melden
Bekam folgende Antwort auf erste BeschwerdeMail von mir:

Sehr geehrte Frau Möwitz,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 04.10.2012, auf die wir gerne eingehen.

Wir teilen Ihnen mit, dass Sie sich mit Ihrer Zahlung von 278,12 Euro gegen die
erweiterte Preisgarantie entschieden haben.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, eine erweiterte Preisgarantie zu buchen, mit
der Sie vor dieser Preiserhöhung geschützt wären. Von daher empfehlen wir grundsätzlich,
die erweiterte Preisgarantie in Anspruch zu nehmen, was Sie leider nicht getan haben.

Hierzu verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Punkt 10.

10.1. Wenn Sie keine oder eine eingeschränkte Preisgarantie gebucht
haben, kann Löwenzahn künftige Änderungen der Umsatzsteuer und
der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in
Form einer Preisanpassung an Sie weitergeben. Eine Ankündigungsfrist
für die Preisanpassung oder eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit
für Sie besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Senkung oder einem
Wegfall der vorgenannten Steuern ist Löwenzahn ebenfalls zur entsprechenden
Anpassung der Preise verpflichtet. Löwenzahn wird Sie über
die angepassten Preise in geeigneter Weise informieren, z. B. mit der
Jahresrechnung. S. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Umlage nach
§ 19 StromNEV, Konzessionsabgaben, gesetzlich veranlasste Belastungen
nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz sowie sonstige Steuern, Abgaben oder gesetzlich
veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung
von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt
wird, mit der Maßgabe, dass Ihnen solche Änderungen mit einer Frist
von 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden und
Löwenzahn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewährt, welches Sie innerhalb
einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über
die Preisanpassung schriftlich ausüben können.

10.3. Wenn Sie eine erweiterte Preisgarantie gebucht haben, umfasst
diese alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer. Bei einer
Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 10.1. entsprechend. Hinsichtlich
der Laufzeit einer von Ihnen erworbenen Preisgarantie gilt, dass der
Zeitraum bis zum Lieferbeginn nicht auf diese angerechnet wird.

Bei der besagten Preisanpassung handelt es sich um eine Preissteigerung, die primär staatlich
bedingt ist. D.h. der Staat hat u. a. die sogenannte EEG-Umlage erhöht, diese Preissteigerung
geben wir an unsere Kunden weiter. Ferner sind auch Marktpreisschwankungen auf dem Energiemarkt
verantwortlich, denen wir gerecht werden müssen. Die aktuelle Preiserhöhung fließt von daher vor
allem an den Staat. Wir tun alles dafür, die Konditionen für unsere Kunden so günstig wie möglich
zu halten.

Bitte beachten Sie, dass die Preisanpassung zum 01.11.2012 Bestand hat.

Wir hoffen, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Unser Tipp: Papierlos und
besonders einfach geht das in unserem Kontaktbereich auf www.löwenzahn-energie.de.
Wir freuen uns auf Sie.

Vielen Dank im Namen der Umwelt

Ihr Löwenzahn Energie Serviceteam

Habe folgendes darauf geantwortet:

Guten Tag!

Ihre Antwort vom 10.10.2012 stellt mich nicht zufrieden. Sie verweisen mit Recht auf Ihre AGB! Bitte halten Sie sich selbst an diese.
Nach den eigenen AGBs sind Preiserhöhungen nur bei Erhöhungen der aufgezählten gesetzlichen Abgaben zulässig, und dann auch nur in GENAU DIESEM UMFANG.

Bringen Sie mir umgehend, das heißt sofort, die entsprechenden Erhöhungen, die Sie zu der angekündigten Preiserhöhung veranlasst haben DETAILLIERT zur Kenntnis und weisen Sie rechnerisch DETAILLIERT nach, wie es Ihrer Meinung nach dadurch zu der angekündigten Differenz von über 200€ beim Jahrespreis kommt!

Da ich nach eingehender Recherche in keinem der in den AGB genannten Bereichen eine Preiserhöhungen seit Vertragsschluß entdecken konnte, und auch keine Erhöhung für die Zukunft angekündigt wird, die auch nur annähernd geeignet wäre, den Jahrespreis auf 175% anzuheben, lege ich hiermit ERNEUT WIDERSPRUCH gegen die Preiserhöhung wegen Unzulässigkeit ein!

Gleichzeitig verlange ich die Bestätigung der Rücknahme der Erhöhung bis zum 24.10.2012, andernfalles werde ich am selben Tag die Schlichtungsstelle Energie in das Verfahren einschalten.

MfG
Möwitz

Danke an alle, die hier Ratschläge im Tread gegeben haben, das hat mir dabei sehr geholfen!

12.10.2012 | 11:20
von Cosmo Cramer | Regelverstoß melden
Danke an Alle "Betroffenen" die sich hier lebhaft äussern.
Ich bin auch von Löwenzahn mit einer Erhöhung von 78,125% bedacht worden. Zur Zeit sehe ich das noch "sportlich" und fühle mich duch die Kommentare auf dieser Seite bestätigt, den E-Mailverkehr mit Löwenzahn auszubauen und mich zu wehren.
Meine lezte Antwort von heute:

Sehr geehrter Herr Felix,
Sie geben an ". unabhängiger und umweltfreundlicher Energieversorger ist es unser Ziel, Ihnen einen fairen Preis für umweltfreundliche Energien zu bieten. "

Jedoch haben sie in Ihrem Schreiben vom 13.09.2012 eine Arbeitspreiserhöhung von €0,1159 / kWh auf €0,2499 / kWh OHNE die Berechnungsgrundlage oder nachvollziehbare Rechtfertigung angegeben.
Daraufhin habe ich diese Berechnung angefordert, da ich ansonsten natürlich KEINE Zustimmung geben werde!

Meine Zustimmung können Sie NICHT voraussetzen.

Gemäß Ihrer angeblichen Berechnung erhöht sich mein Jahresbeitrag von €327,68 auf €583,68 - das entspricht einem Aufschlag von 78,125%.

Gemäß meiner Recherche liegt KEINE Preiserhöhung vor, die seit den Vertragsschluss zwischen Löwenzahn Energie und mir zum Tragen gekommen sind.
Es ist auch keine Preiserhöhung angekündigt einen solchen Preisanstieg zu rechtfertigt.
Des Weitern wird der von mir abgeschlossene Tarif noch immer auf Ihrer Website angeboten!

Ich lege hiermit erneut Wiederspruch gegen die angekündigte Preiserhöhung zum 01.11.2012 ein und fordere Sie auf, diese bis zum 19.10.2012 zurück zu nehmen.
Ich behalte mir vor, die Schlichtungsstelle für Energie einzuschalten sowie den Rechtsweg zu beschreiten.

Gruß aus Köln
Vorname Name

16.10.2012 | 16:40
von Anti PROFIT | Regelverstoß melden
BRUTAL was hier abgeht, ich bin auch betroffen und fordere zum Protest und Wiederstand auf.
Bin nicht so der Schreiber, aber das hier etwas total schief läuft, merke ich zum Glück noch.
Deshalb will ich mal die Tage, vor die Zentrale im Reichpietschufer 86-90 in Berlin, den Geldgierigen und Profitgeilen Abzockfuzzies einen kleinen Besuch abstatten (friedlich natürlich ;-)
Also, AUF GEHT´S, wer ist dabei oder wohnt auch in Berlin und lässt sich diesen Betrug nicht gefallen und leistet Wiederstand.
SChlag vor, kommender Montag mittag dort.

Adios

18.10.2012 | 13:19
von Astrid | Regelverstoß melden
Auch wir wurden von Löwenzahn Energie mit einer gewaltigen Preiserhöhung - allerdings beim Gas - bedacht. Um 68,44 % soll sich unser Preis erhöhen, das macht bei einem Verbrauch von 25.000 kWh im Jahr mehr als 800 €!

Leider waren wir so dumm, das Schreiben in dem die Preiserhöhung angekündigt wurde für Werbung zu halten und somit die Preiserhöhung erstmal zu überlesen. Als wir es dann festgetellt haben und natürlich umgehend die Sonderkündigung an Löwenzahn geschickt haben, war es natürlich schon nicht mehr fristgerecht.

Durch die Inspiration hier, haben wir dann aber gerade nochmals an Löwenzahn geschrieben und unseren Widerspruch gegen die Preiserhöhung erklärt.

Mal sehen was jetzt kommt.

Astrid

19.10.2012 | 08:36
von Cosmo Cramer | Regelverstoß melden
Ich habe weiter oben schon mein letzte Rückantwort an Löwenzahn gepostet.
Löwenzahn hat mir darauf hin für €80,-- die nachträgliche Möglichkeit eingeräumt eine Preisgarantie für ein Jahr abzuschließen.
Das habe ich wiederum freundlich abgelehnt und erneut der Erhöhung wiedersprochen sowie die Grundlage (gemäß AGBs) der Erhöhung eingefordert. Ich bestehe bis jetzt auf Vertragserfüllung und werde NICHT von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, diese mir aber weiterhin, für den Fall der gültigen Preiserhöhung, vorbehelten.
Nachdem Löwenzahn mir im letzen Schreiben eine Tag Frist für mein Reaktion gegeben hat, habe ich ebenso innerhalb von einem Tag die Rücknahme der Erhöhung verlagt.
Ich bleibe am Ball - Vertrag ist Vertrag - nicht bange machen lassen, Strom kommt schließlich aus der Steckdose!

24.10.2012 | 22:28
von Martina | Regelverstoß melden
Bund der Energieverbraucher "Die Schnäppchenfalle" Zitat: ". .. Danach locken Strom-Discounter. . zahlreiche Neukunden vor allem durch scheinbar hohe Preisvorteile auf Online-Vergleichsportalen. .. "

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/

26.10.2012 | 09:55
von Es lohnt Sich | Regelverstoß melden
Ich habe per Brief bzw. E-Mail der von Löwnenzahn einseitig ausgesprochenen Tariferhöhung wiedersprochen und auch auf deren weitere Schreieben mit "Nichtzustimmung" zur Erhöhung reagiert. Am Ende wurde die Erhöhung "auf Kulanz" zurück genommen, und ich werde weiter zu meinem abschlossenen Tarig beliefert.
Bei meinen Schreiben habe ich niemals meine Kündigung angeboten, sondern immer auch das Sonderkündigungsrecht im Fall der Tariferhöhung hingewiesen - jedoch gab es nie ein gerechtfertigte Erhöhung.
Die kochen auch bloß mit Wasser
Munter bleiben - mal sehen wann die wieder mit eiern Erhöhung kommen, ich vermute spätesten zum 01.01.13

05.11.2012 | 14:52
von TOm Cruise | Regelverstoß melden
Liebes Forum

Bitte um Hilfe.

Bin seit Mai 2012 StromKunde von LZ, und habe neulich einen Mahnung erhalten, mit über 100% Aufschlag (die sind doch krnank im Kopf)
Daraufhin habe ich nachgefragt und mann sagte mir, das ich einen Preiserhöhung erhalten hätte, was ich wohl nicht registriert hätte.
Jetzt habe ich am 16.10.12 einen Brief an die verschickt, wo drin steht, das ich von meinen Sonderkündigungsrecht gebraucht mache.
Und jetzt kommt halt dieser Breif. ich zitiere

Sehr geehrter Herr Naiv.

mit ihren schreiben vom 16.10.2012 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie das Vertragsverhältnis mit LZ beenden wollen. Wir bedauern dies, müssen aber darauf hinweisen, dass ihr SChreiben nicht fristgerecht bis zum 05.10.2012 bei uns eingegangen ist.
Falls Sie ihren Vertrag zum Ende der verlängerten Laufzeit beenden wollen, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 8 Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres mit.
Sollten noch Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 14.11.2012. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits alle Unklarheiten beseitigt sind.
Vielen Dank im Namen der Umwelt
Ihr LZ Abzockerteam

Zitat Ende

Nun Bitte ich um Rat und Tat, was oder wie soll ich reagieren um glimpflich aus diesem schlammassel wieder heil rauszukommen?

Gruss Cruise

29.11.2012 | 16:58
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Die gleiche Masche wie bei Flexstrom! Auch kein Wunder: Löwenzahn ist eine Tochter von Flexstrom.
-
Übrigens, berücksichtigen Sie immer auch die finanzielle Situation des Anbieters. Hierzu:
de.reclabox.com/beschwerde/55660-flexstrom-berlin-finanzielle-situation-von-flexstrom
Mein gleichlautender Beitrag zur Löwenzahn Energie (Beschwerde 55661) wurde leider von der Reclabox gelöscht, vermutlich auf Verlangen von Löwenzahn. Ist denen wohl peinlich!

02.12.2012 | 04:53
von James 312 | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,
also ich bin schon nach 2 Mahnungen jetzt bei einem Schreiben von einem Inkassobüro angelangt. Ich sehe es wie viele andere, die dürfen nicht erhöhen. Habe Mail geschrieben und auf AGB´s verwiesen. Die Antwort war für die Füße.
Jetzt gehts zum Rechtsanwalt Zusage der Rechtschutzversicherung habe ich schon und deren Eigenbeteiligung von 100€ ist es mir Wert.
Bin mir nicht sicher ob das gut ausgeht.
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei verschiedene Paar Dinge, hatte damals 10500€ gekostet und 1,5 Jahre gedauert.

08.12.2012 | 01:53
von Johnny | Regelverstoß melden
Hallo James 312
auch ich habe die gleichen Probleme mit löwenzahn energie. Habe jetzt auch die 2. Mahnung erhalten.

James 312, kannst du hier für uns posten was dein Anwalt dir nun geraten hat zu tun und wie er die juristische sachlage sieht? Was wirst du jetzt machen?

Ich glaube damit kannst du nicht nur mir helfen.

Vielen Dank im Vorraus.

13.12.2012 | 16:10
von Lilija | Regelverstoß melden
Hallo, bei mir das gleiche, dann auch kein Wort in der Energiewende Erhöhung von den sogenannten Sonderkündigungsrecht!

Hinzu kommt, nach Vertragsabschluß hieß es ich kann die zweite Rate bis ende des jahres bezahlen und nun fordert Löwenzahl das Geld schon zum 1 November.

Ich schrieb eine Email, mit der Bitte die Erhöhung nochmal zu überprüfen, doch stattdessen kam die 1 Mahnung.

Ich schrieb 2 Email darauf nur standart, haben wir bekommen, wird bearbeitet. Nach ca. 1 Woche ohne Antwort auf meine Email die 2 Mahnung nun mit Mahngebühr dazu.

Es kann doch nicht sein!

Ich habe das Geld nicht überwiesen, denn ich soll statt damals berechnet 253,70€ nun 482,18 € für ein halbes Jahr zusätzlich (w. Energiewende) bezahlen.

Bei der zweiten Email habe ich Widerspruch eingelegt.

Wer hat das schon durchgemach? Wer kann mir helfen, Tipps geben?

Gibt es da eine Sammelklage?

14.12.2012 | 13:29
von ReclaBoxler-4610609 | Regelverstoß melden
Hallo. Ich habe genau das selbe Problem. Nun will ich so schnellst wie möglich kündigen und zwar sofort. Wie schreibe ich jetz am besten die sofortige Kündigung. Das ich auch sofort von diesem Anbieter weg komme. Ich bin so wütend, richtig sauer. Freue mich auf ein paar Beispiele. Danke

14.01.2013 | 12:32
von Auron | Regelverstoß melden
Hallo. Ich habe vor einem Jahr bei LZ 2Jahreszeiten für Halbjährlich 600,00 Euro abgeschlossen. Nun wollen die für ein halbes Jahr 1.200,00 Euro haben. Wie kann das sein? Ist so eine Erhöhung okey? Habe Widerspruch eingelegt, allerdings nicht sofort! Kann mir jemand ein Rat geben?

07.02.2013 | 16:34
von Lichtmann | Regelverstoß melden
Hallo Mitstreiter,

heute kam es bei mir per Mail, geht sowas überhaupt? Kann ich jemanden per E-Mail eine verbindliche Vertragsänderung zu kommen lassen?

Quasi erhöht sich der Arbeitspreis von 0,1419 (bei 1400KW/h) auf 0.28154 Cent, mit der weit ausholenden Begründung:
Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 mit dem Start des Erneuerbaren-Energien-Gesetz eingeführt und ist seitdem immer wieder gestiegen. Allein sie beträgt für dieses Jahr 6,28 Cent/kWh brutto. Zitat Ende, ja gut und schön, dann fehlen aber immer noch ca. 8 cent,

Man macht sich nicht einmal die Mühe die Preisanpassung mit den AGBs zu begründen,
Wie formuliere ich meinen Widerspruch, da die AGBs in der Erhöhungsmail nicht zur Sprache kamen?

Vielen Dank

07.02.2013 | 18:09
von Andreas Kriebel | Regelverstoß melden
Hallo,
habe heute Post von Löwenzahn Energie erhalten, nachdem ich seit 1. Februar 2013 Strom im Tarif "Löwenzahn 2 Jahreszeiten Tarif 2 Region 22" beziehe. In einer E-Mail wurde die folgende Änderung der Stromentgelte zum 1. April 2013 mitgeteilt:

vertraglich vereinbarter Arbeitspreis: 0,1738 Euro/kWh
angekündigter Arbeitspreis ab 01.04.2013: 0,31167 Euro/kWh

Dies entspricht einer Erhöhung auf 179,33 Prozent des vertraglich vereinbarten Arbeitspreises.

vertraglich vereinbarte Grundgebühr: 7,99 Euro/Monat
angekündigte Grundgebühr ab 01.04.2013: 9,99 Euro/Monat

Dies entspricht einer Erhöhung auf 125,03 Prozent der vertraglich vereinbarten Grundgebühr.

halbjährlicher Abschlag bisher: 165,26 Euro
halbjährlicher Abschlag künftig: 270,32 Euro

Dies entspricht einer Erhöhung auf 163,57 Prozent des von Ihnen mit dem Schreiben vom 8. Januar 2013 vertraglich vereinbarten halbjährlichen Abschlags.

Da scheint sich seit den letzten Einträgen nicht viel an der Mentalität dieser Firma geändert zu haben.
Kennt jemand von Euch eine Reaktion der Schlichtungsstelle Energie auf diese Praxis?
Danke für eine Meldung dazu!

07.02.2013 | 21:21
von Uli Berlin | Regelverstoß melden
Ok, . bitte, . nicht mehr Eure schrecklichen Briefe zitieren, .

Alle haben den selben Schrott vorliegen.

Kann jemand mal seine Erfahrung melden wie man aus der Misere erfolgreich rauskommt?

Fall 1 mit Preisgarantie
Fall 2 ohne Preisgarantie

Danke
Uli

08.02.2013 | 01:50
von Lucas Curstädt | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe auch heute, lediglich per Mail, die Nachricht über eine Preiserhöhung erhalten. Ich bin seit dem 1.9.2012 Kunde, beziehe den Strom aber erst seit dem 15.10, weil die so lange gebraucht haben und zahle jährlich im vorraus. Sind 441 Euro (inkls. 100 Euro Neukundenprämie/ spricht 0,09 Cent pro Khw).

Nun soll ich ab dem 1. April 2013 0,29 Cent zahlen, das wären dann fast 1200 Euro im Jahr, sprich eine Preissteigerung von guten 200%.

Ich habe denen nun direkt geantwortet, mit den Zweifeln, ob die in einem Jahresvertrag einfach irgendwelche Konditionen ändern können und wie mein Kündigungsrecht aussieht.

Ebenso frage ich mich, ob die das per Mail überhaupt dürfen?

Ich wäre wohl noch Kunde bis zum 15.10.2013, will aber weder, dass ich für die Zeit vom 1.4. bis zum 15.10 29 Cent bezahlen, das würde ja den Jahresbetrag extrem sprengen, gleichzeitig will ich nicht, dass die bei einer Sonderkündigung mein überschüssiges Geld einbehalten.

Habt ihr eine Idee?

08.02.2013 | 09:30
von Sooooja M. | Regelverstoß melden
Hallo,

Hattevich auch gerade. Vertrag läuft erst 7 Tage und dann 200%!

Du kannst dein sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Google mal sinderkündigung strom. Hier gibt es Vorlagen.
Solltest aber schnell handeln.
Löwenzahn sind echte abzocker.

08.02.2013 | 12:48
von Wolfgang Metzen | Regelverstoß melden
Hier der nächste loewenzahnkunde dem eine kräftige Erhöhung ins Haus flattert. Vertrag bis 31.07.2013 Zahlungsweise halbjährlich.
Tarif 0,1342 pro kw + Grundgebühr 7,99 mtl.
Lt. Schreiben vom 05.02.2013 Erhöhung auf 15,78 Cent wg staatlicher Umlagenerhöhung. Soweit so gut - heute kommt ein Mail in dem mir eine Preiserhöhung zum 01.04.2013 angekündigt wird. Neuer KW Preis 0,30352 + 9,99 Grundgebühr. Eine Beendigung des Vertrages aus §41 ABS. 3 wird mir angeboten.
Ich habe dem Ansinnen der Kündigung widersprochen. Ich denke Verträge gelten für beide Seiten und wir sollten uns eine einseitige Veränderung nicht gefallen lassen. mfg w. metzen

09.02.2013 | 18:31
von OlDi Power | Regelverstoß melden
Wahnsinn. Das ist echt unglaublich. Ich habe ebenfalls am 07.02. das Schreiben erhalten. 118 % Preissteigerung! Mein Vertrag läuft auch erst seit dem 1.1.2013. Ab dem 1.4. dann die Erhöhung.

Ich habe jetzt ein Einschreiben mit Rückschein an die Abzocker geschickt und der einseitigen Tariferhöhung widersprochen. Bestehe weiterhin auf unsere vertragliche Vereinbarung. Man kann sich gerne am Ende der Vertragslaufzeit über neue Konditionen unterhalten. Vorher nicht! Die erhoffen sich ja entweder, dass die Leute jetzt kündigen und dann das vorgeschossene Geld sowieso behalten oder dass die Kunden einfach die Erhöhung zahlen. Nicht mit mir.

09.02.2013 | 21:06
von Darius | Regelverstoß melden
Hallo,

auch ich habe am 07.02. eine E-Mail mit einer Erhöhung von über 100 % bekommen und das nach noch nicht einmal 6 Wochen Vertragslaufzeit.
Habe leider den Vertrag ohne erweiterte Preisgarantie gewählt, da ich eine Erhöhung von 10 - 20 % in Kauf genommen hätte.
Nun weiß ich nicht genau was ich machen soll, mit Sonderecht kündigen und hoffen die Vorauskasse vielleicht irgendwann wieder zu bekommen oder einen Widerspruch einlegen.
Würde die 2. Variante bevorzugen, benötige aber Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs.
Könnte mir vielleicht jemand helfen?
Öder könnte jemand was hier reinschreiben, bin bestimmt nicht der einzige der nicht so genau weiß, was er schreiben soll.
Wäre für Hilfe echt dankbar!

10.02.2013 | 12:11
von Znaips | Regelverstoß melden
Hallomir geht es genauso wie Darius. Mein Vertrag läuft seit 01.08.2012. Jedoch habe ich am 02.11.2012 ein Mail von LZ bekommen in der eine ca. 25% Preissteigerung zum 01.01.2013 angesagt wurde. Die 25% habe ich am 31.12.2012 mit Durchsage meines Zählerstandes angenommen.Es wurde der Zählerstand auch von LZ bestätigt. Aber jetzt habe ich am 07.02.2013 wieder eine Mail von LZ bekommen in der eine ca. 200% Preissteigerung zum 01.04.2013 angesagt wird. Daher wollte ich wissen wie man sich jetzt am Besten verhällt. Bin für jeden Tipp dankbar.

10.02.2013 | 19:42
von Darius | Regelverstoß melden
Da hier nichts passiert habe ich mich im Netz umgeschaut und bin auf folgendes gestoßen. Man sollte sich nicht einschüchtern lassen und dagegen reagieren.
Hier ein interessantes Forum:
www.strom-magazin.de/forum/board-loewenzahn-energie/thread-richtig-reagieren-auf-loewenzahn-preiserhoehung-1501-page-1.html
Ich drücke jeden die Däumchen!

10.02.2013 | 19:48
von ReclaBoxler-7516126 | Regelverstoß melden
Es gibt zu diesem Thema noch ein zweites forum bei strom-magazin.de:
www.strom-magazin.de/forum/board-loewenzahn-energie/thread-looewenzahn-preiserhoehung-via-mail-142013-runde-1573-page-3.html#post11718

12.02.2013 | 11:16
von Goti Gota | Regelverstoß melden
. ddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr.



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