Von von Bartels beantwortete Beschwerde. | 1576 Views | 04.03.2015 | 18:47 Uhr
geschrieben von Robert Topp

von Bartels GmbH (Pr. Oldendorf)

Fehlfunktion der Solaranlage

Bestell-/Kundennummer: Kd. Nr.: 10741 Re. Nr.:5896

Am 12. 03. 14 bestellte ich bei der Fa. von Bartels das Solarkomplettpaket 2. Von der Fa. wurde mir auch ein Wärmetechnikunternehmen genannt, das mit der Fa. schon länger zusammenarbeitet und die Anlage kennt.

SCHLAGWORTE

Nach einigen Lieferproblemen der Fa. erhielt ich am 24.04. den letzten Teil der Sendung.

Am 08.05. wurde die Solaranlage durch den von der Fa. von Bartels empfohlenen Wärmetechniker mit Unterstützung des Dipl. Ingenieurs der Fa. von Bartels - Herr B. - installiert.

Sofort stellte sich heraus, dass der Speicher der Anlage einen hohen Wärmeverlust hatte (bis zu 20 Grad über Nacht).

Ich informierte den Wärmetechniker, der die Installation nochmals überprüfte. Sie war in Ordnung. Auch die Auswertung der Diagramme der Solarsteuerung bestätigten den hohen Wärmeverlust.

Am 15. Juli schilderte ich in einer E-Mail an die Fa. von Bartels das Problem. Schon nach neun Minuten erhielt ich vom Geschäftsführer die Antwort. "Er könne keinen Fehler bei sich oder den von Ihnen gelieferten Komponenten erkennen".

Auf meinen Einspruch hin schrieb Herr H.: "Wir haben nur Komponenten geliefert. Was bei Ihnen installiert wurde und wie stellt keinen Mangel an unseren Komponenten dar".

Dass die Fa. auch die Installationsanweisungen und noch spezielle Einbauanleitungen von ihrem Techniker geliefert hatte und der Einbau von einem langjährigen Geschäftspartner der Fa. vorgenommen wurde, wurde von dem Geschäftsführer ignoriert. Auch die Bestimmung des Gewährleistungsgesetzes, dass in einem solchen Fall die Beweislast bei der Fa. von Bartels liegt, beachtet Herr H. nicht.

Der Mangel kann nur in der von der Fa. gelieferten Anlage liegen. Auch Gespräche des Wärmetechnikers erreichten keine Meinungsänderung der Fa.

Einem Mitarbeiter der Fa. schilderte ich nochmals das Problem und liefert ihm einige Diagramme. Nach einer Erinnerung erhielt ich die Antwort: "Es fehlt mir die Zeit mich mit den gesamten Daten auseinanderzusetzen". Es folgten einige allgemeine Ratschläge.

Sicherheitshalber ging ich diese Ratschläge nochmals mit dem Wärmetechniker durch.

- Ohne Erfolg.

Die von der Fa. gelieferte Anlage konnte nur die Ursache sein. Ich teilte dies dem Mitarbeiter mit.

- Keine Antwort.

Am 24.10. erinnerte ich nochmals und forderte die Fa. auf, die mangelhafte Funktion der Anlage zu beheben.

- Keine Antwort.

Daraufhin beauftragte ich einen Rechtsanwalt. Dieser schrieb am 12.11.14

"Da der Fehler innerhalb von 6 Monaten gemeldet wurde, liegt nach dem Gesetz die Beweislast bei der Fa. von Bartels. Er forderte die Fa. auf, die mangelhafte Anlage in Ordnung zu bringen".

- Keine Antwort.

Offenbar kümmert sich die Fa. von Bartels nicht um geltendes Recht.

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Meine Forderung an von Bartels GmbH: Die mangelhafte Anlage in Ordnung zu bringen oder zurückzunehmen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.03.2015 | 18:47
Firmen-Antwort von: von Bartels GmbH
Abteilung: Service

Sehr geehrter Kunde!

Wir haben nur Komponenten geliefert. Die Anlage hat ein von Ihnen beauftragtes installaionsunternehmen vorgenommen zu dem wir gute Kontakte pflegen. Wie Ihnen bereits mehrfach geschrieben wurde, können wir nur unterstützen bei der Installation, da wir es per Telefon schlecht installieren können. Was wir aber ausschließen können und ausgeschlossen haben ist ein Fehler an unseren Komponenten. Es gibt viele verschiedene Arten solaranlagen in Zusammenspiel mit ihrer vorhandenen Installation zu koppeln. Wir als hersteller haben dieses aber nicht installiert. Sie haben dieses mit der Firma zu prüfen, die ihre Installation gemacht hat. Wir haben versucht aus der Ferne unterstützend zu wirken, allerdings wurden uns auch nur unvollständige Daten ohne jeglichen Hintergrund übermittelt. Hier erhielten sie von unserem Ingenieur diverse nachfragen, die sie nicht beantwortet haben. Unser Ingenieur hat die Daten komplett hinterfragt, zb wie diese wo und wann gemessen wurden. Hierauf hatten sie bis heute keine Antwort. Wir denken, dass ihre "Messung" und Betrachtungsweise nicht korrekt ist.

Es geht hierbei um keine Gewährleistung, da kein Defekt vorliegt. Auch sind wir nicht für ihre Installation verantwortlich und können dieses auch telefonisch nicht leisten. Gerne waren wir telefonisch unterstützend behilflich, allerdings muss im Endeffekt der Installateur vor Ort die Anlage überprüfen oder Änderungen vorbehmen. Soweit wir informiert sind hat die Firma diverse Male die Anlage überprüft und konnte keinen Fehler feststellen. Wenn Sie noch Fragen zur Installation haben, dann kontaktieren sie doch bitte die Firma die es bei Ihnen installiert hat. Wir werden versuchen die Installationsfirma so gut es geht aus der Ferne zu unterstützen.

mfg

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Kommentare und Trackbacks (4)


14.03.2015 | 12:16
von Robert Topp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. von Bartels weigert sich, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag und dem Gewährleistungsrecht einzuhalten.
Bestellt, verkauft und geliefert wurde das Solarkomplettpaket 2 und nicht einzelne Komponenten.
Bei einem Komplettpaket ist die Fa. verpflichtet, dass die einzelnen Komponenten funktionieren, zusammenpassen und einwandfrei zusammenarbeiten.
Zur Argumentation der Fa.:
Die Fa. weiß, dass die Installation einwandfrei durchgeführt wurde. Ihr Ingenieur ist mit dem Wärmetechniker befreundet, der die Installation durchführte. Dass sie behauptet, ihr Ingenieur hätte trotz Hinterfragen von seinem Freund nur unvollständige Daten erhalten, ist unglaubwürdig. Auch später hat der Wärmetechniker alle Nachfragen der Techniker der Fa. von Bartels beantwortet.
Die Fa. hatte alle Daten, um den Fehler zu beseitigen. Dies könnte der Wärmetechniker bestätigen.
Dass ich von ihren Ingenieur diverse Nachfragen erhielt, ist falsch.
Richtig ist, auf die E-Mail vom 15. Juli mit allen Daten lehnte sie Hilfe ab.
Auf meinen Einspruch hin, lehnte sie erneut jede Hilfe ab.
Beides kann ich beweisen.
Auch mein Versuch, mit ihrem Heizungsbauer zusammenzuarbeiten scheiterte. Er antwortete: "Es fehlt mir die Zeit, mich mit allen Daten auseinanderzusetzen". Ist dies Hilfe?
Die Fa. ist richtig informiert, dass der Wärmetechniker die Installation der Anlage überprüfte und die Installation in Ordnung ist. Auch nach seiner Feststellung kann die
Ursache der mangelhaften Funktion nur an der Anlage liegen.
Er kann das bestätigen.
Ich fordere die Fa. deshalb nochmals auf, das von ihr gelieferte mangelhafte Solarkomplettpaket instand zusetzen, wie es Vertrag und Gesetz verlangt.


05.04.2015 | 18:07
von Robert Topp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.04.2015 | 06:19
von Christian Böttcher | Regelverstoß melden
Ich würde da auf eine klemmende Schwerkraftbremse / Rückschlagventil tippen oder sie ist gar nicht erst verbaut.

13.05.2015 | 15:18
von Robert Topp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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