548 Views | 06.02.2013 | 17:27 Uhr
geschrieben von Wolfgang Pfauser

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Löwenzahn Engergie Inkasso IHD

Bestell-/Kundennummer: 200000047246

Ich bin auch ein LZ-Geschädigter mit der üblichen Masche! Werbeschreiben mit verdeckter unzulässiger Preiserhöhung. Daraufhin mehrmals Widerspruch von mir eingelegt.

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Dann die Antwort von LZ:

Sehr geehrter Herr Pfauser,

vielen Dank für ihre Anfrage. Gerne beantworten wir Ihre Nachricht vom 16.12. 2012.

Mit Ihrer Zahlung von 78,66 € haben Sie sich gegen die Preisgarantie entschieden.

Bei der besagten Preisanpassung handelt es sich um eine Preissteigerung, die primär staatlich bedingt ist. Ferner sind auch Marktpreisschwankungen auf dem Energiemarkt verantwortlich, denen wir gerecht werden müssen. Die aktuelle Preiserhöhung fließt von daher vor allem an den Staat. Wir tun alles dafür, die Konditionen für Kunden so günstig wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie, dass die Preisanpassung zum 01.11.2012 Bestand hat.

Die Kalkulation der Löwenzahn Energie GmbH beruht darauf, dass die Nachfrage von zahlreichen Kunden gebündelt wird und dadurch besonders attraktive Einkaufskonditionen ermöglicht werden.

SCHLAGWORTE

Als Ihr unabhängiger und umweltfreundlicher Energieversorger ist es unser Ziel, ihnen einen optimalen Preis für erneuerbare Energien zu bieten. Löwenzahn Energie GmbH steht dafür, dass umweltfreundliche Energie in Deutschland bezahlbar bleibt. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Kalkulation zu einem solchen Angebot ein ausgesprochen komplexer Prozess. Diesen für den Individualkunden offen zulegen und zu erklären bedeutet daher einen hohen Aufwand und gestaltet sich sehr kostenintensiv. Wir bitten deshalb um ihr Verständnis, dass wir Ihnen die Details zur Kalkulationsgrundlage nicht zur Verfügung stellen können.

Aber wir versprechen Ihnen: Löwenzahn Energie GmbH wird auch weiterhin alles dafür tun, Ihre Belieferung zu preiswerten Bedingungen zu gewährleisten. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns den Weg in eine umweltfreundliche Zukunft gehen.

Bei ihrem Tarif handelt es sich um ein Tarifsystem mit verbrauchsgenauer Abrechnung. Ein Minderverbrauch wird über die Jahres- bzw. Schlussrechnung erstattet und ein Mehrverbrauch nachberechnet. Als Grundlage dient die Tarifübersicht auf der Rückseite Ihrer Vertragsbestätigung.

Sie haben mit Ihrem Schreiben der angekündigten Preiserhöhung mit dem Einwand widersprochen, der von uns angebotene Tarif sei gemäß § 315 BGB unbillig. Jedoch ist die Kalkulation der neuen Tarifkonditionen durchaus nach „billigem Ermessen" erfolgt. Zusätzlich müssen wir darauf hinweisen, dass die genannte Vorschrift unsere Preiskalkulation nicht anwendbar ist, da wir nicht, wie Sie annehmen, einseitig den Preis sondern selbstverständlich das Einverständnis des Kunden hierfür voraussetzen.

Als unabhängiger Energieversorger ist Löwenzahn darauf angewiesen, den Strom für Sie als Kunden einzukaufen. lhr Vorteil: Löwenzahn bündelt die Nachfrage von zahlreichen Kunden und erzielt dadurch besonders gute Einkaufskonditionen. Diesen Preisvorteil geben wir gern an Sie weiter.

____________________________

Nun auch schon ein Schreiben vom INKASSO IHD bekommen. Werde nun nochmal dem Inkasso und LZ widersprechen. Es kann doch net ihr Ernst sein, eine so hohe Preisanpassung durchzuführen und dann nicht in der Lage zu sein, einem zu beschreiben, wie sich diese zusammensetzt.

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Rücknahme der Preiserhöhung vom 01.11.12


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Kommentare und Trackbacks (10)


06.02.2013 | 17:50
von Werner Grems | Regelverstoß melden
Gibt's die immer noch? Dachte FlexStrom/Löwenzahn werden mittlerweile vom Insolvenzverwalter betreut.

06.02.2013 | 18:15
von R. W. | Regelverstoß melden
Hallo, ich habe auch den tollen "Werbebrief" und die Preiserhöhung (zum 1.11.12) ohne Sonderkündigungsrecht erhalten, ich bin aber Gaskunde. Ich habe auch der Preiserhöhung widersprochen habe Mails von Löwenzahn erhalten das sie die Erhöhung nicht zurücknehmen da ich keine Preisgarantie abgeschlossen habe. Ich habe die Schlichtungsstelle Energie mit dem Fall beauftragt und der Fa. Löwenzahn mitgeteilt das ich erst wieder mit ihnen kommuniziere wenn die Endabrechnung geschrieben worden ist. Sollte diese nicht korrekt sein werde ich dieser widersprechen und nach gesetzter Frist den Klageweg bestreiten. Ich glaube eine andere Sprache verstehen die Herren nicht.

06.02.2013 | 19:31
von Wolfgang Pfauser | Regelverstoß melden
Hallo R. W,

haben Sie auch Post von INKASSO bekommen? Und falls ja, wie haben sie darauf reagiert?

07.02.2013 | 09:04
von ReclaBoxler-3983214 | Regelverstoß melden
Mit Löwenzahn-Kunden ist es genauso wie mit Teilnehmern an Werbe-Verkaufsfahrten.
Am Anfang von billigen Angeboten blenden lassen und am Ende beschweren, dass die gekauften Artikel maßlos überteuert sind.
Wer den Schaden hat, hat auch den Spott.

07.02.2013 | 20:06
von ReclaBoxler-9440134 | Regelverstoß melden
Bisher habe ich keine Post von IHD bekommen

11.02.2013 | 16:12
von Wolfgang Pfauser | Regelverstoß melden
So nun nachdem ich wieder Kontakt mit LZ hatte diese mail:

Sehr geehrter Herr Pfauser,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.02.2013.

Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, handelt es sich bei der besagten
Preisanpassung um eine Preissteigerung, die durch einen gestiegenen
Einkaufspreis aufgrund der weltweit erhöhten Nachfrage bedingt ist. Aus
unternehmerischer Sicht müssen wir diese Preissteigerung an unsere Kunden
weitergeben. Die aktuelle Preiserhöhung ist von daher erhöhten Einkaufspreisen
auf dem Weltmarkt geschuldet. Wir tun alles dafür, die Konditionen für unsere
Kunden so günstig wie möglich zu halten.

Wie Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 10.1 entnehmen
können, kann im Falle, dass der Kunden keine oder eine eingeschränkte
Preisgarantie gebucht hat, die Löwenzahn Energie GmbH Änderungen der
Umsatzsteuer und der Gassteuer, aber auch sonstige Steuern, Abgaben oder
gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen, mit der die Belieferung oder die Verteilung
von elektrischer Energie nach Vertragsschluss zusätzlich belegt wird, an den
Kunden weitergeben. Dies gilt auch für künftige Änderungen.

Die Kalkulation der Löwenzahn Energie GmbH beruht darauf, dass die Nachfrage
von zahlreichen Kunden gebündelt wird und dadurch besonders attraktive
Einkaufskonditionen ermöglicht werden.

Als Ihr unabhängiger und umweltfreundlicher Energieversorger ist es unser Ziel,
Ihnen einen fairen Preis für umweltfreundliche Energien zu bieten. Löwenzahn
Energie GmbH steht dafür, dass umweltfreundliche Energie in Deutschland
bezahlbar bleibt. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist die Kalkulation zu einem
solchen Angebot ein ausgesprochen komplexer Prozess. Diesen für den
Individualkunden offenzulegen und zu erklären bedeutet daher einen hohen
Aufwand und gestaltet sich sehr kostenintensiv. Wir bitten deshalb um Ihr
Verständnis, dass wir Ihnen die Details zur Kalkulationsgrundlage nicht zur
Verfügung stellen können.

Unsere Preisanpassung zum 01.11.2012 hat weiterhin bestand.

Aufgrund der Preisanpassung hat sich Ihr Abschlagsbetrag von monatlich
78,66 Euro auf 141,66 Euro geändert. Da Sie weiterhin und trotz unserer
mehrfachen Aufforderung weiterhin den bisherigen Abschlagsbetrag von
78,66 Euro überwiesen haben, haben wir unsere offene Forderung an den
Inkassodienstleister HDI Inkasso GmbH weitergegeben.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich zur Klärung an diesen.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Unser Tipp: Papierlos und besonders einfach geht das in unserem persönlichen Kontaktbereich im Internet: www.löwenzahn-energie.de.
Wir freuen uns auf Sie.

Werde jetzt noch einmal sowohl an das INKASSO Büro und an LZ schreiben, dass Sie mir bitte die Preiserhöhung aufschlüsseln! Kann doch nicht sein, dass die einfach die Abschlagszahlung so locker um 80 % erhöhen und nicht in der Lage sind das dem Kunden plausibel zu erklären. Sehe hier nämlich keine Weitergabe irgendwelcher gesetzlicher Mehrbelastungen sondern einfach eine Fehlkalkulation bei LZ, die nun der Kunden tragen soll. Das kann doch nicht sein!

12.02.2013 | 14:35
von Wolfgang Pfauser | Regelverstoß melden
So heute nochmal per Einschreiben und mail raus! Hoffentlich zum letztenmal!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen schon mehrmals mitgeteilt habe widerspreche ich Ihrer Preiserhöhung. Das von Ihnen versandte Preiserhöhungsschreiben habe ich juristisch prüfen lassen. Diese Prüfung kommt zu dem Schluss, dass Ihre Preiserhöhung ungültig ist, aufgrund von fehlen einer deutlichen Ausweisung der Preiserhöhung in dem Schreiben zum Beispiel im Betreff des Briefes. Außerdem wird auch nicht zusammen mit der Preiserhöhung auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen einschließlich der Frist, die man für die Sonderkün-digung hat. Aus diesen Gründen gilt mein ursprünglicher Vertrag uneingeschränkt weiter.

Daher enthält die von Ihnen angemahnte Rechnung eine unwirksame Preiserhöhung. Damit ist auch die Rechnung ungültig. Fortan begründen Sie ihre Preisanpassung immer mit Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 10.1.

Bitte führen Sie mir diese Preisanpassungen, die von staatlicher Seite kommen sollen, genau auf.

Es kann doch nicht Ihr ernst sein, dass Sie Ihrem Kunden nicht aufzeigen können, wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt. Vielmehr sind Sie doch dazu verpflichtet, Ihrem Kunden die Grundlage der Preiserhöhung nennen zu können. Was würden Sie dazu sagen, wenn die Werkstatt auf einmal 80% mehr Kosten berechnet und Ihnen lediglich mitteilt, dass die Personalkosten gestiegen sind?

Ich fordere Sie auf, bis zum 19.02.13 die Preiserhöhung zurückzunehmen und meine Fragen zu beantworten. Leider bin ich sonst gezwungen Strafanzeige wegen Betruges zu stellen und werde sämtliche Unterlagen an meinen Rechtsanwalt übergeben.

17.02.2013 | 19:17
von Wolfgang Pfauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich LZ per Einschreiben mitgeteilt, habe, dass ich ihrer Preiserhöhung nach §315 widerspreche, bzw die Form (getarnte Preiserhöhung als Werbeschreiben) für ungültig ansehe. Kam nur als Mail die Reaktion, das Ihre Forderungen weiter bestand haben. Mal schauen wie es weitergehtn ;-)


03.03.2013 | 19:43
von Wolfgang Pfauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Löwenzahn reagiert gar nicht mehr auf
meine schreiben in puncto widerspruch nach 315 und der nicht anerkennung der preiserhöhung die als werbeschreiben getarnt war und somit keine Gültigkeit hat. Schicken nur irgendwelche textbausteine! Das übliche blabla


03.03.2013 | 22:11
von R. W. | Regelverstoß melden
Was wollen sie jetzt machen, Löwenzahn verklagen?



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