Durch almado-ENERGY gelöste Beschwerde. | 703 Views | 01.05.2013 | 16:51 Uhr
geschrieben von Mario Stevanato - di venezia

almado-ENERGY GmbH (Köln)

Almado verweigert Belieferung trotz Stromliefervertrag

Bestell-/Kundennummer: Vertrag: 21303031588

Almado (immergrün) verweigert unbegründet die Belieferung zu den genannten Koditionen trotz gültigen Stromliefervertrag vom 27.03.2013. Stattdessen versucht Almado (immergrün) mich mit erheblich schlechteren Konditionen aufzunehmen.

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Sehr geehrte Damen und Herren

Ihrer Ablehnung der Vertrags-Nr.: 21303031588 widerspreche ich hiermit und bestehe auf eine Belieferung gem. den unseres Vertrages vom 27.03.2013 vereinbarten Bedingungen. Sie haben mir ein Angebot unterbreitet und ich habe dieses angenommen. Damit ist der Vertrag gemäß Ihrem Stromliefervertrag vom 27.03.2013 rechtskräftig Zustande gekommen (s. beiliegende Auftragsbestätigung_146262. pdf).

In Ihrer E-Mail vom 23.04.2013 – 19:33 schreiben Sie: "Falls die von Stromio GmbH übermittelte Vertragsbindung unzutreffend ist, bitten wir um Nachricht." Dieser Aufforderung bin ich unverzüglich nachgekommen. Die Bedingungen gem. Ihrer AGB_V9_121213; Pt. 2 « Wirksamwerden des Vertrages, Lieferbeginn » sind damit erfüllt. Dadurch gibt es auch keinen erkennbaren Grund, dass Sie mir nun die Strombelieferung ab nächstmöglichen Termin, somit den 01.06.2013, zu den vereinbarten Konditionen gem. Vertrags-Nr. 21303031588 vom 27.03.2013 verweigern.

SCHLAGWORTE

Ich glaube, dass Sie sich an Ihrer eigenen Aussage: « So geht es weiter » halten: Zitat: « Die Wechselformalitäten – vor allem die Abstimmung mit dem bisherigen Versorger an Ihrer Abnahmestelle sowie mit Ihrem Netzbetreiber – übernehmen wir für Sie. Anschließend kommen wir automatisch wieder auf Sie zu und informieren Sie dann auch über den genauen Lieferbeginn, die exakte Abschlagshöhe sowie die Fälligkeiten der einzelnen Abschlagsbeträge. »

Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Vertragsrücktritt um ein Missverständnis handelt und freue mich nun auf die Erfüllung. Sollten Sie den Vertrag Widererwarten nicht erfüllen wollen, so sehe ich mich leider gezwungen, die Schlichtungsstelle Energie anzurufen. Vorbehalten bleibt eine Festellungsklage und ggf. Geltendmachung von Schadensersatzansprüche durch die Nichterfüllung.

Im Falle eines Rechtsstreites ist dieses Schreiben, vergangener Schriftverkehr, Stromliefervertrag (Auftragsbestätigung vom_146262. pdf) vom 27.03.2013 und AGB's dem Gericht vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
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Nachtrag:

Wir haben einen gültigen Stromliefervertrag, der einzuhalten ist. Sollten Sie mir die Belieferung verweigern, so werde ich in jedem Falle die "Schlichtungsstelle Energie" anrufen und ggf. flankierend eine Feststellungsklage mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen einleiten.

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Meine Forderung an almado-ENERGY GmbH: Belieferung zu den genannten Konditionen


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Kommentare und Trackbacks (2)


08.05.2013 | 20:42
von Mario Stevanato - di venezia noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nicht gelöst - wen wunderts bei Almado - Wenn bis FR 10.05.2013 - 09:00 keine schriftliche Lieferzusage eintrifft, ist die Anwaltskanzlei mit der Feststellungsklage und Schadenersatzforderung beauftragt.


11.05.2013 | 11:25
von Mario Stevanato - di venezia gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
*** vorerst gelöst ***

Am FR 10.05.2013 kurz vor Ablauf der Frist, erhielten wir einen Anruf von "immergrün Almado", dass es sich wohl um ein internes Kommunikationsproblem (ja klar.) gehandelt hätte und wir selbstverständlich zu den vereinbarten Konditionen beliefert werden. Ich habe der netten Dame für Anruf gedankt und mitgeteilt, dass ich nur eine schriftliche Zusage entgegen nehmen kann, welches auch kam (siehe Anhang).

Ich gehe davon aus, dass das nicht das letzte Kommunikationsproblem gewesen sein wird. Da ich aber seit Jahren mit meiner Art zu kommunizieren zu 100% Erfolg hatte, werde ich auch mit diesem Versorger sicherlich gut und günstig fahren.

man beherzige folgende Grundregeln beim Umgang mit seinen Versorgern:

Immer § 315 Abs. 3 Satz
2 BGB anwenden:
„Aufgrund meines Widerspruchs zur Preisanpassung – hilfsweise mit Einwand der Unbilligkeit nach § 315 Abs. 3 Satz
2 BGB, sind Ihre Forderungen und Ihre Mahnschreiben stets rechtswidrig.


- sämtlichen Preiserhöhungen widersprechen
- sämtliche Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten
- keine Telefongespräche führen
- E-Mail mit Empfangsbestätigun mit kurzen Fristen
- Einschreiben mit Rückschein mit kurzen Fristen
- ohne zögern sofort Rechtsweg bestreiten.

----- Original Message -----
From: kontakt spider monkey kundenservice-energie.de
Sent: Fri 10/05/13 16:49

Vertragsnummer: 21303031588

gerne bestätigen wir Ihnen Ihren voraussichtlichen Lieferbeginn; dies ist der 01.06.2013.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün-Energie Team




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