Durch Air Berlin gelöste Beschwerde. | 663 Views | 02.05.2014 | 09:55 Uhr
geschrieben von Sonja Fochler

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Ersatzflug fast 5 Stunden später

Bestell-/Kundennummer: 12864837

Am 25.7.2013 bin ich mit einer Freundin nach Palma geflogen! Beim Rücklflug kam es zu einem Flugausfall. Da meine Freundin einen Schwerbehindertenausweis hat, kamen wir wenigstens nach Stuttgart. Andere Passagiere mußten nach Berlin. bzw. kamen gar nicht weg, da die Maschine nach Düsseldorf auch annulliert wurde

SCHLAGWORTE

Per Einschreiben habe ich Airberlin unsere Forderung gestellt! 4 Wochen später bekam ich ein Schreiben mit einer Bearbeitungsnummer. Inzwischen habe ich mehrfach um eine Erledigung gebeten/gefordert auch mit Gericht. Keinerlei Reaktion! Telefonisch erreicht man bei Airberlin ja niemand auf E-Mail wird nicht reagiert! Meine Bearbeitungsnummer wird bei der neuen online Beschwerdeseite als ungültig erklärt. Eine neue Eingabe mit einer weiteren Bearbeitungsnummer habe ich auch versucht. auch diese wird nicht aktzeptiert! Was NUN?

Flug AB 9579 am 25.7.2013 von Palma nach Stuttgart annuliert wegen technischen Problemen. laut Internet und Flugkäpten Vogel im Triebwerk, Ersatzflug fast 5 Stunden später, AB 9377

Ticket Nr. 745232857068301 und 745232857068201 REISEBUCHUNG
Reiseveranstalter: alltours flugreisen gmbH
Vorgangsnummer: 12864837
Reiseziel: Mallorca
Flüge: Stuttgart - Palma de Mallorca - Stuttgart
Hinreise: Do. 18. 07.2013
Rückreise: Do. 25. 07.2013
Hotel: allsun Pil-Lari Playa

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: 2 mal 250 Euro plus 2 mal 25 Euro Verpflegung = 550 Euro!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


02.05.2014 | 18:49
von Phönix | Regelverstoß melden
Der BGH hat nicht grundsätzlich verneint - bitte lesen Sie Ihren Link richtig!

"Im zweiten Verfahren Az. X ZR 129/12, hob der BGH Berufungsurteil auf und verwies den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurück, da in den Vorinstanzen keine Feststellungen dazu getroffen worden seien, ob alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um zu verhindern, dass infolge des Vogelschlags der Flug annulliert werden musste. "

02.05.2014 | 20:27
von Phönix | Regelverstoß melden
Sie nerven mit Ihrer Rechthaberei und Rechtsbeugung! Ich habe geschrieben, dass der BGH einen Entschädigungsanspruch nicht grundsätzlich abgelehnt hat. Das bedeutet, wenn die Fluggesellschaft nicht eindeutig nachweisen kann, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Annulierung des Fluges zu verhindern, dann ist sie verpflichtet Entschädigungsleistung zu erbringen bzw. der Fluggast kann vom Beförderungsvertrag zurück treten und einen anderen Flug buchen. Mir ist unbegreiflich, warum Sie die einfachsten Sachen nicht verstehen können oder wollen.

Ach ja, wenn ich einen Regelverstoß melde, dann teile ich das dem Betroffenen auch mit! Soviel zu Ihrem Verfolgungswahn. Außerdem sind Sie einfach zu uninteressant um irgendwelche komischen Kommentare Ihrerseits zu melden - da hätte ich ja doch den ganzen Tag zu tun und das kann ich nicht leisten, weil ich auch noch arbeiten muss.

08.06.2014 | 19:32
von Sonja Fochler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, airberlin meldet sich nicht. habe jetzt ein mahnverfahren eingeleitet!


10.07.2014 | 06:29
von Sonja Fochler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
nachdem ich einen Mahnbescheid verschickt hatte bekam ich einen Vergleich angeboten,260 Euro plus unkosten. Dies habe ich angenommen.




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