Durch Westnetz gelöste Beschwerde. | 408 Views | 19.03.2014 | 00:06 Uhr
geschrieben von Marcus Joest

Westnetz GmbH (Dortmund)

Nichtvergütung von eingespeistem PV-Strom

Bestell-/Kundennummer: Park ID 282311

Ende November 2012 ist unsere PV-Anlage (Park-ID 282311) ans Netz gegangen und hat Strom eingespeist.

Auf unsere Nachfrage, warum in der Zeit vom 4.12.12 bis 13.5.13 keine Vergütung erfolgte, haben wir erfahren, dass dies damit zusammenhängt, dass erst am 14.5.13 unser Funkrundsteuerempfänger (FRE) in Betrieb genommen werden konnte.

Wenn wir die Information bei der "Service-Hotline" richtig verstanden haben, ist in dieser Zeit unser Strom voll in das Netz eingespeist worden, aber aufgrund des fehlenden FRE erfolgte noch nicht einmal eine Teilvergütung (z. B. 70% wie bei nicht vorhandenem FRE).

Der FRE war übrigens hier in NRW auch um ein vielfaches teurer (hier 564 €) als in anderen Bundesländern (in BaWü unter 100€) und der lange Bestell- und Liefervorgang macht im nachhinein bei dem oben geschilderten Sachverhalt jetzt auch Sinn (aus Sicht von Westnetz). FRE von Konkurrenzfirmen wurden nicht akzeptiert.

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Meine Forderung an Westnetz GmbH: Erstattung von mind. 75% des eingespeisten Stromes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.04.2014 | 15:12
Firmen-Antwort von: Westnetz GmbH
Abteilung: Öffentlichkeitsarbeit

Ihre Kundenanfrage ist zur eingehenden Beantwortung an unser Beschwerdemanagement weitergeleitet worden. Ihr Einzelfall wird geprüft und der Kunde wird binnen der nächsten 14 Tage eine verbindliche Antwort erhalten.

mit freundlichen Grüßen

Wieland Dierks

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.04.2014 | 00:30
von Marcus Joest noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bisher noch niemand gemeldet.


21.04.2014 | 00:30
von Marcus Joest noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang erst eine Mail bekommen, dass man sich darum kümmern wird.


28.04.2014 | 23:21
von Marcus Joest gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben vergangene Woche einen längeren Brief von Westnetz erhalten, der den rechtlichen Sachverhalt erläutert. Wenn die dargestellten gesetzl. Regelungen den Tatsachen entsprechen (wovon wir mal ausgehen), muss Westnetz den eingespeisten Strom tatsächlich bis zur Installation des FRE nicht vergüten, auch wenn sie diesen nutzen und zu Geld machen.
Leider erfolgte in den ganzen (fast) 6 Monaten zwischen Inbetriebnahme der Anlage und Installation des FRE auch keine einzige Benachrichtigung durch Westnetz, dass der FRE Voraussetzung für die Vergütung ist, stand ja schließlich im Kleingedruckten der Verträge, die man zu Beginn abgeschlossen hat (wahrscheinlich!).
Auch ist bemerkenswert, dass man ein Portal wie Reclabox braucht, um überhaupt an eine Stelle bei Westnetz zu gelangen, die sich der Beantwortung der Frage annimmt.




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