Durch Südstern-Möbel gelöste Beschwerde. | 826 Views | 30.09.2013 | 18:13 Uhr
geschrieben von Heidi Lindenbach

Südstern-Möbel (Mosbach)

Reklamation

Ich habe im Mai 2013 bei Südstern-Möbel in Mosbach einen runden Esstisch für die Küche gekauft.

Am Wochenende merkte ich, dass unter der Tischplatte, die nicht Echtholz ist, sondern nur Eiche-Nachbildung, an den Schraubenlöchern drei Kanten abgebrochen sind.

Habe heute bei Südstern reklamiert, dort wurde mir gesagt, dass der Schaden nur angesehen wird, wenn ich dafür unterschreibe, dass ich 150,-- € bezahle, falls ich selber die Ecken abgebrochen habe.

Da ich die Unterschrift verweigerte, hat Südstern den bereits angefangenen Reklamationsauftrag zerissen. Der Tisch wird unter der Woche mit zwei Personen zum Essen benutzt und weiter nicht belastet. Bei der Unterredung mit dem Verkäufer hatte ich das Gefühl, dass Südstern von Reklamationen nichts hält. Es ist immer der Kunde schuld.

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Meine Forderung an Südstern-Möbel: Gewährleistung des Schadens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.10.2013 | 15:43
Firmen-Antwort von: Südstern-Möbel
Abteilung: Geschäftsleitung

Gl/e 04.10.13

Der Vortrag von Frau Lindenbach ist soweit richtig, aber nicht vollständig und wie es dieSache erwarten lässt, subjektiv geprägt.

Für uns stellt sich der Sachverhalt so dar: (die fehlenden Passagen sind kursiv dargestellt)

Frau Lindenbach war bei uns im Haus um den im Mai 13 gekauften Tisch Modell Rondo,105 cm mit Einlageplatte 145x105 cm zum Preis von 139,- € zu reklamieren.

Es wären unter dem Tisch Schraubenlöcher ausgebrochen. Unsere Mitarbeiterin nahm die Reklamation aufund bat darum, uns Bilder des Schadens zukommen zu lassen, da unserLieferant ohne Nachweis nicht tätig wird.

Frau Lindenbach verweigerte dies mit der Begründung: ich habe keinen Fotoapparat

(wir wären aber auch mit Bildern auf dem Handy völlig zufrieden) –wir sollten kommen und

die Bilder selbst machen.Punkt.

Der herbeigerufene Verkäufer besichtigte mit Frau Lindenbach am Mustertisch in der

Ausstellung was beschädigt ist. Der Verkäufer sagte Frau L. sinngemäß:

ich kann mir nicht vorstellen, daß durch angemessene Benutzung einfach Schraubenlöcher

am Rand ausbrechen. Der Tisch wurde seinerzeit von uns ausgeliefert und montiert und war in Ordnung. Wenn der Service nun kommt und es handelt sich um einen Gewährleistungsschaden

-d. h. der Schaden war von Anfang an bzw. ist materialbedingt, wird die Tischplatte ersetzt.

Sollten sie selbst den Schaden jedoch selbst verursacht haben, z. B. daß sich jemand auf

die Tischkante gesetzt hat oder der Tisch wurde unsachgemäß geschoben, ist es kein Gewährleistungsfall und die Kosten sind vom Kunden zu tragen.(Vergleichbar mit einem Blechschadenschaden am Auto innerhalb der 6-Monatsfrist).

Von einen Geldsumme für den Tisch war niemals die Rede, sondern es wurde als Beispiel genannt, daß ein Kunde, der bei seinem FS-Sessel das Kabel selbst beschädigt hatte, den Serviceeinsatz von 120,- € selbst tragen musste – selbst verursachte Schäden sind nämlich auch selbst zu tragen und können auch in de Gewährleistungszeit niemandem angelastet werden.

Grundsätzlich lassen wir uns dies bei unklarem Sachverhalt mit Unterschrift bestätigen. Das wollte Frau L. aber keinesfalls tun.

Die noch immer anwesende Sachbearbeiterin versuchte auf die Kundin mit dem Argument einzuwirken, daß wenn sie den Schaden nicht selbst verursacht hat, muss sie ja auch nichts bezahlen.

Diese war aber völlig unzugänglich und beharrte darauf, daß uns nicht zusteht, festzustellen wer den Schaden verursacht hat, sondern wollte sofortige undbedingungslose Gewährleistung.

Daraufhin erklare unser Mitarbeiter den Vorgang für erledigt und zerriss des Serviceschein.

Nein es ist nicht richtig, daß wir nichts von Reklamationen halten – nur ist es unumgänglich daß der Kunde zur Lösung beiträgt.

Nach wie vor bieten wir an:

Schicken Sie uns aussagekräftige Fotos des Schadensbildes und wir werden konstruktive Lösungen vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Südstern Möbel Braner u. Gundel GmbH, Industriestr. 13, 74821 Mosbach Geschäftsführer: Ralf Gundel. Tel. 06261 2195 / Fax 06261 2196 / info spider monkey suedstern-moebel.de Bankverbindung: Volksbank Mosbach 674 600 41 Konto. 275 0104/ Amtsgericht Mannheim HRB 441332 Steuer Nr. 40002/21872/Ust ID Nr. 811 701 93

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.10.2013 | 16:38
von Heidi Lindenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Südstern hat mir heute ein Schreiben zukommen lassen, indem erklärt wurde, dass der Lieferant von Südstern ohne Bilder nicht tätig werden kann. Ich habe keine Digitalfotoapparat und auch kein Handy, dass Fotos aufnimmt. Außerdem meine ich, dass Südstern mein Vertragspartner ist und nicht deren Vorlieferant. Südstern hat Vergleichsschäden aufgefüht; Wie Blechschaden am Auto oder von einem Kunden der bei einem Fernsehsessel das Kabel selbst beschädigt hat. Was soll das?
Auch wurde vorgebracht, dass ich an einem Mustertisch in der Ausstellung die Beschädigung gezeigt hätte. In der Ausstellung war kein Mustertisch. Mittlerweile zweifle ich, ob nicht wir den Mustertisch haben. Den der Tisch wurde wie beim Kauf besichtigt, montiert bei uns angeliefert. Wir wollwn auch nicht die Tischplatte ersetzt, sondern die Konstruktion, wo die Tischplatte aufgeschraubt ist. Ich meine, dass mir der Verkäufer gar nicht richtig zugehört hat.
Gruß
Heidelinde Lindenbach


12.10.2013 | 17:20
von Heidi Lindenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe den Geschäftsführer von Südstern-Möbel am 09-10- nochmals angeschrieben.
Antwort steht aus.


19.10.2013 | 19:02
von Heidi Lindenbach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Südstern hat mir heute mitgeteilt, dass ich den Tisch zurückgeben kann und den Kaufpreis ersetzt bekomme.
Somit ist meine Beschwerde zufrieden gelöst.
Danke




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