L'TUR Tourismus AG (Freiburg)
Unseriöse Geschäftsgebaren bei der Buchung von Pauschalreisen
Bestell-/Kundennummer: 23914170
Sehr geehrte Damen und Herren,
vergangene Woche habe ich bei Ihnen in Freiburg fernmündlich eine Pauschalreise nach Ägypten/Hurghada/El Gouna gebucht.
Ihre Buchungsexpertin vereinbarte mit mir telefonisch eine 10-tägige Reise im Wert von 7550,-€, erklärte mir, dass es - da es sich um eine Reise beim Koop-Partner TUI handele - noch ein paar Tage dauern würde, bis ich den "Reiseplan" erhielte und anschließend würde eine Anzahlung in Höhe von 2400 € abgebucht. Wir erhielten bis heute weder eine schriftliche Bestätigung der Reisedaten noch eine Rechnung von Ltur.
Dafür wurde schon am verg. Freitag, 21.11., eine Anzahlung in Höhe von 2711,- € von unserem Konto abgebucht. Dies ohne eine Reisebestätigung oder Rechnung. Eine Zahlungspflicht entsteht erst nach Zustandekommen des Vertrages, im Tourismusrecht ist dies der Erhalt der Reisebestätigung der Veranstalters. Dies war hier nicht gegeben.
Erst am Sonntag Abend, 23.11. erhielten wir per E-Mail von der TUI unseren "Reiseplan", der jedoc lediglich eine 7-tägige Reise vorsieht, was für uns ein Schock war. "Ich hätte nur um eine 1wöchige Reise gebeten", so die Aussage der Ltur-Mitarbeiterin, deren Aussage gegen meine steht. Allerdings habe ich eine Angebotsmail von Ltur Freiburg vom 12.11. über genau den Zeitraum v. 10 Tagen, nach Hurghada d. h. ich kann sogar nachweisen, dass ich um eine 10-tägige Reise v. 25. 12. -04. 01. gebeten habe. Der Preis sei jedoch der vereinbarte.
Nach dreimaliger telefonischer Rücksprache mit ihrer Buchungsexpertin kann sie mir leider nicht weiterhelfen, es gebe keine alternativen Flüge. Sie habe meine Beschwerde an die TUI weitergeleitet. Auf die Bitte um einen Ansprechpartner bei der TUI erhielt ich die Telefonnr. eines TUI-Online-Reisebüros, die nat. nur den Kopf geschüttelt haben u. nicht weiterhelfen konnten.
Wenn ich die Reise stornieren wolle, repräsentiere meine Anzahlung (2711€) die Ltur Bearbeitungsgebühr, d. h. ist nicht erstattbar, so die Ltur Aussage. (Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass eine 40%ige Anzahlung im Pauschalreisebereich schon seit dem OLG-Urteil von 2012 nicht mehr zulässig ist. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % ist handelsüblich.
Ich habe an Ihren Kundendienst geschrieben, erhalte leider keine Anwort. Seit drei Tagen bemühe ich mich per Telefon, E-Mail, und Reklamation mit meiner Buchungsexpertin und anderen Mitarbeitern eine für beide Seiten hinnehmbare Lösung zu finden, doch Ihre Mitarbeiter scheinen das Problem aussitzen zu wollen, sind für mich nicht mehr ansprechbar.
Sollten Ihre Mitarbeiter sich morgen wieder verleugnen lassen, und wir in dieser Angelegenheit keine Fortschritte machen, sehen wir keinen anderen Weg als der Anzahlung 1. morgen zu widersprechen sowie gleichzeitig diese unlauteren Geschäfts- bzw. Buchungsgebaren an verschiedenen Stellen im Netz hochzuladen, um weitere derartige Fälle und Buchungsfallen für andere Kunden zu vermeiden. Auch vor einer rechtlichen Lösung würden wir nicht zurückschrecken.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Engelke
15.12.2014 | 12:48
Abteilung: Kommunikation
Guten Tag Frau Engelke,
ihr Anliegen liegt unserer Reklamationsabteilung vor. Die Kollegen melden sich direkt bei Ihnen.
Mit freundliche Grüßen
Lena Weigel
L'TUR Pressestelle
Die Firma hat es nicht eingehalten und da sie es ja belegen können, wird ihnen wohl nichts passieren, aber sie haben das Geld wieder erstmal
Wenn der Veranstalter hier nicht bereit ist die Vorauszahlung des Kunden zurückzuzahlen, so könnte man sein Kreditkartenunternehmen innerhalb der Frist von sechs Wochen veranlassen, die widerrechtliche Abbuchung zu stornieren. Widerrechtliche Kreditkartenabbuchungen u. a. können folgenden Ursprung haben: Ware/Dienstleistung wurde gar nicht geliefert/gleistet – aber trotzdem abgebucht. Vgl.: www.kreditkarten.net/ratgeber/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-lassen.html
Gleiches gilt auch für widerrechtliche Bankabbuchungen.
Bzw. um uns entgegenzukommen, bat man uns einen Gutschein auf eine zukünftige Buchung über Ltur von 50,-€ an.
Beides ist für uns nat. indiskutabel. Wir haben uns per E-Mail versucht zu wehren. Leider bisher kein Kontakt zu einem Mitarbeiter, der eine Entscheidung treffen könnte.
Wir sind kurz davor, diesen Fall in die Hände eines Anwalts zu geben.
Liebe Grüße, SE