Unitymedia NRW GmbH (Köln)
Statt § 13 BGB (Widerspruchbestätigung) kommen Mahnungen!
Bestell-/Kundennummer: Uniymedia-Kunden-Nummer 82 63 75 502
Am 06.03.2014 kam ein Außendienstmitarbeiter (Herr F. Hückinghaus) von UNITYMEDIA in meine neue Wohnung, und erklärte mir das der Vormieter einen Kabelvertrag (TV, Telefon, Internet) mit ihm gehabt hätte. Nun müsse ich auch einen Vertrag abschließen. Da ich aber Telefon und Internet über einen anderen Anbieter habe, unterschrieb ich nur einen TV-Vertrag („3PlaySMART50“).
Schon am 07.03.2014 machte ich von meinem Widerspruchsrecht nach § 13 BGB gebrauch. Der Widerspruch ging an den Außendienstler Hückinghaus (welcher scheinbar einen neuen Bereich hat, und/oder nicht mehr für Unitymedia arbeitet) und an den Kundenservice von Unitymedia. Als Rückantwort erhielt nur eine Mail, wonach der Vorgang bearbeitet wird! Trotz weiterer Schreiben an den Kundenservice vom 29.04. und 09.05.2014 bekam ich nun Mahnungen und Schreiben vom GFKL Inkassoservice. Dort wurde der s. g. Vorgang von einem Herrn Thewes unter dem Aktenzeichen 207458 (vom 12.01.2015) bearbeitet. Auch diese Herr wollte von meinem Widerspruch / Kündigung nichts wissen, und sendete mir nun, am 10.04.2015, einen „Mahnbescheid“ der Firma GFKL Collections GmbH, 14473 Potsdam, Edison-Allee 1 zu.
Ich glaube über eine Strafanzeige nach § 263 ff StGB (Betrug) sollte ich jetzt mal mit meinem Rechtsanwalt reden!
Beschwerde ist noch nicht gelöst