PENNY-Markt GmbH (Mettmann)
Kein Wechselgeld rausgegeben
Guten Morgen,
Gesternnachmittag war ein Vorfall in Mettmanner Pennymarkt am Hubiläumsplatz, ein Kassierer in der Filiale am Jubiläumsplatz, hatte mir falsches Wechselgeld rausgegeben.
Bezahlen musste ich 10,40€. Gezahlt hatte ich mit einem 50er und einem 50 cent stück.
Auf dem Kassenbon stand. Das ich 10,50 gegeben habe. Das stimmt aber nicht.
Ich fragte nach meinem Wechselgeld, er entschuldigte sich sagte das er ein Kassensturz mache.
Ging weg und kam nach kurzer Zeit wieder (so schnell war ein Kassensturz nicht möglich.)
Mit einer Entschuldigung und meinte es wären nur 20€ minus in der Kasse. Daraufhin sagte ich, das ich ihm 50€ gegeben hab. Er sagte er erinnert sich nicht mehr. Er hätte mit seiner Kollegin 2 mal nachgezählt.
Er könne mir meine 40€ nicht geben, die ich eigentlich hätte bekommen müssen.
Als ich Ihm sagte, das ich meine Geldscheine registriere und man nachschauen könnte, meinte er es ginge nicht.
Obwohl man doch daran sehen könnte ob dieser Schein in der Kasse liegt, meine Tochter war auch bei meinem Einkauf anwesend und hat gesehen das ich mit einem 50€ Schein bezahlt habe.
Ich find es ungeheuerlich
Mit freundlichen Grüßen NORA
Wäre dann ja quasi eine "Einladung" zu einem Überfall.
Ist doch Klasse!
Ich würde - wenn ich meiner Sache sehr sicher bin - die Kasse blockieren bis die Polizei eintrifft. Entweder rufe ich die Polizei oder einer der Angestellten wird das schon machen, im übrigen würde ich die Person an der Kasse vorläufig festnehmen nach § 127 Stpo (Wobei hier natürlich die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden sollte) Und direkt einen Anwalt angerufen.
Aber, da keiner von uns dabei war, ist alles nur Spekulation.
§127 hier anzuwenden wäre sehr wagemutig, aber ich denke das wissen Sie auch.
Die Polizei UND einen Anwalt einschalten macht nicht wirklich Sinn, denn bei Erfolg verfolgt die Staatsanwaltschaft den Fall, da bedarf es den RA nicht.
Aber wie Sie auch sagen, wie waren nicht mit dabei und der BF hat sich sicherlich schon an die REWE / Penny gewandt und nicht nur hier sein Anliegen geschildert
Da die Schadenssumme hier 40,- € nicht übersteigt, ist die evtl. Tat (nach gängiger Rechtsprechung) ein Antragsdelikt, selbst wenn die Tat grundsätzlich ein Offizialdelikt darstellt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst