Durch Deichmann endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2376 Views | 08.11.2014 | 14:19 Uhr
geschrieben von Sabrina Neumann

Deichmann (Essen)

Kind verletzt

Mein Kind stürzte schwer und verletzte sich dabei den Hinterkopf. Die Verkäuferinnen guckten nicht raus, der Geschäftsführer war offensichtlich mit der Gesamtsituation überfordert. Es wurde keine Hilfe gestellt, noch sich nach dem Befinden erkundigt. Unkompetenter Geschäftsführer und ungeschultes Personal! Dieser Laden sieht uns nicht wieder.

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Kommentare und Trackbacks (7)


08.11.2014 | 17:09
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Herr Deichmann war auch anwesend?

08.11.2014 | 17:19
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Ich weiß. war eigentlich nur der subtile Versuch mal aufzuzeigen was der Unterschied zwischen einem Geschäftsführer und einem Marktleiter ist.

08.11.2014 | 18:23
von Anja Rasener | Regelverstoß melden
 spider monkey Corey Taylor

Da hätte ich eine subtile Frage: Könnte es sein, dass ein Deichmann-Marktleiter auch ein Geschäftsführer ist?

08.11.2014 | 18:31
von Anja Rasener | Regelverstoß melden
 spider monkey 3547973

. Herr Deichmann hat allenfalls von oben zugeschaut.

Sind Sie sicher? Sind die alle schon gestorben?

09.11.2014 | 14:09
von Franz Stührenberg | Regelverstoß melden
Hier sieht es so aus, dass Frau Sabine Neumann ihre eigene Aufsichtspflicht verletzt hat. Ich sehe es so, sie hat ihr Kind frei im Laden toben lassen ohne einzuschreiten und dann ist dieses Unglück passiert. was bei solchen Eltern oft ist, die ihre Aufsichtspflicht
laufend verletzen. Es bekommen dann immer die anderen die Schuld nur nicht einmal bei sich selber suchen ob man selber versagt hat.

29.11.2014 | 20:39
von Sabrina Neumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird bis dato nicht drauf geantwortet, Natürlich auch eine Art Probleme zu lösen. Man ignoriert sie weg.


29.11.2014 | 20:47
von Sabrina Neumann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So, meine Aufsichtspflicht habe ich definitiv nicht verletzt. Ein 12 Monate altes Kind kann noch nicht in diesem Sinne toben. Wie ich meine Beschwerde in einem Schockmoment formuliere tut auch nichts zur sache. Fakt ist es hätte wenigstens gefragt werden müssen, ob sich das Kind verletzt hat. Dies ist nicht geschehen. Ich forderte den Geschäftsführer dazu auf, sein Personal diesbezüglich Schulen zu lassen und auf die Hilfeleistung hin zu weisen. Interessant bei den Kommentaren, dass es sofort meine Aufsichtspflicht, oder mein tobwütiges Baby ist, denn das sind unerhörte Unterstellungen!
!




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