Durch simyo gelöste Beschwerde. | 158 Views | 27.05.2014 | 18:48 Uhr
geschrieben von Willi

simyo (Düsseldorf)

Restguthaben wird nicht ausgezahlt

Ich habe im November letzten Jahres bei Simyo die Auszahlung meines Restguthabens für meinen Prepaid-Vertrag per Auftragsformular beauftragt. Da ich die SIM-Karte verloren hatte, konnte ich diese aber nicht mitschicken. Dies habe ich auch auf dem Formular vermerkt.

SCHLAGWORTE

Meine erste Nachfrage war Ende Dezember 2013. Da hieß es, die Auszahlung werde vom Zahlungsteam bearbeitet und ich solle mich noch wenige Tage gedulden. Nach drei Wochen wieder nachgefragt und Frist gesetzt. Rückmeldung: Ich solle mich noch wenige Tage gedulden. Nach weiteren zwei Wochen nochmals nachgehakt. Antwort: Na, wer kann es erraten? Richtig: Bitte gedulden Sie sich noch ein paar Tage.

In regelmäßigen Abständen habe ich nun nachgehakt. Entweder es kam die Meldung, es wurde schon ausgezahlt (was definitiv nicht stimmt, da das ein spezielles Konto ist und dort seit Ende Dezember keine Buchungen mehr stattgefunden haben) oder ich solle mich noch ein paar Tage gedulden.

Vorletzte Anfrage war Ende April mit der Antwort am ersten Mai, ich solle mich noch einige Tage gedulden. Vorgestern habe ich mich dann doch wirklich erdreistet, mal nachzufragen, was Simyo denn unter "einigen Tagen" versteht. Da kam dann die Antwort, ich solle mich noch "wenige Tage" gedulden.

Ich habe eigentlich Simyo während meiner aktiven Zeit sehr gerne genutzt und hatte auch nie Probleme damit. Nach den Erfahrungen mit der Auszahlung des Restguthabens kann ich aber nur ein Fazit ziehen: NIE WIEDER SIMYO!

Es ist schon traurig, dass man wegen solch niedriger Beträge (es geht um 27€) einen Anwalt bemühen soll oder gar an die Bundesnetzagentur schreiben muss.

Ich frage mich, was Simyo macht, wenn es bei Kunden Forderungen geltend macht? Richtig, Mahnungen schreiben, Mahngebühren kassieren und Inkassounternehmen beauftragen. Eigentlich sollte man in so einen Fall den Spieß mal umdrehen.

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Meine Forderung an simyo: Endlich die Erstattung meines Restguthabens vornehmen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.07.2014 | 21:17
von Willi gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auszahlung hat nach einigen weiteren Mails endliche stattgefunden, ohne den Verweis auf ReclaBox. Trotzdem danke.




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