331 Views | 05.06.2014 | 15:51 Uhr
geschrieben von Christina Gemein-Göbel

Westnetz GmbH (Dortmund)

Stromzähler-Nr. 344000-80992

Stromgrundversorger: RWE

SCHLAGWORTE

Verteilernetzbetreiber: Westnetz

Lieferant: E wie einfach

Mit E-Mail-Schreiben vom 27.02.13 teilt mir E Wie Einfach mit das vom zuständigen

Netzbetreiber Westnetz eine rückwirkende Zwangsabmeldung vom 11.02.13 mit Wirkung zum 15. November 2011 erfolgt ist und der Zähler ausgebaut wurde. Aus diesem Grund war E Wie Einfach verpflichtet die Abmeldung durchzuführen.

Folgende Abrechnungen wurden von E Wie Einfach durchgeführt

04.08.12 für den Zeitraum 05.09.11 - 03.07.12

11.02.13 Storno dieser Rechnung

11.02.13 für den Zeitraum 01.08.11 - 15.11.11

12.03.14 Endabrechnung zum 15.11.11

Alle gezahlten Abschläge bis 7/13 wurden zurück erstattet.

Mein Schreiben an RWE am 14.02.13, Zähler ist weder ausgebaut noch abgemeldet.

Nach mehreren Telefonaten hat sich am 13.03.13 ein Mitarbeiter von Westnetz/RWE vor Ort davon überzeugt das der Zähler immer noch vorhanden ist und wir immer noch in dieser Wohnung wohnen. Er hat dabei den aktuellen Zählerstand notiert.

Die in der Zwischenzeit mit Westnetz geführten Telefonate wurden immer mit dem Argument - Zähler ist zum 15.11.11 abgemeldet- abgetan. Keine Aussage zu der Tatsache wer Zähler abgemeldet hat.

Aufgrund meiner vielen Telefonat mit allen 3 beteiligten Firmen:

Schreiben E Wie Einfach vom 07.03.14 - Ihre Kündigung ist angekommen. Liefertrag endet zum 15.11.11.

Telefonat mit Westnetz am 27.3.14 - nicht zuständig

Telefonat mit E Wie Einfach am 27.03.14 - Neuanmeldung beantragen

Mail am 13.3.14 an RWE und Westnetz nochmals um Klärung gebeten.

Anwort Westnetz am 25.03.14 mit folgender Begründung: Nach erfolgter Recherche in unserem Hause können wir Ihnen mitteilen das eine manuelle Einstellung der E Wie Einfach Versorgung nicht vorgenommen werden kann, da uns noch eine Zustimmung der beteiligten Lieferanten E Wie Einfach und RWE vorliegt. Ein Eingreifen durch Westnetz ist nicht möglich.

Auf die Mail vom 13.3.14 teilt RWE tel. mit das Westnetz zuständig ist.

Tel. mit Westnetz RWE ist als Grundversorger für die Stromlieferung zuständig.

Tel. 22. 04. 14 mit RWE: Neuanmeldung ist an Westnetz erfolgt am 22.4.14.

Tel. 14.5.14 mit RWE: Nochmal Neuanmeldung vom 22.04.14 bestätigt, leider immer

noch keine Rückmeldung von Westnetz erfolgt. Nachricht erfolgt

innerhalb von 7 Tagen. Nachgefragt am 26.5.14. Keine Reaktion

von Westnetz.

Fazit: Die bisher gezahlten mtl. Abschlage seit dem 15.11.11 wurden zurück erstattet.

Seit 15.11.11 sind von mir daher keinerlei Abschlagszahlungen mehr geleistet worden.

Mein Stromlieferant soll weiterhin E Wie Einfach sein. Rückwirkende Abrechnungen von RWE bzw. Westnetz werden nicht akzeptiert.

Wenn hier keine kurzfristige Klärung erfolgt, werde ich an die Öffentlichkeit gehen

(Bild-Zeitung und WISO).

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Meine Forderung an Westnetz GmbH: Abrechnung für die Zeit vom 15.11.11 bis dato.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


18.07.2014 | 13:20
von Christina Gemein-Göbel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile erfolgen zwar durch E Wie Einfach
mtl. Abschläge, aber eine Abrechnung für die Vergangenheit ist immer noch nicht erfolgt.




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