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Heute habe ich zum zweiten Mal für denselben Garantiefall eine Bearbeitung durch ASUS beauftragt und in meinem Auftrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich die Daten der Festplatte gesichert habe (dass ich aber natürlich trotzdem dankbar wäre, wenn ASUS einfach nur das Gerät reparieren, jedoch nicht die Festplatte löschen würde).

ASUS lehnt eine Gewährleistung jetzt zum zweiten Mal ab, wiederum mit dem Hinweis: "Eine Datensicherung ist in diesem Fall nicht möglich, daher wurde die Reparatur abgelehnt. Bitte wenden Sie sich an ein Datensicherungsunternehmen zur Sicherung Ihrer Daten. "

Da in meinem Auftrag ausdrücklich vermerkt war, dass die Daten bereits gesichert sind, dass also ein Datensicherungsunternehmen keine sinnvolle Handlung mehr durchführen kann, handelt es sich um eine fadenscheinige Begründung, möglicherweise zu dem einzigen Zweck, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung durch ASUS zu vermeiden.

Wenn man den Kunden oft genug abwimmelt, bleibt er vielleicht irgendwann weg. (Was den Kauf neuer Geräte anbelangt, hat ASUS dieses Ziel der Abwimmelung wohl schon erreicht).





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