292 Views | 08.12.2013 | 12:16 Uhr
geschrieben von Georg Reithmaier

Bayernwerk AG (Regensburg)

Schreiben vom 3. Dezember 2013

Bestell-/Kundennummer: 256000751659

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 04.12.2013 erhielt ich ZWEI Schreiben (eines hätte ja auch gereicht!), indem Sie mich über eine "Abweichung zwischen dem Inbetriebnahmezeitpunkt und dem Meldedatum bei der Bundesnetzagentur" "informieren".

Mir erschließt sich hier nicht im geringsten der Sinn ihres Anliegens.

Die Inbetriebnahme erfolgte am 17.07.2013, die Meldung und die schrifltiche Rückbestätigung der Bundesnetzagentur stammt vom 18.07.2013, bei mir eingegangen am 20.07.2013. ALLES IN ORDNUNG! ALLES IN ORDNUNG!

Mehrmals haben Sie die benötigten Unterlagen von mir in Kopie erhalten!

WAS WILL BAYERNWERK VON MIR BZW. MEINER FRAU?

Ihre Hotline habe ich leider wieder anrufen müssen. Wie schon so oft vorher an Inkompetenz und Maulfotzigkeit nicht zu überbieten. Die Dame fiel mir ständig ins Wort, sagte mir mehrmals, das unser Vergütungssatz gekürzt wird. Wo bleibt die Begründung? WARUM? Wenn Sie keinen Bock hat zu arbeiten, soll sie kündigen. Unfaßbar, daß solche Stulpen als "Ansprechpartner" ans Telefon gelassen werden.

Wo liegt jetzt das PROBLEM? Was kann ich für Bayernwerk tun, um ihnen zu helfen? Oder anders herum, was wollen Sie konkret von uns wissen? Es gibt mit der PV-Anlage nichts mehr mitzuteilen. Alles RELEVANTE weiß Bayernwerk. Wir haben alles bis ins kleinste Detail an Bayernwerk und Bundesnetzagentur gemeldet. Nur nicht unsere Schuhgröße, Taillienumfang, Hornhautverkrümmungen etc., die wirklich niemanden etwas angehen.

WAS WILL BAYERNWERK VON UNS?

WAS soll dieses unsinnige Schreiben?

Wir erwarten hier Erklärungen.

Ich möchte nochmals auf die bisher noch immer nicht ausgezahlte Entschädigung für meine andere Beschwerde hinweisen.

Der Name hat zwar von E.ON zu Bayernwerk gewechselt, der Saustall ist aber immer noch der gleiche.

Hochachtungsvoll

Georg Reithmaier

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Meine Forderung an Bayernwerk AG: WAS SOLL DAS SCHREIBEN VOM 03.12.2013 (Abweichung zwischen Inbetriebnahmezeitpunt und Meldedatum?


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


15.12.2013 | 15:21
von Georg Reithmaier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Typisch Bayernwerk/E.On. Schreiben versenden, mit denen keiner etwas anfangen kann und sich auf Beschwerden nicht melden. Und jedes mal reden Sie sich auf das EEG-Gesetz hinaus. sie müßten so handeln. Lächerlich.




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