1543 Views | 07.08.2014 | 11:57 Uhr
geschrieben von Diter F.

Unitymedia BW GmbH (Köln)

Keine Nano-SIM erhältlich

Bestell-/Kundennummer: 148 131 80x

Es ist Unitymedia nach 2 Jahren der Existenz einer NANO-SIM nicht möglich, dem Kunden eine entsprechende SIM Karte zur Verfügung zu stellen. Schlimmer noch der Kundenservice am Telefon findet trotz mehrfacher interner Rückfragen bei seinem Vorgesetzten und in der Mobilfunk-Abteilung keine Lösung außer es stanzen zu lassen. Dummerweise haben aber die Unitymedia-Stores inzwischen alle ihre Stanzer zurück gegeben, weil ihnen zuviele Karten (man spricht von 50%) bei dem Vorgang kaputt gingen und der Kunde daraufhin 2-4 Tage auf eine neue Karte warten musste und diese ggf. sogar zu bezahlen hatte.

SCHLAGWORTE

Dabei kann das Stanzen nur eine Übergangslösung gewesen sein, da eine NANO-SIM nicht nur kleiner ist als eine Micro-SIM sondern auch dünner. Offizielle Spezifikation spricht von 0.76 mm für eine SIM, Mini-SIM und Micro-SIM und von 0.67 mm für eine NANO-SIM.

O2 dessen Partner Unitymedia ist bieten seit geraumer Zeit auf Wunsch NANO-SIM-Karten an, aber ein Umtausch einer UM-Karte ist dort nicht möglich, dafür ist das Partner-Unternehmen zuständig.

Da seit zwei Jahren die Technik auf dem Markt ist und inzwischen Apple, HTC, Nokia, Motorola und weitere die NANO-SIM nutzen, muss Unitymedia dringend an einer Lösung arbeiten und die heisst nicht "stanzen".

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Meine Forderung an Unitymedia BW GmbH: Bereitstellung von Nano-SIM-Karten auf Wunsch


 
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Kommentare und Trackbacks (10)


07.08.2014 | 15:05
von Sandmann West | Regelverstoß melden
Ich weiss schon warum ich dort gekündigt habe. Einer unfähiger als der andere. Und kennen noch nicht mal das TKG (meine 6 jährige Tochter schon)

14.08.2014 | 12:04
von Diter F. | Regelverstoß melden
Hallo "Sandmann West" hast Du den entsprechenden Passus aus dem TKG?

14.08.2014 | 12:06
von Diter F. | Regelverstoß melden
Am 9. August 2014 14:58 hieß es noch (was man immer noch in den FAQs nachlesen kann) :

"Wir arbeiten an einer kombinierten SIM-Karte für alle Endgeräte. Benötigen Sie in der Zwischenzeit bereits eine Nano-SIM, so können Sie sich einfach an die nächste Unitymedia Filiale in Ihrer Nähe wenden: seit dem 11.12.2012 bieten wir Ihnen in unseren 150 Shops die Möglichkeit, Ihre SIM-Karte kostenlos und sofort vor Ort in das Nano-SIM Format zu stanzen. Bitte bringen Sie dazu einfach Ihre bestehende Unitymedia Standard oder Micro-SIM-Karte mit. "

Anmerkung: Wobei auch das natürlich Nonsens ist: Eine kombinierten SIM-Karte für alle Endgeräte die eine Nano-SIM beinhaltet ist schon wegen der geringeren Dicke (0,67 mm statt 0,76 mm) mehr als problematisch.

14.08.2014 | 12:07
von Diter F. | Regelverstoß melden
Per Brief vom 08.08.2014:

"Sehr geehrter Herr xyz,

Vielen Dank für ihre Anfrage.

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Unitymedia nur die Möglichkeit der Mini- und Micro SIM Karte anbietet.

Um Smartphones wie zum Beispiel von Apple, HTC oder sonstigen Anbietern mit der Unitymedia SIM zu nutzen, können wir nicht garantieren, da wir lediglich die SIM Karten in den Größen der Mini- und Micro SIM Karten, und das Netz zu Verfügung stellen und nicht die Hardware.

Ihr Unitymedia-Team"

(Tipp- und Interpunktionsfehler sind vom Original übernommen und wurden nicht korrigiert)

14.08.2014 | 12:09
von Diter F. | Regelverstoß melden
Jetzt ist es offiziell Unitymedia lässt einen im Regen stehen. Verständnis Habe ich keines! Die Frage ist nun ist es einfach Dummheit oder ist es schon der Sachverhalt einer Täuschung?

Mail vom 14.08.2014 07:04

"Sehr geehrter Herr xyz,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Entschuldigen Sie bitte unsere verspätete Rückmeldung.

Unsere Geschäftsleitung hat uns als Beschwerdemanagement damit beauftragt, Ihr Anliegen zu bearbeiten.

Nach Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Aktuell bieten wir keine Nano-SIM-Karten für unsere Mobilfunkpakete an. Das Stanzen der normalen SIM-Karten wird nicht mehr durchgeführt, da es dabei leider zu häufig zu Defekten der SIM-Karte bzw. der gespeicherten Daten gekommen ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

A*** G******
Beschwerdemanagement

Unitymedia NRW GmbH
Postfach 10 13 30
44713 Bochum

Tel 01806 / 663 100 *
Fax 01806 / 663 200 *"

14.08.2014 | 12:11
von Diter F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unitymedia strebt keine Lösung an!

"Unsere Geschäftsleitung hat uns als Beschwerdemanagement damit beauftragt, Ihr Anliegen zu bearbeiten.

Nach Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Aktuell bieten wir keine Nano-SIM-Karten für unsere Mobilfunkpakete an. Das Stanzen der normalen SIM-Karten wird nicht mehr durchgeführt, da es dabei leider zu häufig zu Defekten der SIM-Karte bzw. der gespeicherten Daten gekommen ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis. "


14.08.2014 | 12:36
von Diter F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unitymedia ist nicht an einer Lösung gelegen.


28.08.2014 | 14:04
von Diter F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Ist dort in die Bearbeitung gegangen.


13.09.2014 | 11:14
von Sandmann West | Regelverstoß melden
 spider monkey Diter F.: Gerne doch, hier der Auszug der Mail die ich als letztes an UM geschicktt hatte (sorry das es so lange gedauert hat, teilweise landen Mails von Recla im Spam Ordner) :

"Ich versuche es jetzt für sie so einfach wie möglich zu machen, da anscheinend bei Unitymedia keiner in der Lage ist, einen Sachverhalt zu erfassen und diesen entsprechend in die Tat umzusetzen (Am Rande sei bemerkt, das meine 6 jährige Tochter den Sachverhalt innerhalb von 5 Minuten verstanden hat)!

1. Ich erwarte eine Vorzeitige Portierung der Rufnummer an XYZ per sofort.

2. Unitymedia bekommt weiter Geld für 0 in Worten null Leistung bis zum xx. xx.xxxx. Jedes andere Unternehmen würde sich über solch einen Kunden freuen!

3. den 8. Absatz des TKG habe ich nie erwähnt, da ja keine Sonderkündigung erfolgt! Nochmal ich rede von Anbieterwechsel und nicht von Umzug Zitat (siehe markierte Teile) :

§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
>
>
> (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.
> (2) Das abgebende Unternehmen hat ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht nach Absatz 1 Satz 1 gegenüber dem Teilnehmer einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen

3. Also nochmal: Ich erwarte eine Vorzeitige Portierung der Rufnummer an XYZ per sofort. Unitymedia bekommt weiter Geld für 0 in Worten null Leistung bis zum xx. xx.xxxx.

War das deutlich genug, oder soll ich meine Tochter noch ein Bild malen lassen? "

Anmerkung: UM hatte auf meine 1. Mail mit dem 8. Absatz geantwortet und das dieser ja in meinem Fall nicht zuträfe. Also völlig, wie üblich von UM, am Thema vorbei.

18.09.2014 | 16:16
von Diter F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktuell bieten wir keine Nano-SIM-Karten für unsere Mobilfunkpakete an. Das Stanzen der normalen SIM-Karten wird nicht mehr durchgeführt, da es dabei leider zu häufig zu Defekten der SIM-Karte bzw. der gespeicherten Daten gekommen ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis.




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