LissVersand.de (Lübeck)
Händler kommt seiner gesetztl. Gewährleistungspflicht nicht nach
Bestell-/Kundennummer: Rechnung Nr.: 40203
Am 4.6.2012 hatte ich bei diesem Shop (über eBay) eine neue Solarleuchte für den Garten bestellt. Leider musste ich vor kurzem feststellen, dass sie nach nicht mal einem Jahr schon defekt ist. Sie lädt nicht mehr auf und man kann auch erkennen, dass Wasser in das Innere gelangt ist - offensichtlich durch mangelhafte Verklebung der Solarzelle mit dem Gehäuse.
Daraufhin habe ich per Email Kontakt aufgenommen und um weitere Informationen gebeten wie für die Abwicklung des Gewährleistungsfalles vorzgehen sei. Als Antwort kam kurz und knapp "Guten Tag, Garantie ist leider abgelaufen. ". Offenbar kennt man hier nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie oder versucht gezielt die Kunden abzuwimmeln. Ich habe dann mit Verweis auf die AGB
"§ 8 Sachmängelgewährleistung
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Waren 2 Jahre. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleitungsfrist 1 Jahr. "
nochmals um eine Nachbesserung im Rahmen der zweijährigen gesetzlichen GewhrleistungsPFLICHT gebeten worauf aber keinerlei Reaktion mehr erfolgt ist.
27.05.2013 | 14:21
Abteilung: Geschäftsleitung
Guten Tag,
gemäß AGB beträgt die Garantie 6 Monate und die Gewährleistung 6+18 Monate.
Leider ist dem Kunden nicht klar, was Garantie und Gewährleistung ist.
Wir weisen deshalb die Beschwerde zurück, da wir unseren Pflichten nachkommen.
Ein Tipp: Wenden Sie sich evtl. an den Hersteller.
Mit freundlichen Grüßen Ihr LissVersand.de Team ----------------------- LissVersand Industriepark Schlutup Gebäude M Wesloer Straße 112 23568 Lübeck Tel: +49 / (0) 1805 / 15 00 88* Fax: +49 / (0) 451 / 12 16 - 398 Mail: mail at lissversand.de Web: www.lissversand.de Geschäftsführer: Olaf Lissek * 0,14€/Min. aus dem dt. Festnetz (max. 0,42€/Min. aus den Mobilfunknetzen)
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§ 8 Sachmängelgewährleistung
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(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Waren 2 Jahre. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleitungsfrist 1 Jahr, vorbehaltlich der Schadensersatzansprüche, die in § 8 (2) und (3) geregelt sind.
(4) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht übernommen.
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Weiterhin empfehlen sie mir ich solle mich an den Hersteller wenden obwohl sie vorher mitteilten, dass die Garantie abgelaufen ist, was vollkommen widersprüchlich ist.
Offensichtlich ist IHNEN der Unterschied zwischen gesetzl. Gewährleistung und Garantie nicht bekannt: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS, zu dessen Konditionen und Bedingungen - und nicht von Ihnen als Anbieter / Händler.
Für die zweijährige Gewährleistungspflicht sind sie für mich als Händler /Anbieter der Ansprechpartner und dazu verpflichtet den defekten Artikel nachzubessern, z. B. durch Reparatur, Austausch etc.
Es geht mir ja auch nicht um einen Garantieanspruch sondern, wie bereits mehrfach erwähnt, die gestzl. Gewährleistung, die keine freiwillige Leistung ist sondern verpflichtend gilt (siehe ihre AGB).
Weshalb der Händler so gerne auf die Garantie verweist und nichtmal seine eignen AGB kennt ist mir unverständlich. Hier geht es meiner Meinung nur darum den Kunden abzuwimmeln und hoffen dass dieser es auf sich beruhen lässt.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst